Re(9): Inkassoschreiben erhalten
Geizhals » Forum » Haushalt » Inkassoschreiben erhalten (34 Beiträge, 1110 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Inkassoschreiben erhalten
26.09.2012, 10:28:36
Liebe Geizhals-Community,

ich hoffe mal dass das Thema in diesem Unterforum am besten aufgehoben ist, sonst bitte verschieben.

Wie der Titel schon verrät hab ich ein Schreiben von einem Inkasso-Unternehmen bekommen.

Folgende Situation, ich habe vergessen meine Rundfunkgebühren zu bezahlen und hab das erst relativ spät bemerkt. Die ursprüngliche Zahlungsaufforderung nicht bekommen und den Brief mit der ersten und einzigen Mahnung der GIS erst viel zu spät wieder entdeckt/geöffnet.

Jedoch dann unmittelbar und zwar am 19.09 (ursprüngliche Forderung hätte am 05.09 bezahlt werden sollen) bezahlt.

Tja, absolut meine Schuld gibt es keine Diskussion. Nun zum eigentlichen "Problem".

Ich habe am 21.09 ein Schreiben(datiert mit dem 20.09.) von einem Inkassobüro bekommen, das ich die ausstehende Forderung der GIS idHv 54,73 +deren Bearbeitungskosten, Anschrifterhebung, erste Mahnung etc bis 30.09 zu bezahlen hätte(insgesamt dann gleich mal 93,26€). Alles schön und gut, allerdings ist die Ursprungsforderung der GIS (eben die 54,73€) nun schon von mir an die GIS bezahlt worden, bevor(!) ich dieses Schreiben erhalten habe.

Nach einem Anruf bei dem Inkassobüro und der Schilderung das die Hauptforderung schon bezahlt ist, meinten die Herrschaften, das es hier wohl zu einer Überschneidung gekommen ist und ich solle doch eine Email mit einer Kopie des Erlagschein (in meinem Fall einem Screenshot der Online-Überweisung an sie schicken!)an sie schicken, was ich auch umgehend am 21.09 getan habe.

Tja nur bis jetzt kam, trotz einer zweiten Email keine Antwort auf meine Frage zum weiteren Vorgehen noch eine Bestätigung das sie die Email erhalten haben.

Was wäre, der 30.09 kommt ja bald, das richtige Vorgehen, abgesehen von weiteren Anrufen dort, damit die Sache geklärt werden kann. Ist ja irgendwie peinlich das ich das übersehen habe und bin mir auch meiner Schuld bewusst, möchte aber (nonaned) nicht mehr als notwendig/gerechtfertigt ist zahlen.

Die ausstehende Forderung, abzüglich der schon gezahlten GIS-Gebühren bezahlen?

Abwarten und darauf beharren das die Ursprungsforderung schon bezahlt wurde (was wäre hier im weiteren Verlauf die Konsequenz => Mahnbescheid? der dann zu beeinspruchen wäre!)?
Hätte ungern eine zweite Zahlungsaufforderungen wo dann die Kosten dafür "explodieren".

Meinungen, Erfahrungen und hilfreiche Wortmeldungen sind erwünscht ;-)

Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
.  Re: Inkassoschreiben erhalten
 (Superflo am 26.09.2012, 12:05:56)
..  Re(2): Inkassoschreiben erhalten  (Poschi181 am 26.09.2012, 12:16:44)
...  Re(3): Inkassoschreiben erhalten
 (scot172 am 26.09.2012, 12:32:53)
....  Re(4): Inkassoschreiben erhalten  (Poschi181 am 26.09.2012, 13:10:16)
.....  Re(5): Inkassoschreiben erhalten
 (scot172 am 26.09.2012, 13:15:18)
......  Re(6): Inkassoschreiben erhalten  (Poschi181 am 26.09.2012, 13:17:47)
.......  Re(7): Inkassoschreiben erhalten
 (Superflo am 26.09.2012, 13:33:36)
.......  Re(7): Inkassoschreiben erhalten  (scot172 am 26.09.2012, 13:51:01)
...  Re(3): Inkassoschreiben erhalten
 (Superflo am 26.09.2012, 13:33:06)
....  Re(4): Inkassoschreiben erhalten  (Beel_Zebub am 26.09.2012, 14:38:04)
.....  Re(5): Inkassoschreiben erhalten  (Nexis am 26.09.2012, 15:26:55)
......  Re(6): Inkassoschreiben erhalten  (Beel_Zebub am 26.09.2012, 17:05:59)
.......  Re(7): Inkassoschreiben erhalten
 (Nexis am 26.09.2012, 18:36:07)
........  Re(8): Inkassoschreiben erhalten  (Beel_Zebub am 26.09.2012, 20:01:02)
.........  Re(9): Inkassoschreiben erhalten  (Poschi181 am 27.09.2012, 08:21:33)
.........
Re(9): Inkassoschreiben erhalten
27.09.2012, 15:12:40

Ich habe beides gelesen und während der Blogautor noch zwei voneinander unabhängige(!) Meldungen gegenüber bzw. untereinander stellt - einmal BVA Bescheid, einmal Konsumentenschutzbericht - ziehst du daraus den Schluss, das hätte eine fehlende Rechtsgrundlage zur Folge wenn Inkassokosten eingefordert
werden.


Dass diese 2 Berichte nicht voneinander unabhängig in dem Blogartikel verwendet werden ergibt sich wohl aus:
"..Mit anderen Worten: zahlen die Gebührenschuldner nicht, dann kann das Inkassobüro auch der GIS als Auftraggeberin (Gläubigerin) keine Kosten verrechnen. Und hier wird es zivilrechtlich spannend: ich zitiere einfach aus dem Bericht zur Lage der KonsumentInnen 2009/2010 des Konsumentenschutzministeriums.."



Aufgrund des Vertrags der GIS mit dem Inkassobüro.Dessen Inhalt kennen
wir beide nicht aber ich gehe davon aus, die Rechtsgrundlage der Forderung und
der Betreibungskosten ist darin geklärt.


Das wäre dann ein ein Vertrag zwischen zwei Parteien (GIS-Inkassobüro), der eine dritte Partei (Schuldner) eine Zahlungspflicht auferlegt.
Ohne, dass die dritte Partei dem Vertrag auch zustimmt, wird man daraus keine wirksame Zahlungsverpflichtung herleiten können.


Ad hoc kann man diese Formulierung
die im Blog erwähnt wird:zum Beispiel so deuten, dass das Inkassobüro im
Rahmen einer Forderungsabretung von der GIS die offene Forderung übernommen
hat. Ich weiß ich weiß, es kann nicht wörtlich eine Forderungsabtretung sein,
aber eine Konstruktion in der Art.


Eine Forderungsabtretung ist nach §  118 Abs 2 GewO nicht zulässig:
"
2) Die Gewerbetreibenden, die zur Ausübung des Gewerbes der Inkassoinstitute berechtigt sind, sind nicht berechtigt, Forderungen gerichtlich einzutreiben oder sich Forderungen abtreten zu lassen, auch wenn die Abtretung nur zu Zwecken der Einziehung erfolgen sollte."


Keine Ahnung, ich spekulier nur. Genauso wie
du. Aber ich würde Betroffenen nicht raten, darauf zu spekulieren, hinter den
geforderten Inkassospesen steht kein Rechtstitel.  


Es wirkt schon etwas merkwürdig, wenn du meine bzw. die übernommene Argumentation in deinem vorigen Beitrag als falsch abtust, jetzt aber sagst, dass du nur spekulierst.
Und nein, ich behaupte nicht, dass meine Argumentation genau dies ist, mit der man vor Gericht Erfolg hat und setze mich auch gerne mit anderen juristischen Meinungen auseinander, aber Schadenersatzrecht & Co sind wohl bessere Argumente, als ein Gefühl, dass die Inkassokosten doch irgendwie vom Schuldner bezahlt werden müssen.


Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.....  Re(5): Inkassoschreiben erhalten  (Superflo am 26.09.2012, 22:02:11)
....  Re(4): Inkassoschreiben erhalten  (pervers am 26.09.2012, 18:44:17)
...  Re(3): Inkassoschreiben erhalten  (User352294 am 26.09.2012, 14:09:35)
....  Re(4): Inkassoschreiben erhalten  (Poschi181 am 26.09.2012, 14:31:40)
.....  Re(5): Inkassoschreiben erhalten  (User352294 am 26.09.2012, 14:35:10)
......  Re(6): Inkassoschreiben erhalten  (Poschi181 am 26.09.2012, 14:47:38)
.  Re: Inkassoschreiben erhalten  (Nexis am 26.09.2012, 14:30:16)
..  Re(2): Inkassoschreiben erhalten  (Poschi181 am 26.09.2012, 14:54:48)
...  Re(3): Inkassoschreiben erhalten
 (Nexis am 26.09.2012, 15:24:22)
....  Re(4): Inkassoschreiben erhalten  (Poschi181 am 26.09.2012, 16:09:23)
...  Re(3): Inkassoschreiben erhalten  (ghufi am 26.09.2012, 15:27:51)
....  Re(4): Inkassoschreiben erhalten  (Poschi181 am 26.09.2012, 16:10:50)
.....  Re(5): Inkassoschreiben erhalten  (ghufi am 26.09.2012, 18:39:45)
.  Re: Inkassoschreiben erhalten  (Poschi181 am 27.09.2012, 08:21:07)
.  Re: Inkassoschreiben erhalten  (Poschi181 am 27.09.2012, 08:41:59)
..  Re(2): Inkassoschreiben erhalten  (scot172 am 27.09.2012, 08:59:46)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung