Aktuelle Kinofilme legal zu Hause anschauen? - aber wie?
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Re(16): Aktuelle Kinofilme legal zu Hause anschauen? - aber wie?
22.06.2013, 10:03:46
pffff... nochmal: wir reden nicht von der Privatkopie von Freund zu Freund.

§16 UrhG (erster Absatz, erste Zeile ist interessant)

(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, Werkstücke zu verbreiten. Kraft dieses Rechtes dürfen Werkstücke ohne seine Einwilligung weder feilgehalten noch auf eine Art, die das Werk der Öffentlichkeit zugänglich macht, in Verkehr gebracht werden.

(2) Solange ein Werk nicht veröffentlicht ist, umfaßt das Verbreitungsrecht auch das ausschließliche Recht, das Werk durch öffentliches Anschlagen, Auflegen, Aushängen, Ausstellen oder durch eine ähnliche Verwendung von Werkstücken der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

(3) Dem Verbreitungsrecht unterliegen - vorbehaltlich des § 16a - Werkstücke nicht, die mit Einwilligung des Berechtigten durch Übertragung des Eigentums in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht worden sind.

(4) Dem an einem Werke der bildenden Künste bestehenden Verbreitungsrecht unterliegen Werkstücke nicht, die Zugehör einer unbeweglichen Sache sind.

(5) Wo sich dieses Gesetz des Ausdrucks "ein Werk verbreiten" bedient, ist darunter nur die nach den Absätzen 1 bis 3 dem Urheber vorbehalten Verbreitung von Werkstücken zu verstehen.


Verbreitung ist, sobald ein Stück den eigenen privaten Kreis verlässt.

Die derzeit einzige legale Möglichkeit, ganz Österreich mit allen Medien über Kopien zu versorgen wäre, dass jedes Werk einmal in AT gekauft wird und im Pyramidensystem JEDER in seinem Freundeskreis eine Privatkopie erstellt :-)
Das ist aber dann  unbestritten legal, obwohl die Industrie eher eine Atombombe zündet bevor sie das so akzeptiert.

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