BPD / BH Verkehrsstrafe Löschung/Tilgung
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BPD / BH Verkehrsstrafe Löschung/Tilgung
29.05.2013, 18:14:34
Ich darf/muss leider meinem Vater in einer KFZ-Verwaltungsstrafsache helfen und hätte diesbezüglich eine Frage.
Er ist schon einige Male wegen dem gleichen Delikt bestraft worden, ist aber schon mehr als 5 Jahre her.

Ich möchte jetzt verhindern dass diese Dinge im aktuellen Verfahren noch strafschärfend berücksichtigt werden, mir ist aber nicht ganz klar ob die BPD diese Delikte automatisch nach einer gewissen Zeit löscht oder ob man dafür einen Antrag stellen muss.
Das Verwaltungsstrafgesetz sagt dazu nur dieses:

Tilgung der Strafe

§ 55. (1) Ein wegen einer Verwaltungsübertretung verhängtes Straferkenntnis zieht, sofern gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, keinerlei Straffolgen nach sich und gilt mit Ablauf von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft als getilgt.

(2) Getilgte Verwaltungsstrafen dürfen in amtlichen Leumundszeugnissen oder Auskünften für Zwecke eines Strafverfahrens nicht erwähnt und bei der Strafbemessung im Verwaltungsstrafverfahren nicht berücksichtigt werden.

Da steht aber nichts von einer Löschung und ich traue denen nicht so wirklich dass sie dann nicht doch eine höhere Strafe aussprechen. Und hier geht es darum dass alles, was über der Mindeststrafe liegt existenzbedrohend wird (Kleine Pension, Alleinverdiener). Antrag auf Ratenzahlung stelle ich natürlich, hilft aber auch nichts wenn die Geldstrafe dann in den 4-stelligen Bereich geht.

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 (Rheumon am 30.05.2013, 21:15:12)
.  Re: BPD / BH Verkehrsstrafe Löschung/Tilgung  (MG am 30.05.2013, 10:31:02)
 

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