Haftung bei Diebstahl von hinterlegtem Paket
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Re: Haftung bei Diebstahl von hinterlegtem Paket
11.02.2013, 16:32:01
Paket wurde angeblich bei jemand anderem abgegeben

Das kannst du mit einem einfachen Nachforschungsauftrag beim Zusteller ermitteln.
Unleserliche Unterschrift ohne Adressangabe --> Schuld von Hermes

angeblich bei jemand anderem abgegeben, dieser hinterlegte das Paket an der
Wohnungstür

Woher willst du wissen, dass das Paket an deiner Wohnungstür abgelegt worden ist, wenn du dir nicht mal sicher bist, wer das Paket übernommen hat ?-)

Wer haftet?

Hermes ist immer ein guter Versuch. Wenn der Ersatzempfänger empfangsberechtigt war, dann ist der Ersatzempfänger (=Vollkoffer, der ein Paket einfach vor die Tür legt) der Haftende.

BTW: Ich hatte auch mal ein fehlendes Paket, auf angeforderter Kopie des Zustellscheines stand tatächlich mein Familienname als Unterschrift, allerdings eindeutig nicht mein Schriftzug. Verdacht auf Unterschriftfälschung. Knapp bevor Zustelldienst es an die versicherung gegeben hätte, hat sich das zufällig gelöst: Zusteller fährt täglich die gleiche Tour, hat mich daheim nicht angetroffen, und dann meinem Bruder in dessen Firma zugestellt, weil er diesen fast täglich mit Firmenpaketen beliefert und der Zuname "Weissbier" so selten ist, dass der Lieferant nachgefragt hat, ob wir verwandt seien. Mein Bruder der Depp hat mir aber nix gesagt und das Paket wiederum bei den Eltern hinterlegt, weil er sich dachte, dass ich dort eh bald mal vorbeischauen würde.......

WB.





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