Achtung: Pickerlzone und Car2Go = Strafzettel
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Achtung: Pickerlzone und Car2Go = Strafzettel
22.03.2013, 15:47:09
heute in der Früh stand vor unserem Haus im 9. Bezirk ein Car2Go mit einem Strafzettel unter dem Scheibenwischer. Im ersten Moment habe ich geglaubt ich sehe schlecht! 8-O

Begründung auf dem Strafzettel: "...... , wobei das Fahrzeug nicht mit einem entsprechenden Kurzparknachweis gekennzeichnet ist (Parkscheibe fehlte / falsch eingestellt) *

* Anmerkung: Detailfoto vorhanden

Ankunftszeit: Gestern 21:20 Uhr

Das Fahrzeug war ansonst legal abgestellt und es handelt sich um keine Geschäftsstrasse und keine gesondert ausgewiesene Kurzparkzone. Wir haben das Parkpickerl.

Nach dem ich ja auch Nutzer von Car2Go bin, hat mir das keine Ruhe gelassen. Da die Hotline bei Car2Go gebührenpflichtig ist, habe ich einen Anruf unterlassen und dafür folgendes in den FAQ gefunden:

https://www.car2go.com/de/wien/faq/



WIE IST DAS MIT DEN KURZPARKZONEN GEREGELT?
Sie können das car2go auch in allen Kurzparkzonen abstellen, da die Gebühren pauschaliert an die Stadt Wien entrichtet wurden. Bei Zwischenstopps (Sie bleiben am car2go angemeldet) gehen die ersten 2h auf car2go. Sollten Sie das Fahrzeug länger stehen lassen, müssen Sie sich um die korrekte weitere Abwicklung (Parkschein, Handyparken, etc.) kümmern. Natürlich können Sie die Miete ganz normal auch in einer Kurzparkzone beenden, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.

WICHTIG: In beiden Fällen ist unbedingt die Parkuhr zu stellen.




Ich gebe es offen und ehrlich zu, das habe ich nicht gewusst dass das auch für "normale" Pickerlzonen gilt. Ja, wir haben einmal drüber schon gesprochen, Besitzer von Parkkarten müssen zusätzlich auch eine Parkuhr haben. Und sie dürfen trotz Parkkarte zwischen 1,5 bis 3 Stunden in der Pickerlzone stehen (je nach Bereich, siehe http://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzielles/rechnungswesen/abgaben/parkometerabgabe.html  )

Nun, bei einem Car2Go ist das natürlich ein Hammer: Angenommen man stellt als Letztmieter am Abend die Parkscheibe korrekt ein und das Fahrzeug wird nicht weitervermietet - und somit die höchstzulässige Zeit überschritten - gibt es eine Strafe. Nur ich als Letztmieter kann ja nichts dafür dass das Fahrzeug nicht weitervermietet worden ist.

Es stellen sich folgende Fragen:

1.) Wer zahlt die Strafe? (nicht nur in dem konkreten Fall, sondern auch in meinem Beispiel wenn die Parkdauer trotz korrekter Parkscheibe überschritten wurde)
2.) Wie kommt die Firma Car2Go überhaupt zu dem Erlagschein? (Klingt blöd, aber was macht der Nachfolgemieter mit dem Strafzettel?)
3.) WTF überhaupt? 8-O  War das ein besonders eifriger ParkSheriff? Ich mein, da zahlt die Firma Car2Go eine Pauschale für 600 Autos und dann kriegt man immer noch Strafzettel? Kriegen die echt nicht den Hals voll? *kopfschüttel*

=> Tipp: Als Letztmieter immer die Parkuhr einstellen, auch wenn man um 3.00 in der Nacht ankommt, dann auf 9:00 Uhr stellen !!

Fazit: Mühsam :-(






Grüße,
Geri

25.03.2013, 17:02 Uhr - Editiert von Geri_65, alte Version: hier
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