Ha ha Behördenpflanz
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Ha ha Behördenpflanz
23.07.2012, 20:52:31
Ich liebe den österreichischen Amtsschimmel:

Sie wollen eine Lenkerauskunft und bieten dazu Antwort per Mail oder direkt auf der HP an.

Leider gehts per HP ned, da angeblich die Frist abgelaufen ist (eine Ortsabwesenheit wegen Urlaubs behirnt das System leider nicht).

Also Auskunft per Mail. Natürlich OHNE Aktenzahl >:-)

Kommt doch ganz lieb:

Sehr geehrter Herr AVS!

Bezugnehmend auf Ihr e-mail möchte ich Sie bitten, uns die Geschäftszahl Ihres Schreibens bekannt zu geben, da wir Ihr Anliegen ohne Geschäftszahl nicht bearbeiten können.
Mit freundlichen Grüßen


Darauf kanns nur eine Antwort geben >:-)>:-)>:-)

Sehr geehrtes AMT!

Ich bin (wie auch in der der Lenkererhebung beiliegenden Rechtsbelehrung angeführt) per Gesetz verpflichtet, Ihnen Auskunft darüber zu geben,

wer zu einem bestimmten Zeitpunkt ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt oder einen nach dem Kennzeichen bestimmten Anhänger verwendet hat bzw. zuletzt vor einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt hat. Diese Auskünfte, welche den Namen und die Anschrift der betreffenden Person enthalten müssen, hat der Zulassungsbesitzer - im Falle von Probe- oder von Überstellungsfahrten der Besitzer der Bewilligung - zu erteilen; kann er diese Auskunft nicht erteilen, so hat er die Person zu benennen, die die Auskunft erteilen kann, diese trifft dann die Auskunftspflicht

Dieser Pflicht bin ich fristgerecht nachgekommen.
Eine darüber hinausgehende Pflicht, ihnen eine Geschäftszahl bekannt zu geben, kann ich aus § 103 (2) KFG nicht herauslesen.
Da diese Geschäftszahl von Ihrer Behörde vergeben wurde, muß ich davon ausgehen, daß diese Ihrer Behörde auch bekannt ist. Eine Auskunftspflicht über der Behörde bereits bekannte Daten kann naturgemäß nicht bestehen.

MfG

Und LMMAA


Ich LIEBE es, wenn der Amtsschimmel wiehert >:-D>:-D>:-D


Update:

Um das zu verstehen, muß man dazu sagen, daß nicht ich der Zulassungsbesitzer bin, sondern ich bin der Lenker. Da ich gefahren bin, übernehme ich aber den gesamten Amtsweg, um den echten Besitzer zu entlasten. Was kann der schließlich dafür.

Aber: der Zulassungsbesitzer war zu feig, mein vorbereitetes, o.a. Statement abzulassen.
Es wurde ein sehr liebes Mail in der Art (uhuhu, tut mir ja so leid, hab ich vergessen, hier bitte die AZ nachgereicht) gesendet.
Effekt: entweder kams nicht an (vermute ich, da dürfte was mit der Empfängeraddi nicht hingehauen haben) oder die habens ignoriert, jedenfalls hamma jetzt eine Strafe wegen Nichterteilung der Auskunft. In 1,5facher Höher der ursprünglichen Anonymverfügung.

Natürlich wieder beeinsprucht, denn er hat ja Auskunft gegeben.
Gestern kam die Ablehnung, denn er sei der Auskunftspflicht nicht nachgekommen. Strafe +10%.

JETZT hat ers endlich kapiert, daß man das blutsaugenden Wegelagererpack nicht mit Samthandschuhen angreift sondern immer gleich mit vollem Karacho in die Vollen geht.
Für die nächste Berufung hab ich jetzt endlich freie Hand ... >:-)>:-)>:-)

Ich werde berichten, bleiben Sie mir gewogen |-D

PS: 2 andere Verfahren wurden gerade eingestellt. Vermutlich war es der Behörde zu mühsam, die 1,5Seiten Anträge abzuarbeiten >:-D


mfg
AVS
22.09.2012, 21:28 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
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Re: Ha ha Behördenpflanz
25.07.2012, 20:33:21
Dieser Pflicht bin ich fristgerecht nachgekommen.


Ich sehs mal so: Dieser Pflicht bist DU nicht nachgekommen. Du hast ein Mail gesendet ohne ausreichenden Bezug. Wenn die es nicht zurordnen können, hast du es auch nicht ausreichend bekanntgegeben. Per Mail sollte die Aktenztahkl dabeistehen, denn ein Mail kann JEDER schreiben.

Die Aktenzahl ist dann wie ein Codewort, das nur Dir bekannt ist da nur Du unter dieser angeschrieben wordne bist. Wenn Du Dich nun trotz Anschreibung durch die BH oder wen auch immer weigerst an der Wahrheitsfindung ob Dein Mail nun tatsächlich von Dir stammt mitzuwirken, dann bist Du Deiner Pflicht die DAten bekanntzugeben, eben nicht nachgekommen.

Was mich noch wundert: Wieso machst Du sowas wenn Du eh schon versäumt hast wegen Urlaub. Denn diese Versämnis trifft Dich dann trotzdem, denn Urlaub ist da keine Entschuldigung nach ZUstellgesetz.

Weiters: Was glaubst Du wie wird der Jurist wohl entscheiden, wenn er Deine Mails liest? ?-) Worauf ich hinaus will: Er hat ja immer eine Ermessensgrundlage die Höhe der Strafe (Bargeld, Haftzeit, Entzugsdauer FS, ect...) betreffend. Im Verwaltungsrecht ebenso keine Fixbträge/zeiten sondern "von - bis" mit Höchstgrenze die sehr selten ausgeschöpft wird. Was denkst Du wie wird der Jaurist, soll er noch so korrekt sein entscheiden? Wird er Dir ein wenig mehr Strafe geben oder ein wenig weniger auf Grund Deines Verhaltens? ?-) UNd solls nur im UNterbewussten passiert sein, die Strafe hast dann. :-)

Mein Tip: Die werden sich jetzt auf die abgelaufene Frist rausreden und dass Du an der Wahrheitsfindung nicht mitwirken willst.

Viel Spaß noch!

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25.07.2012, 20:43 Uhr - Editiert von Spoonman, alte Version: hier
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