Halter zu KFZ erheben
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Halter zu KFZ erheben
25.04.2012, 20:50:26
Habe folgendes Problem: Ein wenig netter Mensch ist mir ins parkende Auto gefahren und hat einen recht heftigen Schaden verursacht, ist aber abgehaut.
Eine Zeugin hat dankenswerterweise das Kennzeichen aufgeschrieben und sich gemeldet, und sie ist auch bereit auszusagen.
Anzeige bei der Polizei wurde gemacht, die haben erstmal versucht den Unfallgegner telefonisch zu erreichen, geben seine Personendaten aber nicht her.
Ich habe auch über das Kennzeichen den Versicherer über den Hauptverband erhoben und denen ein Mail geschickt dass sie den Halter kontaktieren sollen, auch hier ist nichts rausgekommen vorerst.

Gibt es eine Möglichkeit den Halter zum Kennzeichen zu bekommen um die Person zuhause besuchen zu können um freundlich auf die Verpflichtungen nach einem Verkehrsunfall hinzuweisen bzw. Kontaktaufnahme mit der Polizei zu empfehlen.

Und wird das Verwaltungsstrafverfahren wegen Fahrerflucht eigentlich von Amts wegen durch die Polizei automatisch eingeleitet oder muss man da noch extra eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft machen? Wenn der sich bis morgen nicht meldet dann würde ich mir schon wünschen dass der ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Fahrerflucht bekommt. Mich nervt das einfach, diese LeckmichamArsch-Mentalität. Naja, wenigstens die Zeugin kann sich freuen, die bekommt von mir nach rechtskräftigem Abschluß von allem sicher einen netten Gutschein... Zivilcourage gehört belohnt...

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Re(3): Halter zu KFZ erheben
26.04.2012, 09:40:57

§ 99. Strafbestimmungen.
(2) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe von 36 Euro bis 2 180 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest von 24 Stunden bis sechs Wochen, zu bestrafen,


a)


der Lenker eines Fahrzeuges, dessen Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, sofern er den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 und 2 zuwiderhandelt, insbesondere nicht anhält, nicht Hilfe leistet oder herbeiholt oder nicht die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle verständigt,


https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40129737&ResultFunctionToken=a400b3ca-21b0-451f-8f85-54b896cbd4cf&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=STVO&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=99&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=26.04.2012&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=




https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40065091&ResultFunctionToken=553211fc-1f77-4a67-83a9-31c2092b1975&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=STVO&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=4&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=26.04.2012&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

Oma und Opa sind die eigentliche No Future Generation (Stermann & Grissemann)
26.04.2012, 09:41 Uhr - Editiert von dev0, alte Version: hier
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Re: Halter zu KFZ erheben
26.04.2012, 12:17:09
Gibt es eine Möglichkeit den Halter zum Kennzeichen zu bekommen

ja, kostenpflichtige Anfrage bei der Zulassungsstelle
die Person zuhause besuchen zu können um freundlich auf die Verpflichtungen
nach einem Verkehrsunfall hinzuweisen bzw. Kontaktaufnahme mit der Polizei zu
empfehlen.

völlig sinnlos, laß das
habe auch über das Kennzeichen den Versicherer über den Hauptverband erhoben
und denen ein Mail geschickt dass sie den Halter kontaktieren sollen, auch
hier ist nichts rausgekommen vorerst.

dann reiche in seinem Namen bei seiner Versicherung online eine Schadensmeldung ein. Das geht!!! Dann kommt etwas Leben in die Bude!
  wird das Verwaltungsstrafverfahren wegen Fahrerflucht eigentlich von Amts
wegen durch die Polizei automatisch eingeleitet

ja
  Wenn der sich bis morgen nicht meldet dann würde ich mir schon wünschen dass
der ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Fahrerflucht bekommt.

das hat er schon. Bereits das Verlassen des Unfallortes ist erfüllte Fahrerflucht. AUSSER, das ist die einzige Ausnahme, es ist ein Parkschaden mit reinem Sachschaden und er erstattet "umgehend" Selbstanzeige. Vielleicht hat er das gemacht, aus Erfahrung sag ich dir: 99% machens nicht.

Aus mehrfacher Erfahrung heraus mein Rat an dich: nimm dir einen Anwalt!
Der regelt das alles für dich und zahlen tut den sowieso die Gegenseite. Also keine Kosten für dich. Und es schont deine Nerven.

mfg
AVS
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