Fristen zur Behebung von Baumängeln
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Re: Fristen zur Behebung von Baumängeln
24.09.2012, 20:12:13
der unabhängige bausachverständige is der papa vom vizebgm

Ja und? Muss jede in irgendeiner Weise in der Kommunalpolitik engagierte Person frei von Freund- und Verwandtschaften sein?
Wo genau gesteht der Zusamenhang damit, dass du offensichtlich hemmungslos gepfuscht hast?

Zum Benützungsverbot: Ohne das Objekt zu kennen, würde ich sagen, bei der ungeischerten Treppe geht es nur um jenes Stockwerk, welches nur so erreicht werden kann. Auf Baustellen gibt es dazu Eisenstangen, an denen Holzlatten als provosirisches Geländer befestgit werden.

Wenn das Benützungsverbot aus der mangelhaften Elektrik resultiert, dann SSKM. Denn da müssen ja viele offenkundige Mängel vorliegen (= unmittelbare Gefahr für Leib und Leben), dass nicht bloß eine Nachbesserung aufgetragen wird.

BTW bleib lieber bei den Fakten und nicht bei Vermutungen: Ein RsB klingt nicht mal nach Bescheid und Rechtsmittel hat man üblicherweise. Somit könntest du den 5.10. nach hinten verlagern.


PS. Tut mir leid, wenn ich dir nicht mit Mitleid und geteilter Empörung dienen kann. Wer "Hinterholz 8" nachmachen will, tut das nicht aus Affekt, sondern über Wochen/Monate hinweg vorsätzlich. Da brauchst dich dann weder aufregen noch irgendwelche Verwandschaftsgschichtl konstruieren, um von deiner eigenen Verantwortung abzulenken.

WB.
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Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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