Inkassoschreiben erhalten
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Inkassoschreiben erhalten
26.09.2012, 10:28:36
Liebe Geizhals-Community,

ich hoffe mal dass das Thema in diesem Unterforum am besten aufgehoben ist, sonst bitte verschieben.

Wie der Titel schon verrät hab ich ein Schreiben von einem Inkasso-Unternehmen bekommen.

Folgende Situation, ich habe vergessen meine Rundfunkgebühren zu bezahlen und hab das erst relativ spät bemerkt. Die ursprüngliche Zahlungsaufforderung nicht bekommen und den Brief mit der ersten und einzigen Mahnung der GIS erst viel zu spät wieder entdeckt/geöffnet.

Jedoch dann unmittelbar und zwar am 19.09 (ursprüngliche Forderung hätte am 05.09 bezahlt werden sollen) bezahlt.

Tja, absolut meine Schuld gibt es keine Diskussion. Nun zum eigentlichen "Problem".

Ich habe am 21.09 ein Schreiben(datiert mit dem 20.09.) von einem Inkassobüro bekommen, das ich die ausstehende Forderung der GIS idHv 54,73 +deren Bearbeitungskosten, Anschrifterhebung, erste Mahnung etc bis 30.09 zu bezahlen hätte(insgesamt dann gleich mal 93,26€). Alles schön und gut, allerdings ist die Ursprungsforderung der GIS (eben die 54,73€) nun schon von mir an die GIS bezahlt worden, bevor(!) ich dieses Schreiben erhalten habe.

Nach einem Anruf bei dem Inkassobüro und der Schilderung das die Hauptforderung schon bezahlt ist, meinten die Herrschaften, das es hier wohl zu einer Überschneidung gekommen ist und ich solle doch eine Email mit einer Kopie des Erlagschein (in meinem Fall einem Screenshot der Online-Überweisung an sie schicken!)an sie schicken, was ich auch umgehend am 21.09 getan habe.

Tja nur bis jetzt kam, trotz einer zweiten Email keine Antwort auf meine Frage zum weiteren Vorgehen noch eine Bestätigung das sie die Email erhalten haben.

Was wäre, der 30.09 kommt ja bald, das richtige Vorgehen, abgesehen von weiteren Anrufen dort, damit die Sache geklärt werden kann. Ist ja irgendwie peinlich das ich das übersehen habe und bin mir auch meiner Schuld bewusst, möchte aber (nonaned) nicht mehr als notwendig/gerechtfertigt ist zahlen.

Die ausstehende Forderung, abzüglich der schon gezahlten GIS-Gebühren bezahlen?

Abwarten und darauf beharren das die Ursprungsforderung schon bezahlt wurde (was wäre hier im weiteren Verlauf die Konsequenz => Mahnbescheid? der dann zu beeinspruchen wäre!)?
Hätte ungern eine zweite Zahlungsaufforderungen wo dann die Kosten dafür "explodieren".

Meinungen, Erfahrungen und hilfreiche Wortmeldungen sind erwünscht ;-)

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Re(8): Inkassoschreiben erhalten
26.09.2012, 20:01:02
Hättest du meinen Beitrag und den verlinkten Blog Eintrag gelesen, so wäre dir aufgefallen, dass es sich hierbei um die Schlussfolgerungen von Hans Peter Lehofer handelt. Dessen Argumentation ich für schlüssig und nachvollziehbar halte.


Ich habe beides gelesen und während der Blogautor noch zwei voneinander unabhängige(!) Meldungen gegenüber bzw. untereinander stellt - einmal BVA Bescheid, einmal Konsumentenschutzbericht - ziehst du daraus den Schluss, das hätte eine fehlende Rechtsgrundlage zur Folge wenn Inkassokosten eingefordert werden.

Dann erkläre mir bitte aufgrund welcher Rechtsnorm das Inkassobüro Gebühren vom Schuldner einheben kann, wenn eine Regelung existiert, dass keine Kosten
an den Gläubiger verrechnet werden.


Aufgrund des Vertrags der GIS mit dem Inkassobüro.

Dessen Inhalt kennen wir beide nicht aber ich gehe davon aus, die Rechtsgrundlage der Forderung und der Betreibungskosten ist darin geklärt. Ad hoc kann man diese Formulierung die im Blog erwähnt wird:
Das Inkassobüro soll die säumigen TeilnehmerInnen mahnen und das Risiko der Einbringlichkeit tragen
zum Beispiel so deuten, dass das Inkassobüro im Rahmen einer Forderungsabretung von der GIS die offene Forderung übernommen hat. Ich weiß ich weiß, es kann nicht wörtlich eine Forderungsabtretung sein, aber eine Konstruktion in der Art.

Keine Ahnung, ich spekulier nur. Genauso wie du. Aber ich würde Betroffenen nicht raten, darauf zu spekulieren, hinter den geforderten Inkassospesen steht kein Rechtstitel.

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Re(9): Inkassoschreiben erhalten
27.09.2012, 15:12:40

Ich habe beides gelesen und während der Blogautor noch zwei voneinander unabhängige(!) Meldungen gegenüber bzw. untereinander stellt - einmal BVA Bescheid, einmal Konsumentenschutzbericht - ziehst du daraus den Schluss, das hätte eine fehlende Rechtsgrundlage zur Folge wenn Inkassokosten eingefordert
werden.


Dass diese 2 Berichte nicht voneinander unabhängig in dem Blogartikel verwendet werden ergibt sich wohl aus:
"..Mit anderen Worten: zahlen die Gebührenschuldner nicht, dann kann das Inkassobüro auch der GIS als Auftraggeberin (Gläubigerin) keine Kosten verrechnen. Und hier wird es zivilrechtlich spannend: ich zitiere einfach aus dem Bericht zur Lage der KonsumentInnen 2009/2010 des Konsumentenschutzministeriums.."



Aufgrund des Vertrags der GIS mit dem Inkassobüro.Dessen Inhalt kennen
wir beide nicht aber ich gehe davon aus, die Rechtsgrundlage der Forderung und
der Betreibungskosten ist darin geklärt.


Das wäre dann ein ein Vertrag zwischen zwei Parteien (GIS-Inkassobüro), der eine dritte Partei (Schuldner) eine Zahlungspflicht auferlegt.
Ohne, dass die dritte Partei dem Vertrag auch zustimmt, wird man daraus keine wirksame Zahlungsverpflichtung herleiten können.


Ad hoc kann man diese Formulierung
die im Blog erwähnt wird:zum Beispiel so deuten, dass das Inkassobüro im
Rahmen einer Forderungsabretung von der GIS die offene Forderung übernommen
hat. Ich weiß ich weiß, es kann nicht wörtlich eine Forderungsabtretung sein,
aber eine Konstruktion in der Art.


Eine Forderungsabtretung ist nach §  118 Abs 2 GewO nicht zulässig:
"
2) Die Gewerbetreibenden, die zur Ausübung des Gewerbes der Inkassoinstitute berechtigt sind, sind nicht berechtigt, Forderungen gerichtlich einzutreiben oder sich Forderungen abtreten zu lassen, auch wenn die Abtretung nur zu Zwecken der Einziehung erfolgen sollte."


Keine Ahnung, ich spekulier nur. Genauso wie
du. Aber ich würde Betroffenen nicht raten, darauf zu spekulieren, hinter den
geforderten Inkassospesen steht kein Rechtstitel.  


Es wirkt schon etwas merkwürdig, wenn du meine bzw. die übernommene Argumentation in deinem vorigen Beitrag als falsch abtust, jetzt aber sagst, dass du nur spekulierst.
Und nein, ich behaupte nicht, dass meine Argumentation genau dies ist, mit der man vor Gericht Erfolg hat und setze mich auch gerne mit anderen juristischen Meinungen auseinander, aber Schadenersatzrecht & Co sind wohl bessere Argumente, als ein Gefühl, dass die Inkassokosten doch irgendwie vom Schuldner bezahlt werden müssen.


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Re(3): Inkassoschreiben erhalten
26.09.2012, 15:27:51
ein bisschen Recherche im Netz (ich hatte heuer einen Kontakt mit Inkassobüro wegen einem nicht abgeschlossenen Zeitschriften-Abo):

manche Gebühren sind ok, aber nicht die Gebühren die sie vorschreiben.

Und vor allem: die Gebühren müssen in Relation zum geschuldeten Betrag stehen.

Was also bei 50 Euro Schulden wohl nicht 40 Euro Gebühren sein können.

Dazu kommt: Anschrifterhebung ist ein Witz, bei mir hatten die noch immer den Namen nicht korrigiert, selbst der nach dem Inkassobüro geschaltete Anwalt hatte das falsch geschrieben.

Hinzukommt dann auch häufig noch eine Verletzung des Datenschutzes, und besonders "dreist" war das INkassobüro mich zu belehren dass sie gem. Datenschutz meine Daten an eine Kreditauskunftei weitergegeben haben. Witzig, denn lt. Datenschutz-Gesetz muß man für die Verwendung der eigenen Daten in vielen Bereichen zustimmen (einfaches Beispiel: jeder Kreditvertrag mit einer Bank, da stehts ganz deutlich). Mein Zeitungsabo hatte auf keinen Fall solche Hinweise.

Mein Ergebnis: nach 3 Briefwechseln kamen die Schreiben vom Inkassobüro, vom Anwalt, vom Zeitschriftenverlag und von der Kreditauskunftei. Recht hatte ich, es konnte mir keiner ein konkret von mir abgeschlossenes Abo vorlegen. Und als einfacher Konsument muss ich auf Rechnungen von irgendwelchen Verlagen nicht reagieren!

Zu den Kosten: das ursprüngliche Abo hätte 99 Euro gekostet, nach einem halben Jahr nicht reagieren und 2 Inkassoschreiben waren es bereits 200 Euro, mit Anwalt dann 240 (der war billig). Besonders schlimm ist dass zum Teil auf einfach nicht auf E-Mails geantwortet wird.



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Re: Inkassoschreiben erhalten
27.09.2012, 08:41:59
So noch ein kleines Update, nachdem die AK auch meinte man solle es auch der GIS mitteilen das die Hauptforderung bereits beglichen wurde, habe ich nun auch die GIS angerufen.

Die Dame dort war sehr aufgebracht und meinte, dass es ihnen egal sei das die Hauptforderung nun schon bezahlt sei das hätte schon vor 2 Wochen bezahlt werden sollen.

Auf meinen Hinweis das die Rechtsberatung der AK meinte, man solle das auch der GIS mitteilen das die Hauptforderung bezahlt ist wars dann endgültig mit der (eigentlich nicht vorhandenen) Geduld der Dame vorbei und sie meinte wiederum dass das die GIS sehr wohl sehe das die Forderung am 20.09 beglichen sei das aber unerheblich ist und die Eintreibungsspesen sehr wohl zu zahlen seien (obwohl ich über diese überhaupt kein Wort verloren hatte :) ).
Beruhigt hat sich die Dame erst nachdem ich sie gebeten habe nicht so aufgebracht mit mir zu reden und sie nach ihrem Namen gefragt habe und ihr zum wiederholten Male versichert habe ich wollte die GIS nur(!) informieren und mich erkundigen ob die Zahlung auch tatsächlich eingegangen ist und dass diese Information auch so bei einer etwaigen Anfrage an das Inkassobüro weitergegeben wird (ich weiß vlt unnötig aber wenns die AK schon sagt, hilfts nix schadts nix) und das Thema ob die Spesen zu zahlen seien oder nicht ein ganz anderes ist.


Naja ich lass das mal hier so stehen und harre der Dinge die da noch kommen mögen, wieder mal ein sehr kontroversielles Thema erwischt ;).  


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