.de Händler Auto-Gebrauchtkauf - bei Abholung 2 Defekte, Händler will nichts mehr tun
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.de Händler Auto-Gebrauchtkauf - bei Abholung 2 Defekte, Händler will nichts mehr tun
21.08.2012, 11:03:33
Hallo, vllt. könnt ihr ihr mir helfen, zumindest ob ich im Recht bin bzw. wie ich am besten weiter vorgehen soll. Und zwar:

Habe in Deutschland als Privatkunde (Region Frankfurt) ein Auto gekauft und exportiert in die Schweiz.
Bei der Abholung war alles ok soweit, einzig das eingebaute GPS sowie der Berganfahrassistent ging nicht. Der Händler ist mit mir mit und hat sämtliche Formalitäten mit mir erledigt. Also Zulassungsstelle, Zoll, Spedition. Bei der Zulassungsstelle fuhr der Händler das Auto, und ich bemerkte das er das Fenster ca. 20cm geöffnet hatte. Dann später bei der Spedition fuhr ich und das Fenster war genau gleich offen, als wir im Gebäude waren, gabs recht plötzlich einen starken Regen. Als wir wiederkamen, hats auch Wasser ins Auto gespritzt bis zur Mittelkonsole.
Das haben wir abgewischt und das wars.

Wir fuhren dann zum Händler und unterschrieben die Papiere.
So dann gabs noch weitere Erledigungen (Bank) und am retourweg fuhr ein Mitarbeiter des Betriebs mit mir und plötzlich leuchtete die ESP Lampe.
Retourgekommen zahlte ich den Rest wie abgemacht und der Händler war überrrascht über den aufgetretenen Fehler, sicherte mir aber gleichzeitig zu das er diesen in Ordnung bringen wird. Nachdem der Händler die OBD befragte, kam die Meldung "Lenkwinkelsensor kein Signal".
Dadurch war eben das ESP und ABS auch aus, da die das Signal vom Sensor brauchen.
Da es nun schon 16:30 war (um 9 Uhr war ich erstmals hier) und er den ganzen Tag mit mir zugebracht hatte, war er schon recht genervt und er begann zu reden das ab nun alles schon ein negativ Geschäft sei für ihn. Er war trotzallem nett und freundlich. Ich musste auch los, da ich ja noch über die Grenze wollte.

Er telefonierte mit einem Händler an der Grenze .de/ch und machte mit ihm ab, das er mir das reparieren würde 360€ waren fürden Tausch des Sensors abgemacht. Für das GPS schaute er im Internet nach -das wäre ein häufiger Fehler- und sandte mir einen neuen GPS Fuss zu den ich austauschen sollte. Gemacht getan, leider ging das GPS immernoch nicht.
Der Verkäufer-Händler hatte mir die 360€ f.d. Tausch des Lenkwinkelsensors schon bezahlt und anschliessend bekam ich eine Mail von Ihm das es quasi jetzt sein letztes entgegenkommen war, weil schliesslich wäre ich ja möglicherweise selbst schuld das ins Auto Wasser reingespritzt ist und nun sei dadurch vllt. auch das Teil kaputt gegangen. Und es wäre jetzt genug für ihn ist mit der Zahlung sei der Fall für ihn abgeschlossen.

Nun war ich letzten Freitag bei dem Händler an der Grenze und dieser hat das bestellte Teil (und bereits vom Verkäufer-Händler bezahlt wurde) ausgetauscht.
Leider wurde der Fehler damit nicht behoben und das ESP, ABS und Berganfahrassistent gehen immer noch nicht. Das GPS wurde auch angesehen und festgestellt das das gesamte Kabel bis zum Navi ersetzt werden muss, weil korrodiert durch das Wasser was durch den defekten GPS Fuss reinkam.
Somit sind BEIDE Fehler die bei der Abholung vorhanden waren nicht behoben.

Interessehalber fragte ich auch was der Grenz-Händler zur Regen-THeorie meinte: er  sagte das es sehr unwahrscheinlich sei das das Teil das oben hinter dem Lenkrad sitzt und unter einer Zusatzabdeckung liegt, durch ein paar Regenspritzer beschädigt worden sei.

Wie auch immer die nun endgültige Instandsetzung würde nochmal komplett etwa 800€ kosten.
Der Verkäufer-Händler schreibt mir nun (der eine Händler wird sich noch mit dem anderen Kurzschliesssen zur Info) er wünscht mir viel Glück aber er habe genug guten Willen gezeigt und keine Lust mehr.

Der Gag an der Sache der Händler bei dem ich kaufte, ist Mitglied in der bvfk http://www.bvfk.de/  "Bundesverband freier Kfz-Händler" die sich genau immer loben so korrekt zu sein.
Ahja Garantie kann er mir keine geben da das Fahrzeug in der Schweiz zugelassen wird.

Ich weiss auch nicht warum er so cool tut, als hätte ich eh keine Rechte.
Möglicherweise weil er auf die Rechnung geschrieben hat "gekauft unter ausschluss der sachmängelhaftung". Meines bescheidenen wissens nach,  kann aber ein Händler diese gar nicht ausschliessen. Es gilt dann nichtmal das Minimum von 12 Monaten sondern sogar 24 Monate Gewährleistung.

Wie würdet ihr nun weiter vorgehen?
Habe dem Verkäufer-Händler gleichmal geschrieben er möge seine Einstellung nochmal überdenken und das ich doch nun nicht verantwortlich sein könnte für die Reparatur der Fehler, die schon bei Abholung waren und nur weils mit seiner Ferndiagnose (und Zahlung) allein nicht behoben wurde. Schliesslich hat er mir die Instandsetzung zugesagt...

Ich möchte nicht gleich auf meine Rechten pochen. Bzw. habe ich anrecht auf eine (mir) kostenlose Reparatur? Ich denke schon oder?
ich habe jetztmal den Händler an der Grenze gebeten mit dem Verkäufer-Händler Kontakt aufzunehmen damit er ihm erklärt das dies keine neuen Fehler sind, sondern die Alten die halt einfach nicht durch eine Ferndiagnose allein repariert werden konnten.

Danke für Eure Hilfe.




21.08.2012, 11:13 Uhr - Editiert von tuvix, alte Version: hier
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Re: .de Händler Auto-Gebrauchtkauf - bei Abholung 2 Defekte, Händler will nichts mehr tun
21.08.2012, 21:00:37
Nachdem du ein Auto in Deutschland gekauft hast,
in die Schweiz exportiert hast
und jetzt in Österreich nach Rechtsbeistand frägst ...

Stellt sich mir die Frage:
Welcher Staatsbürgerschaft gehörst du an?

------------------

Also bei uns in Österreich würden deine Probleme als versteckte Mängel gelten.
Ein Mangel der bei Abschluss des Vertrages nicht bekannt war kann nicht aus der Gewährleistung genommen werden.

In deinen Fall sieht es mir so aus, wie wenn der Verkäufer vielleicht schon gewusst hat was auf dich zukommt oder selbst be*PIEP* wurde.

Nach dem Motto ... nach 3 Wochen Sonnenschein oder Garage sind die Kabelstränge wieder soweit trocken, dass er halbwegs funktioniert ... in einen solchen Zeitfenster kann man Ihn verkaufen ...

-----------------

Meine persönliche Meinung zu deinen Fall:
Auto vergessen, Verkauf versuchen zu Annullieren wegen gravierender versteckter Mängel.

-----------------

Wie würde ich weiter vorgehen:
Wenn der Verkäufer keine Kooperation zeigt.
Von der Werkstätte in welcher er sich befindet Mängel zusammenschreiben lassen und erkundigen mit welchen Schäden du durch das in der Vergangenheit eingedrungene Wasser noch rechnen musst.
(Mögliche Beispiele: Rost in Holmen, Notwendigkeit in den nächsten Jahren weitere Kabelstränge zu tauschen, etc.)
Eventuell einen Sachverständigen kontaktieren.

Wenn es ein Markenauto ist beim Hersteller anfragen, ob die Fahrgestellnummer überhaupt noch im Umlauf sein darf.

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Re(2): .de Händler Auto-Gebrauchtkauf - bei Abholung 2 Defekte, Händler will nichts mehr tun
22.08.2012, 08:10:57
Meine Staatenzugehörigkeit möchte ich hier nicht breit bekanntgeben, in PN, gerne.
Hat aber alles seine Richtigkeit ;-)

Ich glaub du hast die Sache falsch verstanden bzw. ich nicht gut genug erklärt, das Wasser hat nicht "Kabelstränge" in der gesamten Elektrik korrodiert, sondern es ist einfach jedes Monat mal 1 Tropfen Wasser durch die Dachabdeckung via GPS Fuss gekommen. Das ist fest verschraubt, es ist einfach nur nicht perfekt dichtend. Das ist ein bekannter Serienfehler an dem Auto, und normalerweise eine harmlose Sache. Nur in härteren Fällen, tropft das Wasser auch aufs Kabel und läuft dann innen rein. Das Auto ist nämlich ansonsten in einem Top-Zustand, hat mir der andere Markenhändler bestätigt.

Verkaufen und annulieren, warum das denn?
Das Geschäft ist für mich ein Riesengewinn, selbst mit dieses 2 Ärgernissen.

Die Mängel sind 2 Mängel sind bereits seit langem bekannt und dokumentiert sind und es hat sich auch nichts neues ergeben, ausser das die Mängel nicht auf die einfachste Art beseitigt werden konnten. Es kann praktisch augeschlossen werden das ein Wassertropfen noch wo anders hingelangen konnte, da es wiegesagt dicht verschraubt ist, da tropfts nicht einfach nur so rein und macht Wasserschäden.
Das Auto ist 3 Jahre alt, warum sollte das nicht im Umlauf sein dürfen ....

Danke trotzdem für deine Meinung.

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Re(3): .de Händler Auto-Gebrauchtkauf - bei Abholung 2 Defekte, Händler will nichts mehr tun
22.08.2012, 20:15:33

Also Vertrag rückabwickeln will ich nicht, da das Auto ja ansonsten in
gutem Zustand ist.Und Kaufpreis mindern geht schlecht wenn ich schon bezahlt
hab ;o)


Minderung des Kaufpreises bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass du weniger bezahlen musst, sondern dass der Vertrag (im nachhinein) so modifiziert wird, dass die Leistungen (Auto + Defekt = geminderter Kaufpreis) wieder übereinstimmen. Wenn du den Kaufpreis schon bezahlt hast, dann hast du einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung des Minderungsbetrags, da der Händler mehr (alter Kaufpreis) hat als ihm zusteht (geminderter Kaufpreis).

Oder einfacher:
Bei schon bezahlter Ware bedeutet eine Minderung des Kaufpreises anlässlich eines Gewährleistungsfalles die Rückzahlung eines Teil des Kaufpreises durch den Händler.


Ich werde ihm mal mitteilen das ich mich nun an die bvfk.de wende.  


Ganz ehrlich, was erwartest du dir davon?
Wenn sich der Händler nicht einmal an geltende Gesetze hält, warum sollte er dann darauf reagieren?
Eher wird er das als Zeichen werten, dass du dich gar nicht traust rechtliche Schritte einzulegen.
Zudem ist bein einem Schlichtungsverfahren durch das bvfk zu beachten, dass du die Hälfte der Gutachterkosten (was uU sogar mehr sein kann als der Streitwert) zu tragen hast und diese sehr wahrscheinlich nicht wiederbekommen wirst und weder du noch der Händler an das Ergebnis gebunden seit.
Im blödesten Fall ist der Händler in der Zwischenzeit insolvent und du kannst deine Ansprüche nicht mehr geltend machen.
Was spricht dagegen gleich zum Anwalt zu gehen, wenn der Händler nicht nachbessern will?

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Re(4): .de Händler Auto-Gebrauchtkauf - bei Abholung 2 Defekte, Händler will nichts mehr tun
23.08.2012, 07:33:47
Danke bzgl. der Klarstellung zum Thema Kaufpreisminderung.

Zum 2ten Teil:
Ich erwarte mir, das der Händler normal reagiert wie er bis vor Kurzem eigentlich auch hat.
Er ist ein deutscher,sympathischer, dynamischer Familienvater mittleren Alters,der bisher zuverlässig geantwortet hat,zu Telefonen gekommen ist etc.-man bekam schon ein gewisses (positives) Bild.
Vorallem hat er auch immer betont wie ihm das wichtig ist das er kein Hinterhofshändler ist, ihm sind auch schwierige Kunden Recht (und ich bin nichtmal schwierig) etc ....

Kann doch gar nicht sein, das er nicht weiss das er auf den Kaufvertrag gar nicht schreiben sollte: "Gekauft unter Aussschluss der Sachmängelhaftung", da er ansonsten sogar 2 Jahre Gewährleistung geben muss.
Warum ich nicht zum Anwalt gehen will sind natürlich die Kosten, hier in der Schweiz kostet eine halbe Stunde schon 150 Euro .... Nochdazu will ich ihm gar nicht unbedingt gleich mit der Rechtskeule drohen.
Insolvenz wird er denke ich nicht anmelden, geht ihm eigentlich soweit man sieht ganz gut, und es gibt ihn auch schon länger. Und wenn, tja dann ists halt Pech.
Zu einem Gutachter, der zu Lasten beider Seiten geht, kann ich immernoch nein sagen,
und er würde dem auch nicht zustimmen, da die Kosten wohl höher ausfallen würden als der Streitwert. Das Schiedsverfahren selbst ist für mich aber kostenlos.

23.08.2012, 07:35 Uhr - Editiert von tuvix, alte Version: hier
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