Re(3): Radar A10 Tauernautobahn Asfinag Platz Höhe Töplitz
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Re(3): Radar A10 Tauernautobahn Asfinag Platz Höhe Töplitz
03.03.2013, 10:36:30
Eben - da gibt es eben widersprüchliche Aussagen und Meinungen.

Welche?

dann müsste ja jeder geblitzt werden, der über 65 oder so fährt ?

Mit 65 (im 60er) wird keiner geblitzt, da könnte man gleich filmen ;-)

Blitzt es da von vorne und von hinten?

Vermutlich. Sonst wäre es nicht sinnvoll, dass von vorne+hinten fotografiert wird. Unsere teutonischen Freunde sollen ja auch Urlaubserinnerungen von der A10 erhalten können, nicht bloß Österreicher.

Und wie lange wartet man in der Gegenwart auf eine Radarstrafe?

Ca. 2-5 Wochen, wenn es eine normale Anonymverfügung ist. Wobei die 2 Wochen überraschend schnell waren. War zwar auf der Autobahn in meinem Zulassungsbezirk, aber das sollte heutzutage keine Rolle mehr spielen, weil die Anonymverfügung direkt aus der "Blitzer-BH" verschickt wird.

Ich mein, maximal bin ich da 120 km/h gefahren, das 1. Mal.

War ein 60er zu dem Zeitpunkt?

Wie würde denn im schlimmsten Falle so ein Führerscheinentzug ablaufen.

Im schlimmsten Fall (= du bist tatsächlich wegen>50 km/h auf der Autobahn angezeigt worden):
1. Die BH mit dem Blitzkastl schreibt dir ein Brieferl und ersucht um Lenkerauskunft.
2. Diese BH schreibt dem angegebenen Lenker nochmals und bittet höflichst um Überweisung von ca. 250 Euro.
3. Mit mehr oder weniger großem Zeitabstand schreibt die Wohnsitz-BH dem Lenker und lädt den zu einem Gespräch ein zwecks Terminvereinbarung, wann der FS für 14 Tage hinterlegt wird. Der konkrete Termin basiert auf Vereinbarung mit dem Strafreferenten, kann also halbwegs passabel mit Urlaub usw abgestimmt werden.
4. Die Hinterlegung läuft so ab, dass man persönlich zum Strafreferenten der BH geht, den FS abgibt. Ab dem 15. Kalendertag danach darf man wieder persönlich vorbeikommen und gegen Entrichtung eines Obolus von 40 Euro gibt es den FS wieder.

Zusätzlich hat der Lenker einen Beobachtungszeitraum von 2 Jahren. Lässt er sich da nochmal mit >50 im Freiland oder >40 im Ortsgebiet erwischen, dann beginnt das Procedere wieder bei Punkt 1, allerdings mit dem Unterschied, dass der Entzug nun 6 Wochen beträgt.

BTW: Wenn du im 60er mit 120 (Tachoanzeige) unterwegs warst und geblitzt worden bist, dann hast du sehr große Chancen, dass die Anzeige auf 108 km/h o.Ä. lautet und du brauchst nur die Punkte 1 + 2 durchlaufen.

WB.


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04.03.2013, 10:46 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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