FS-Entzug - wie läuft das ab?
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Re: FS-Entzug - wie läuft das ab?
20.04.2012, 11:36:58
Ich kann dir deine Fragen leider nicht beantworten, aber nur ein Hinweis am Rande, die meisten KFZ-Rechtsschutzversicherungen bieten bei Führerschein-Entzugsverfahren kostenlose Vertretung durch einen Anwalt an.

Falls du eine KFZ Rechtsschutz hast melde also den Versicherungsfall und lass dich anwaltlich vertreten, oftmals kann da ein versierter Verwaltungsrechtler noch was drehen...

Wegen Anwaltsempfehlung frag mal im hatzer.at Forum nach, eventuell kennen die dort gute Rechtsanwälte für diese Verwaltungsstrafverfahren.

Und bitte jetzt keinen Bullshit als Antwort dass jemand der zu schnell gefahren ist auch dafür bestraft werden soll. Wir haben Tempolimits die in den 60er Jahren definiert wurden und seither nicht erhöht wurden obwohl sich die KFZ-Technik massivst weiterentwickelt hat und viel höhere Geschwindigkeiten sicher fahrbar sind. Der Grund dafür ist dass man damit halt gut kassieren kann - und gegen Abzocke ist für mich jedes Mittel legitim, und dazu gehören auch die ganzen loopholes die das Verwaltungsstrafrecht so bietet.

Falls du jemanden kennst der seinen Führerschein nicht braucht - sprich nicht viel fährt - mach doch einen Deal mit ihm, zahl ihm 200 Euro und er lässt sich in die Lenkererhebung eintragen und gibt seinen Schein ab. In .at wird meist ja von hinten fotografiert und der Lenkererhebung wird so gut wie immer geglaubt - ich gebe so ca. 6-10 Lenkererhebungen pro Jahr ab und es wurde noch nie angezweifelt.

20.04.2012, 11:41 Uhr - Editiert von powerleecher, alte Version: hier
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Re(2): FS-Entzug - wie läuft das ab?
20.04.2012, 12:37:40
Wir haben Tempolimits die in den 60er Jahren definiert wurden und seither nicht erhöht wurden obwohl sich die KFZ-Technik massivst weiterentwickelt hat
und viel höhere Geschwindigkeiten sicher fahrbar sind.

Ich möchte (obwohl ich auch gerne mal bei höherem Tempo "gleite") teilweise widersprechen: Die Fahrzeuge sind sicherer geworden, keine Frage.
Aber eine Reihe anderer Faktoren haben sich NICHT weiterentwickelt:

*) die Strassen = Anzahl der Spuren stagniert bei 2-3, Belagsqualität teils wieder rückläufig, Bodenwellen, Spurrinnen, spiegelglatter Asphalt etc.

*) ein Großteil der Fahrer: Reaktionszeiten, Wahrnehmung, manche HABEN es halt nicht eilig - sollen die zwischen den LKWs versauern? Bei nur 2 Spuren wird's das nicht spielen.

PS: viele Fahrer, die sich hände^n^n^n^nlenkradringend auf höhere Limits freuen, sind leider auch nicht in der Lage den Begriff "situationsangepaßte Geschwindigkeit" zu erfassen und (km/h-senkend) umzusetzen.

*) die Regelungen für FS-Neulinge: FS ab 17, Moped ab 15, aber kaum PS/Leistungsgewichtsbeschränkungen - WTF? Nicht daß ich jemandem seine persönliche Mobilität mißgönne, aber das Ergebnis sind einerseits sehr junge, unerfahrene und rasante Verkehrsteilnehmer, aber guten Reflexen, andererseits relativ alte Fahrer mit diametralem Profil.
Unter diesen Umständen auf den Straßen generell "Feuer frei" zu erlauben, also überall km/h + 20% oder so, halte ich für unverantwortlich.

Gleichzeitig haben wir schon jetzt durch die landschaftlichen Gegebenheiten einen Fleckerlteppich = selbst auf Autobahnen und Schnellstraßen gibt es genug Abschnitte, die alle paar km eine Tempoanpassung erfordern würden, wenn man schon gezielt die technisch vertretbaren Tempi evaluieren würde = es ist jetzt schon mühsam genug, alle Schilder und den Sinn/Begründung (oft genug auch zweifelhaft) dahinter zu erfassen, und dann auch noch auf langsamere Teilnehmer zu reagieren.
Bei 160 braucht man jedenfalls schon ziemliche Reflexe.

20.04.2012, 12:39 Uhr - Editiert von user86060, alte Version: hier
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Re(4): FS-Entzug - wie läuft das ab?
20.04.2012, 13:45:39
nur mal so als kurzer Einwurf: deutsche Autobahn ist bekannt?

10 Jahre her - aber ja:

Asphalt ist dort meines Erachtens nicht der beste, da gibts bei uns großteils besseres

da haben wir unterschiedliche Erfahrungswerte: IMHO ist die Westautobahn abschnittweise nur mit einem Bergepanzer ohne Schaden am Fahrzeug zu bewältigen >:-D
ok, das war übertrieben, aber: ich hab die dt. Autobahn als besser in Schuss (zumindest damals) und vor allem bei den Auf- und Abfahrten großzügiger dimensioniert in Erinnerung.
Auch die Disziplin ist dort eine ganz andere, sowohl beim Reißverschluß, als auch beim Überholen und Platz machen.
Warum der österreichische Autofahrer sich so vergleichsweise unkooperativ verhält, das sollte man einmal herausfinden.
Theorie: Ich persönlich krieg zB regelmässig zB regelmässig Aggressionen, wenn ich in manchen Bezirken (4. - 7.) sinnlos im Kreis geschickt werde, weil die Optimierungsregel dort offensichtlich "willkürlich Einbahnen umdrehen" lautet, über offensichtlich aktiv gepflegte rote Wellen wurde hier eh schon mehrmals diskutiert >:-(>:-(>:-(
Autobahn ist natürlich ein anderes Thema - doch die Tendenz zu offensivem Fahren könnte tiefer liegen?!?

Wenn ja, sollten wir möglicherweise unsere Fahrausbildung überdenken

Meiner ist 20 Jahre her (ja, ich hab ihn noch |-D ), weiß also nicht, wie er jetzt effektiv abläuft (Computer-basierte Prüfung, inhaltliche Anpassungen; die praktische Prüfung ist zwangsläufig gebietsabhängig ... schick jemanden aus einer Kleinstadt, deren einzige Ampeln auf dem Verkehrsübungsplatz steht, in die Innenbezirke - so muß "Blues Brothers" entstanden sein |-D )

Die Verkehrsdefizite des aktuellen seh ich vor allem in völligem Planungsunvermögen, im Kleinen wie im Großen.


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Re(3): FS-Entzug - wie läuft das ab?
20.04.2012, 15:24:40
Ähm, darf ich mal fragen, Du gibst die Lenkererhebungen ab, oder Du lässt Dich
von anderen angeben?


Die Lenkererhebung gibt der Zulassungsinhaber des Fahrzeugs ab, ob das jetzt in dem Fall der Lenker selbst oder ein anderer ist weiß ich nicht.
Wenn man mit jemandem vereinbart hat dass er sich den Schein gegen Bezahlung ziehen lässt dann gibt man den eben in der Lenkererhebung an, fertig.

EGAL - hat vielleicht jetzt mit Deinem volkommen blöden Gelabere jetzt nix zu
tun - aber genau wegen solchen Vollko**ern wie Dir bin ich für eine
Vorratsdatenspeicherung


So ein Quatsch - das ist jetzt rein aus den Fingern gezogen und völliger Unsinn. Die Vorratsdatenspeicherung haben wir NUR wegen der erfolgreichen Lobbying-Arbeit der Contentmafia, die das ganze Terrortheater genutzt hat um sich hier eine Datenquelle zur Ermittlung der ach so bösen Raubmordkopierer zu beschaffen. Sonst nichts...

Du bist Dir bewusst jemanden "Etzes" zu geben, welche vollinhatlich illegal
sind, gegen geltende Regeln verstossen, diese deswegen auch nicht beachtet
werden müssen


Ja, klar, müsste §103 (2) Kraftfahrgesetz sein, mit der Strafbestimmung dazu im §134 (1), also eine Verwaltungsübertretung, keine Straftat. Bei Erstübertretung dürfte der Strafrahmen zwischen 200 und 300 Euro liegen...
Ich hab da nicht das geringste Problem damit, wenn wir in Österreich Gesetze haben die dazu führen dass für Bagatelldelikte wie eine Überschreitung von einem Tempolimit Strafen verhängt werden die regelmäßig zum Arbeitsplatzverlust führen, dann ist ziviler Ungehorsam dagegen nicht nur verständlich sondern moralisch auch absolut vertretbar.

Mann - nein - sorry Kind - bitte nimm Dein ach soviel geliebtes Untersetzchen
- und bitte "dastehst di" alleine an einem Tunnelportal!


Diese Aussage spricht Bände über dein Denkvermögen.

Mach keinen Baum kaputt


Na sicher doch, sonst müssten die Grünen und sonstigen realitätsfernen Treehugger doch glatt eine Mahnwache für den toten Baum veranstalten, und das wollen wir der Allgemeinheit doch ersparen... >:-D




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Re(4): FS-Entzug - wie läuft das ab?
23.04.2012, 15:13:54
du bist dir bewußt, daß du gerade eiene weltweit einzigartige,
verfassungswidrige Bestimmung verteidigst??


Am 8. April 2004 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Weh gegen Österreich (Appl 38544/97) mit vier zu drei Stimmen, dass durch die Lenkererhebung Artikel 6 § 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verletzt wird.

Begründet wurde dies damit, dass der Zusammenhang zwischen der Verpflichtung eines Beschwerdeführers gemäß § 103 Abs. 2 KFG, über den Lenker seines Fahrzeugs Auskunft zu geben, und einem möglichen Strafverfahren wegen Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit ein entfernter und hypothetischer ist. Ohne einen ausreichend konkreten Zusammenhang mit diesem Strafverfahren wirft die Anwendung von Zwangsmitteln (dh, der Verhängung einer Geldstrafe) zur Erlangung der Auskunft kein Problem in Bezug auf das Recht zu schweigen und das Privileg, sich nicht selbst bezichtigen zu müssen, auf.

Ähnlich urteilte der EGMR auch im Fall Rieg gegen Österreich am 24. März 2005 (Appl. 63207/00).


http://de.wikipedia.org/wiki/Lenkererhebung


Außerdem:

In Österreich durften Radargeräte vorbeifahrende Fahrzeuge bis vor kurzem nur von hinten messen, um keine Blendung durch den Blitz des Fotoapparates zu verursachen. Erst durch Verwendung von IR-Blitzgeräten ist es auch erlaubt, entgegenkommende Fahrzeuge zu messen, dabei darf aber das Gesicht des Fahrers nicht sichtbar sein, da es sonst dem Prinzip der Anonymverfügung widerspricht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeits%C3%BCberwachung

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Re: FS-Entzug - wie läuft das ab?
20.04.2012, 20:12:55
Naja, 54 km/h zuviel kann extrem heftig sein z.B. Baustelle, aber ein anderes Beispiel. Ich war vor ca. 16 Jahren auf dem Weg nach Ungarn, normalerweise galt bis kurz vor der Grenze 130 km/h. Zu jener Zeit galt eine zeitliche Beschränkung (keine Baustelle) von 80 km/h, bereits 5 km vor der Grenze, wegen starkem Grenzverkehr - das Absurde war, es war zu jener Zeit (Vormittag) absolut niemand unterwegs, ich war weit und breit der Einzige und habe mich nicht an die 80 km/h gehalten und bin 130 km/h gefahren. Ich bin allerdings vom einem Kasten geblitzt worden. Tja, ich hatte mich nicht ans Gesetz gehalten und mußte brennen, 1700 ATS. Aber an diesem Beispiel kann man sehen, dass man durchaus 50 km/h zuviel drauf haben ist, ohne dass es in den Augen der Allgemeinheit "grenzwertig" ist, wie 50 km/h zuviel in einer Baustelle. Aber es war ein Verstoß und dieser wurde geahndet.
So, zu den Fragen von WB.

1.
Geschw. Überschr. über 50 km/h, Freilandstr.:
"In diesen Fällen ist eine Verwaltungsstrafe von € 150 bis € 2.180,-- vorgeschrieben (§ 99 Abs 2e). Daneben bestehen gem § 7 Abs 3 Z 3 FSG (s ÖAMTC-Fachbuch, „Verkehrsrecht-Band III“) Sonderbestimmungen betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung: Bei den hier genannten Delikten wird bei der ersten Übertretung eine Entziehung von zwei Wochen, bei der ersten Wiederholung von sechs Wochen und bei weiteren gleichartigen Übertretungen von mindestens drei Monaten ausgesprochen."

Google Suche: "Verkehrsstrafen-Überblick XIII."(pdf)

2.
Die genaue Frist wird dir mitgeteilt, ich schätze mal, dass du nach Zustellung dann die folgenden 4 Wochen Zeit hast deinen FS abzugeben.
2 Wochen am Stück.

3.
Ich gehe davon aus, dass du, sobald die Strafverfügung eintrudelt, du nach einem Einspruch (ich möchte das Bild sehen) auch das Bild bekommen wirst. Das allerdings macht, soviel ich weiß, die Strafverfügung um 10% teurer, Bearbeitungsgebühr.

Cheers Ray

PS: Alles ohne Gewähr! ;-)

20.04.2012, 20:15 Uhr - Editiert von ray81, alte Version: hier
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