Re(7): Berechnung Arbeitslosengeld
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » Berechnung Arbeitslosengeld (11 Beiträge, 836 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.  Re: Berechnung Arbeitslosengeld  (bono_d70 am 21.01.2013, 10:37:04)
..  Re(2): Berechnung Arbeitslosengeld  (incal am 21.01.2013, 12:04:11)
...  Re(3): Berechnung Arbeitslosengeld  (bono_d70 am 21.01.2013, 12:07:36)
...  Re(3): Berechnung Arbeitslosengeld  (Bucho am 21.01.2013, 12:48:29)
....  Re(4): Berechnung Arbeitslosengeld  (incal am 21.01.2013, 13:12:09)
.....  Re(5): Berechnung Arbeitslosengeld  (Bucho am 21.01.2013, 13:21:56)
......  Re(6): Berechnung Arbeitslosengeld  (incal am 21.01.2013, 13:26:40)
.......
Re(7): Berechnung Arbeitslosengeld
21.01.2013, 14:33:06

Wieviel?

Das Arbeitslosengeld besteht aus

    dem Grundbetrag und
    möglichen Familienzuschlägen sowie
    einem allfälligen Ergänzungsbetrag.

Der Grundbetrag richtet sich bei Geltendmachung von 1. Jänner bis 30. Juni des jeweiligen Jahres nach der beim Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger gespeicherten Jahresbeitragsgrundlage aus arbeitslosenversicherungspflichtigem Entgelt des vorletzten Jahres. Diese wird mit dem Aufwertungsfaktor für die Sozialversicherung (§ 108 Abs. 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) des entsprechenden Jahres aufgewertet. Wenn Sie zwischen 1. Juli und 31. Dezember des jeweiligen Jahres Arbeitslosengeld beantragen, richtet sich der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes nach der Jahresbeitragsgrundlage des letzten Kalenderjahres.

Liegen keine Jahresbeitragsgrundlagen des letzten bzw. vorletzten Kalenderjahres vor, so ist die letzte vorliegende Jahresbeitragsgrundlage eines vorhergehenden Kalenderjahres heranzuziehen. Sind noch keine Jahresbeitragsgrundlagen von Ihnen vorhanden, so richtet sich die Festsetzung der Höhe des Grundbetrages nach dem Entgelt der letzten sechs Kalendermonate vor der Geltendmachung.

Zeiten aus einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung für selbständig Erwerbstätige fließen mit der entsprechenden Beitragsgrundlage in die jeweilige Jahresbeitragsgrundlage und damit in die Bemessung ein.

Die Bruttobemessungsgrundlage (maximal bis zur Höchstbemessungsgrundlage - siehe "Maßgebende Werte aus der Arbeitslosenversicherung") ist in einen Nettowert umzurechnen. Abgezogen werden dabei die zum Zeitpunkt der Geltendmachung für einen alleinstehenden Angestellten maßgeblichen sozialen Abgaben und die Einkommenssteuer (unter Berücksichtigung nicht antragspflichtiger Freibeträge). Als Grundbetrag des Arbeitslosengeldes gebührt ein Tagsatz in der Höhe von 55 % des so ermittelten täglichen Nettoeinkommens.

Zusätzlich gebühren Familienzuschläge für Kinder, zu deren Unterhalt Sie wesentlich beitragen, wenn ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Für den/die EhepartnerIn, den/die LebensgefährtIn bzw. den/die eingetragene/n PartnerIn gebührt der Familienzuschlag nur dann, wenn auch für minderjährige Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben oder für die eine Obsorgeverpflichtung besteht, ein Familienzuschlag zuerkannt wurde. Mit minderjährigen Kindern gleichgestellt sind in diesem Zusammenhang auch volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe wegen Behinderung bezogen wird.

Während Nach- und Umschulungen bzw. Schulungen zur Wiedereingliederungen in den Arbeitsmarkt wird für Maßnahmen, die nach 31.12.2012 beginnen, zur Abdeckung der damit verbundenen Mehraufwendungen ein Zusatzbetrag von € 1,86 täglich ausbezahlt.

Durch den Ergänzungsbetrag wird das Arbeitslosengeld (Grundbetrag und Familienzuschläge) jedenfalls auf die Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes aufgestockt (siehe "Maßgebende Werte aus der Arbeitslosenversicherung"). Voraussetzung dafür ist jedoch, dass durch diese Erhöhung der Leistung

    Arbeitslose, denen kein Familienzuschlag zusteht, nicht mehr erhalten als maximal 60% des täglichen Nettoeinkommens laut Bemessungsgrundlage bzw.
    Arbeitslose, denen Familienzuschläge zuzuerkennen sind nicht mehr erhalten als 80% des täglichen Nettoeinkommens laut Bemessungsgrundlage.



Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.  Re: Berechnung Arbeitslosengeld
 (mc.mani am 21.01.2013, 16:30:39)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung