Weihnachtsremuneration aliquot berechnen
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Re(8): Weihnachtsremuneration aliquot berechnen
01.12.2012, 12:22:39

ja? Und weiter? treten ja ned alle 1000 jedes Jahr neu ein.definitiv
nicht!im KV steht nur, ob dir 13+14 zustehen (und in welcher Höhe, auch da
gibts Unterschiede), aber NICHT, wann aliquotiert werden muß!Da steht nur
(sinngemäß):1. ist zu aliquotieren2. ist im Mai und November (zB)
auszuzahlen.Aber nicht mehr.Unterm Strich ist das alles auch völlig wurscht,
denn am Ende gleicht es sich eh aus.Eintritt: August 2012Betrachtung bis Ende
2013:"Deine" Rechnung:Dez 2012: je 5M UZ+WR = 10MMai 2013: 12M UZNov 2013: 12M
UZSumme: 34MMeine Rechnung:Dez 2012: 5M WR Mai 2013: 12M UZNov 2013: 12M
UZSumme: 29MScheinbar 5 weniger.Aber nur scheinbar, denn bei Austritt sind
"deine" 5M UZ zurückzuzahlen, bei mir jedoch nix.  mfgAVS


Sorry, das kann ich so nicht stehenlassen !!

ich zitiere (z.B. aus dem KV für Angestellte der Industrie)

§ 11 Weihnachtsremuneration (13. Monatsgehalt)

1. Allen Angestellten ist bis spätestens am 30. November jeden Kalenderjahres eine Weihnachtsremuneration in Höhe des Novembergehaltes auszubezahlen......

4. Den während des Kalenderjahres eintretenden oder austretenden Angestellen (Lehrlingen) gebührt der aliquote Teil,


§ 12 14. Monatsgehalt

1. Neben dem 13. Monatsgehalt ....gebührt allen Angestellten einmal im Kalenderjahr ein 14. Monatsgehalt.......

4. Das 14.Monatsgehalt ist bei Antritt des gesetzlichen Urlaubes auszuzahlen. ....

....bei Antritt des längeren Urlaubsteiles....

....Regelungen, nach denen  die Auszahlung des 14. Monatsgehaltes ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Urlaubskonsumierung einheitlich für alle Angestellten an einem bestimmten Stichtag erfolgt, bleiben unberührt.....

....spätestens  ist das 14. Monatsgehalt jedoch am 30. September eines jeden Jahres fällig...

5. Den während des Kalenderjahres eintretenden oder austretenden Angestellten (Lehrlingen) gebührt der aliquote Teil entsprechend der im Kalenderjahr zurückgelegten Dienstzeit......


Ich glaube kaum, daß es in Österreich einen Kollektivvertrag gibt, der grundlegend andere Bestimmungen enthält.

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