Trotz Freibetrag nichts bei der Arbeitnehmerveranlagung rausgekommen!!
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Re(2): Trotz Freibetrag nichts bei der Arbeitnehmerveranlagung rausgekommen!!
16.02.2013, 10:32:59
Bei der ANV 2009 und 2010 war mein jährliches Einkommen auch unter 11000€ und da habe ich auch Geld zurückbekommen.

Aber mir gings ja in erster Linie um den Lohnsteuerfreibetragsbescheid den man nach 2 Jahren bekommt wenn die selben Werbungskosten immer noch da sind. Es geht mir hier nicht um die reine Steuergutschrift.

Aber wie gesagt auch die normale Steuergutschrift habe ich zweimal trotz Einkommen unter 11000€ schon bekommen!

Ich hoffe ihr versteht was ich meine. Lohnsteuerfreibetragsbescheid von vor 2 Jahren und nicht die normale Steuerrückvergütung.

Erklärung Lohnsteuerfreibetrag:


Du hast im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung 2008 Sonderausgaben, Werbungskosten oder aussergewöhnliche Belastungen eingereicht, und darauf einen Freibetrag bekommen. Auf Grund dessen Du sicher auch etwas zurückbezahlt bekommen hast.

Nunmehr hat dir das Finanzamt einen Freibetragsbescheid für das nächste Jahr übersandt, der auf Grund des obigen Freibetrages beruht. Das ist aber defacto nur a-conto-weise.

Jetzt hast Du 2 Möglichkeiten: Du gibst diesen Bescheid bei deinem Dienstgeber ab, und der wird diesen Freibetrag bei den laufenden Abrechnungen für 2010 berücksichtigen, d.h., du zahlst monatlich weniger Lohnsteuer. Dafür wird aber bei der Arbeitsnehmerveranlagung 2010 nichts mehr rauskommen.

Wenn Du den Freibetragsbescheid nicht abgibst, dann zahlst du normal Lohnsteuer, kriegst aber dafür beim Jahresausgleich entsprechend viel raus.

Bei der nächsten Veranlagung mußt Du natürlich diese Abschreibposten für das betreffende Jahr erneut nachweisen. Falls die Ausgaben (Versicherungsprämien, Wohnbaudarlehen etc.) weniger geworden sind oder gar wegfallen, wirst Du was rückzahlen müssen.

Sinnvoller ist es daher, den Freibetragsbescheid nicht abzugeben. Dann bekommt man, wenn die Abschreibposten nach wie vor da sind, beim Jahresausgleich doch einen größeren Betrag heraus, bei Berücksichtigung bei den laufenden Lohnabrechnungen verläppert sich das. Und eine Nachzahlung an Lohnsteuer kann es dann auch nicht geben.



so siehts aus. Ich hatte - wie 2010 - bei der ANV 2012 immer noch werbungskosten. Um diese geht es hier!

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