Wer kennt sich mit AMS / Geringfügiger Arbeit aus?
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Re: Wer kennt sich mit AMS / Geringfügiger Arbeit aus?
13.06.2012, 17:09:02
Der Verlust des AL-Geldes ist das geringere Übel. Natürlich kann deine Frau das Risiko eingehen und den Auslandsaufenthalt nicht melden und somit auch das Taggeld nicht verlieren. Das größere Risiko (welches ich hier nicht eingehen würde) ist ein Unfall, die notwendige ärztliche Behandlung (und wenn es nur ein Rettungswagen ist) und dass die GKK sich dann leistungsfrei stellt = Privatkosten.

Mein Vorschlag:
1) Bei der AK beraten lassen, ob die konkrete Tipps und Erfahrungswerte haben.
2) Wenn laut AK eine seriöse Chance sieht, dann beim AMS noch vor der Arbeitsaufnahme es persönlich abklären und bestätigen lassen. Hintergrund für Wegfall des AL-Taggeldes ist, dass sich der Leistungsbezieher dem österreichischen Arbeitsmarkt entzieht und somit nicht für eine Vermittlung zur Verfügung steht. Meines Wissens hat sich hier durch EU-Beitritt und Arbeitsplatzfreiheit keinerlei Änderung ergeben. Das Argument deiner Frau könnte lauten: Während kurzen Arbeitszeit der geringfügigen Beschäftigung (welche ja an sich zulässig ist) steht sie auf keinen Fall unmittelbar zur Arbeitssuche zur Verfügung. Demnach ist es egal, auf welcher Seite der Grenze sie sich kurzzeitig während dieser genehmigten Arbeit befindet.

http://www.ams.at/sfa/14666_14689.html#frage1
"Grundsätzlich erhalten Sie während eines Aufenthaltes (Urlaub, Verwandtenbesuch) im Ausland kein Arbeitslosengeld. Liegen jedoch berücksichtigungswürdige Umstände vor, so können Sie das Arbeitslosengeld bis zu einer je nach Anlass zeitlich begrenzten Höchstdauer, aber maximal bis 3 Monate weiter beziehen.
Berücksichtigungswürdige Umstände liegen z.B. vor, wenn Sie im Ausland nachweislich Arbeit suchen, eine Ausbildung machen oder zwingende familiäre Gründe, etwa Teilnahme an der Bestattung eines nahen Verwandten usw., vorliegen.
Damit das Arbeitslosengeld auch für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes bezahlt werden kann, müssen Sie bei der Regionalen Geschäftsstelle ein Nachsichtsansuchen unter Bekanntgabe der Gründe und Vorlage etwaiger Bestätigungen einbringen."


Ich selber habe (allerdings schon vor ein paar Jahren) beim AMS folgende Antworten bekommen: a) Ja, man muss sich auch dann abmelden und verliert das komplette Taggeld, wenn man sich bloß 10 Minuten außerhalb Österreichs befindet (Salzburg --> Freilassing als Freizeitvergnügen). b) Nein, in die 50 km entfernte Tschechei darf ich ohne Abmeldung keinen Halbtagesausflug machen. Eine einwöchige Radeltour im 500 km entfernten Vorarlberg ist hingegen rechtlich kein Problem.

WB.

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Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
13.06.2012, 17:25 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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