Mediaa Markt die zweite
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Re(4): Mediaa Markt die zweite
09.07.2012, 12:40:22
Was redest du ist ein wenig hart und zu viel Klug*PIEP*ei :p

Man SOLLTE sich das anschuen, keine Frage, aber man kann, OHNE SCHLECHTES Gewissen zu haben, davon ausgehen, dass es stimmt was steht: Vor allem auf der offiziellen SAMSUNG Homepage ist hier zu lesen, ich zitiere:

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Herkömmliche Home Entertainment Systeme haben einen großen Nachteil: Um die Audiofunktion über TV nutzen zu können, wird ein zusätzliches Kabel zum Anschluss an den Receiver benötigt. Dank HDMI ARC (Audio Return Channel) ist damit Schluss. Zwei HDMI-Eingänge sorgen dafür, dass Ihre AV-Geräte ohne zusätzliche Kabelverbindung angeschlossen sind. Viel bequemer geht`s nicht.<----

Wenn ich das als Kunde lese, KANN ich davon ausgehen, dass es stimmt. Ob Werbung oder nicht - es ist eine Angabe des Herstellers und er bewirbt diese so.  Dem jetzt auf "klug*PIEP*en" zu kommen: "Hättest dich vorher informiert" ist teileweise zu hart: Er hat ja und hat die Artikelbeschreibung gelesen und zumindest da nicht den Fehler seines Lebens gemacht indem er sich da drauf verlassen hat.

Er hat sich hier nur nicht VERSICHERT, aber wenn dort steht "ZWEI HDMI EINGÄNGE SORGEN DAFÜR...", dann kann man wirklich davon ausgehen oder nicht?


@Threadersteller: Druck dir diesen Text aus (oder lass die Seite am Handy offen), gehe zum Mediamarkt und erklär das ihnen auf die höfliche Art. Media Markt muss es NICHT tun, das muss dir klar sein...

So, ich lese jetzt die unteren Sachen durch :D, vielleicht hast du es ja eh schon erledigt gg. Aber ich musste mal den Superhechten hier die Meinung sagen.



09.07.2012, 12:43 Uhr - Editiert von bubbles, alte Version: hier
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Re(4): Mediaa Markt die zweite
07.07.2012, 14:18:58

..Was irgendeine HP irgendwo verspricht, interessiert den Blödmarkt gar nicht.
Kannst die HP verklagen (viel Spaß dabei, denk an die Papierrolle!)Blödmarkt
haftet für seine Versprechen und zugesicherten Eigenschaften...



Hin und wieder hilft da ein Blick ins Gesetz bevor man blöde Kommentare schreibt:


Gewährleistung
§ 922. (1) Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht. Er haftet also dafür, dass die Sache die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat, dass sie seiner Beschreibung, einer Probe oder einem Muster entspricht und dass sie der Natur des Geschäftes oder der getroffenen Verabredung gemäß verwendet werden kann.
(2) Ob die Sache dem Vertrag entspricht, ist auch danach zu beurteilen, was der Übernehmer auf Grund der über sie gemachten öffentlichen Äußerungen des Übergebers oder des Herstellers, vor allem in der Werbung und in den der Sache beigefügten Angaben, erwarten kann; das gilt auch für öffentliche Äußerungen einer Person, die die Sache in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt hat oder die sich durch die Anbringung ihres Namens, ihrer Marke oder eines anderen Kennzeichens an der Sache als Hersteller bezeichnet. Solche öffentlichen Äußerungen binden den Übergeber jedoch nicht, wenn er sie weder kannte noch kennen konnte, wenn sie beim Abschluss des Vertrags berichtigt waren oder wenn sie den Vertragsabschluss nicht beeinflusst haben konnten.


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Re(6): Mediaa Markt die zweite
08.07.2012, 12:49:58

Hats der Blödmarkt beworben?
Gabs einen Prospekt mit zugesicherten Eigenschaften?
Ein irrtümlicher Druck und Satzfehler auf irgendeiner HP wird hier nicht greifen!  mfgAVS


Warum sollte es notwendig sein, dass der MM die Eigenschaft beworben hat?
§922 Abs 2 ABGB sagt ja gerade auch aus, dass eine öffentliche Äußerung des Herstellers auch eine vereinbarte Eigenschaft des Produktes ist.
Selbstverständlich ist ein HP eine öffentliche Äußerung, zumal es sich hier nicht um irgendeine, sondern die HP des Herstellers handelt.

Noch deutlicher werden hier die begleitenden Gesetzesmaterialien (RV 422 BlgNR 21 GP):

..Die  Haftung für Werbeaussagen und sonstige öffentliche Äußerungen  wird daher in § 922 Abs. 2 erster Satz ABGB als Anwendungsfall des vertraglich Geschuldeten konzipiert. Die Bestimmung wird in der Praxis etwa dann zum Tragen kommen, wenn Äußerungen eines Herstellers über den Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs, über die Kompatibilität einer Software mit einer bestimmten Hardware (vgl. Schmidt-Räntsch, Zum Stand der Kaufrechtsrichtlinie, ZIP 1998,  849, 851) oder über den Energieverbrauch eines Elektrogeräts von den tatsächlichen Gegebenheiten substanziell abweichen. ..


Insbesondere der Begriff sonstige öffentliche Äußerungen geht weit über einen Katalog etc. hinaus und wird somit jedenfalls auch die HP des Herstellers umfassen. Hinzu kommt, dass gerade in Zeiten der elektronischen Kommunikation die HP oft einen gedruckten Katalog ersetzt.

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Re(16): Mediaa Markt die zweite
09.07.2012, 20:03:05

Herrgottnochmal: weil er es vor Ort in der Hand hatte!!Augen auf machen,
Hirn einschalten, anschauen, lesen, nachdenken --> kaufen oder nicht.Wie blöd
kann man sein, wenn man vor dem Gerät im Laden steht und es begutachten kann,
sich bei einem fiktiven Rechtsstreit auf Angaben auf einer HP zu berufen?


Das Szenario klingt aber schon etwas unrealistisch:
Zuerst informiert sich der Kunde über die Eigenschaften des Geräts auf der HP des Herstellers.
Danach soll er im Ladengeschäft nochmals genau prüfen, ob alle auf der HP angegebenen Eigenschaften auch am Gerät vorhanden bzw. auf der Verpackung beschrieben sind und das obwohl nicht immer der gesamte Funktionsumfang auf der Verpackung angegeben ist.


Jeder Richter lacht dich maximalst aus, wenn du mit der Argumentation ankommst: Dann hätten's halt g'schaut!!!


Keine Ahnung welche Erfahrungen du mit Richtern gemacht hast, aber meiner Erfahrung nach, halten sich diese normalerweise an´s Gesetz und da steht nun mal, dass öffentliche Äußerungen des Herstellers bedungene, d.h. wie vertraglich vereinbarte, Eigenschaften sind.
Man kann sich also fragen über wen der Richter lacht....


Aber wer mit der Ware in der Hand nicht weiß, was er in der Hand hat und auch nicht fähig ist, nachzusehen, der sollte sich nicht auf Gewährleistung oder Irrtum berufen, sondern auf Lebensunfähigkeit.


Für die einen mag es Lebensunfähigkeit sein, für mich ist es Lebensqualität nicht bei jedem Vertrag ewig viel Zeit zu verbringen, da es eventuell einen Haken geben könnte.
Genau dafür hat eben auch der Gesetzgeber die gesetzlichen #(Konsumentenschutz) Bestimmungen gemacht.

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Re(10): Mediaa Markt die zweite
12.07.2012, 11:15:58
Er berufts sich auf die LITERATUR, nicht auf die JUDIKATUR..

Yup, sorry, mein Fehler.

wenns in den Produktdaten falsch stehn würde wärs leichter, aber das Datenblatt stimmt, nur in der "Begriffserklärungbox" für ARC steht es falsch, das reicht IMHO vor Gericht nicht.

Naja, ich denke, dass da das Gericht schon eher nach der Suche nach einem "adäquat ursächlichen" Verhalten gehen würde und wie man das eben als normaler Mensch sehen kann. Ich trau mich da jetzt auch keine Beurteilung abgeben, ob ein Gericht das so sehen würde, aber ich selbst würde da schon einen vom Hersteller veranlassten Irrtum sehen. Denn wo ziehst du die Grenze? Wenn ihm der Verkäufer das falsch erklären würde, wäre die Sache ja sicher eindeutig, oder? Auch wenn es jetzt dann auf der Packung oder in einem aufliegendem Katalog anders steht, so verlässt man sich doch erst mal auf die Aussagen vom Verkäufer (also der normale Käufer halt, ein GH-User weiß, dass die MM/Saturn Verkäufer oft keine Ahnung haben |-D ). Und da ist so eine fehlerhafte Information auf der Homepage für mich nichts anderes. Ich denke nicht, dass du als Käufer verpflichtet bist dir vor dem Kauf alle verfügbaren Informationsquellen anzusehen und durchzuackern.
Ich sehe da ehrlich schon einen eindeutig durch die Falschangaben des Herstellers hervorgerufenen Geschäftsirrtum. Nur wird das wohl mangels Streitwert nie jemand so ausjudizieren. Kennen wir ja eh vom von dir angeführten Fernabsatz.

lg
Cereal

Aufgrund einer verlorenen Wette darf ich folgende Signatur führen um meine Schande unter Beweis zu stellen:

Ich habe keine Ahnung von Fussball und ducduc schon

Diese Wette wurde hier geboren und verloren:
http://forum.geizhals.at/t797594,6832237.html#6832237

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