Generalli Versicherung möchte höchstens 50 % für Wasserschaden zahlen
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Umfrage: Generalli Versicherung möchte höchstens 50 % für Wasserschaden zahlen
30.07.2013, 15:51:11
Ich habe seit Anfang Mai 2013 einen sehr großen Wasserschaden in der Wohnung. Herr H.r wurde als Sachverständiger von der Generalli Versicherung gesendet. Meine Tochter hatte bei der "Besichtigung" sehr große Angst - da Hr H.r mit Bomberjacke (Aussehen wie ...) zur Besichtigung kam.

Die Behebung der Schäden wären: ausmalen von zwei Zimmer je 25 m2 (Wohnutzfläche), 75 m2 Holzfußboden erneuern - da schleifen und lackieren laut Fachfirmen nicht möglich ist.

Hr. H.r ist der Meinung, dass der Schaden mit € 673,-- (das wäre für abdecken, spachteln, eventuell netzen auf Plafond, schleifen, das ausmalen und Endreinigung) der zwei Zimmer behoben werden kann - ich finde keine Malerfirma für die Arbeiten zu den angegebenen Preis von Hr. H.r. Der Schaden laut Kostenvoranschlag von einer Malerfirma beträgt über € 1.500,--. Die gleiche Vorgangsweise bei den Holzbodenarbeiten.

Hr. H.r hat den Wasserschaden auf  30 % bis höchstens 50 % des tatsächlichen Schaden "geschätzt".

"Sachverständiger" H.r sagte während der Besichtigung - wenn wir für die Mauertrocknung die Firma Meier oder Müller oder .. beauftragen  - dann bekommen wir € 500,--.
Für die Mauertrocknung wurde die (vermutlich befreundete) Firma von Hr. H.r beauftragt - dieses Mal zum tatsächlichen Preis von über € 1.400,--. Die Mauertrocknungslegungfirma hat mir eine Bestätigung für den Stromverbrauch von 1109 kWh für die vier Stromgeräte gesendet. Diese Geräte haben eine Wärme von 36 Grad bei einer Außentemparatur von 14 Grad in der Wohnung erzeugt. Die Generalli-Versicherung wollte mir ca. € 180,-- für den Stromverbrauch überweisen. Beim E-control - Tarifcalculator wurden die Kosten für den Stromkostenaufwand von über € 280,-- beziffert.

Ich habe ein Email an den Vorgesetzten laut Internet Generalli-Home-Page gesendet und die Antwort von Generalli-Sachbearbeiter erhalten

nach nochmaliger Prüfung, sowie Rücksprache mit dem Sachverständigen ergibt sich somit folgende Abrechnung:

EUR 2.200,00 - Erneuerung des Parkettbodens
EUR    673,00 - Malerarbeiten

Die bezifferten - markt- und ortsüblichen - Kosten können wir nach Vorlage der Rechnungen zur Anweisung bringen.

Weiters halten wir fest, dass der Kostenvoranschlag der Firma xxx (EUR 3.512,40 = Bodenlegerarbeiten) überhöht ist, weshalb wir lediglich die schadenskausalen Kosten berücksichtigen.

Der Kostenvoranschlag der Firma xxx (EUR 1.552,30 = Malerarbeiten) bezieht sich teilweise auf nicht betroffene Bereiche, welche nicht schadenskausal sind.

Abschließend halten wir fest, dass wir die Erneuerung des Parkettbodens - entgegenkommend - übernehmen, da hier eine Reparatur durchaus möglich ist.


Wer hat einen ähnlichen Fall bereits erlebt - bitte um Hilfe


Nachtrag: Ich habe jetzt im September 2013 einen Rechtsanwalt beauftragt. Ich hoffe, dass jetzt die kostenpflichtige Drittperson mit "Hilfe des Gerichtes" eine Firma mit den marktkonformen Preis für die Behebung des Wasserschaden findet.





05.09.2013, 14:55 Uhr - Editiert von gibmir5, alte Version: hier
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Re: Generalli Versicherung möchte höchstens 50 % für Wasserschaden zahlen
30.07.2013, 16:56:40
Die Mauertrocknungslegungfirma hat mir eine Bestätigung für den Stromverbrauch von 1109 kWh für die vier Stromgeräte gesendet. Diese Geräte haben eine Wärme
von 36 Grad bei einer Außentemparatur von 14 Grad in der Wohnung erzeugt. Die
Generalli-Versicherung wollte mir ca. € 180,-- für den Stromverbrauch
überweisen. Beim E-control - Tarifcalculator wurden die Kosten für den
Stromaufwand von über € 280,-- beziffert.

Das was Du da mit dem Tarifcalculator gerechnet hast, sind vermutlich die Jahreskosten für einen Haushalt der einen Jahresverbrauch von 1109 kWh hat. Das enthält also auch Grundpreis, Messkosten usw.

Für Deine Fragestellung ist aber eher relevant, wie stark sich Deine Stromrechnung durch die zusätzlichen 1109 kWh erhöht hat.

Die Versicherung bietet Dir praktisch an, etwas mehr als 16 Cent pro kWh zu vergüten. Sofern ich nicht etwas übersehe (z.B. sonstige Nebenkosten die vom Stromverbrauch abhängig sind), ist das imho also deutlich mehr alsman bei den meisten Stromanbietern derzeit pro kWh zahlt.

http://www.verbund.com/at/de/haushalte/strom-preis-vergleich
https://service.wienenergie.at/oc/ep/contentView.do/pageTypeId/19035/programId/23547/contentTypeId/1001/channelId/-31572/contentId/24249

Ich sehe hier also keinen richtigen Grund zur Beschwerde.

Nachtrag: Habe es gerade einmal anhand meiner letzten Stromrechnung (Verbund Strom) nachgerechnet. Es wären bei mir ca. 182 Euro gewesen. Der Verbund ist aber auch schon lange nicht mehr Bestbieter. Insgesamt scheint die Rechnung der Generali aber diesbezüglich durchaus okay zu sein. Möglicherweise hat man den Betrag ja auch exakt auf Deinen Stromversorger gerechnet.



30.07.2013, 18:09 Uhr - Editiert von Thing, alte Version: hier
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Re(3): Generalli Versicherung möchte höchstens 50 % für Wasserschaden zahlen
31.07.2013, 19:45:34
dass der Wasserschaden ohne Beauftragung einer dritten Person (welche am
Schaden verdient) /Gericht/Sachverständiger von Gericht/..  von einer
Fachfirma beheben lassen zu können


Das kannst du, aber nur Schäden die vom Wasser ausgehen. Wenn 2 Wände und die Decke in Mitleidenschaft gezogen worden sind, werden auch nur diese Bauteile bezahlt und nicht etwa das ganze Zimmer. Du schreibst oben etwas von Decke netzen, das wird die Versicherung ganz sicher nicht zahlen, da es eine Verbesserung darstellt.

Hast du nur von einer Firma einen KV oder von mehreren? Oft versuchen Firmen bei einem Versicherungsschaden den Stift besonders fest anzudrücken, deshalb sollte man immer etwas vergleichen, das erleichtert auch die Argumentation gegenüber der Versicherung.

Ohne Rechtschutzversicherung mit Deckungszusage würde ich die Füße ganz still halten, das Prozessrisiko ist bei sowas nicht abschätzbar und wenn du zB. nur zur Hälfte recht bekommen solltest, wirst du bei Gericht mehr zahlen als das was du forderst.

aber da Hr. H.r im Auftrag der Generalli-Versicherung den Schaden an der
"Malerei/HolzBoden" mit höchster Wahrscheinlichkeit auf Schillingbasis der 70
er Jahre annimmt wird es nicht anders gehen.


Die Sachverständigen wissen normalerweise sehr genau von was sie reden und was möglich ist. Andererseits haben SV auch eine gewisse Macht, deshalb sollte man die tunlichst mit Samthandschuhen anfassen und versuchen einen Konsens zu finden.

Hast du bei der Versicherung nachgefragt, welche Firma sie empfehlen würden?
Manche Versicherer haben spezielle Verträge mit Sanierungsfirmen (die mit den drei Buchstaben), welche dann etwas mehr Kompetenzen haben als jede andere x-beliebige Firma, zB. kommt ein SV erst ab einer bestimmten, höheren Schadenssumme.



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Re(4): Generalli Versicherung möchte höchstens 50 % für Wasserschaden zahlen
01.08.2013, 09:20:33
Die
Sachverständigen wissen normalerweise sehr genau von was sie reden und was
möglich ist. Andererseits haben SV auch eine gewisse Macht, deshalb sollte man
die tunlichst mit Samthandschuhen anfassen und versuchen einen Konsens zu
finden.Hast du bei der Versicherung nachgefragt, welche Firma sie empfehlen
würden?Manche Versicherer haben spezielle Verträge mit Sanierungsfirmen (die
mit den drei Buchstaben), welche dann etwas mehr Kompetenzen haben als jede
andere x-beliebige Firma, zB. kommt ein SV erst ab einer bestimmten, höheren
Schadenssumme.

Eine Gasetagenheizungsfirma machte eine Wartung. Kurze Zeit später war die Küche überschwemmt. Neuer Termin. Der "Fachmann" hatte den Zulauf nicht ordentlich abgedreht. Schaden an Küchenkästen und Holzfußboden. Von der zuständigen Haftpflichtversicherung Generalli wurde nach Einholung von Kostenvoranschläge ein Sachverständiger gesendet. Ergebnis: Kein kausaler Zusammenhang. Schaden wird NICHT bezahlt.
Rechstanwalt/Gerichtsverfahren/Zeitschaden/Kostenschaden/Zeugeneinvernahmen/neuer Sachverständiger von Gericht bestellt. Nach Rechecheren und gerichtlichen Einvernahmen wurde folgendes festgestellt: Der Sachverständige von der Generalli fand keine Schadensfotos von der Besichtigung auf seinen PC - leider nicht auffindbar. Die abgebildeten Fotos im Gutachten hatten das Ausmaß einer Briefmarke. Dieser Mann welcher die Schäden am Holzboden und Holzeinbaukästen besichtigt hatte war Maschinenbauing. Über den Sachverständigen vom Gericht habe ich erfahren, dass sein Sohn eine Installateurfirma (vom Papa) hat und ca. 100 Stück Thermen mit Preisnachlass von 40 % von der Gasetagenheizungsfirma pro Jahr erhält.  

Rate einmal was in diesen Gutachten stand?????

Dieser Sachverständige schrieb im Gutachten: Der Kunde hätte selbst den Überdruck in der Gastherme beheben können. Da ich noch die Beschreibung (mit Info: Kunde darf nicht.. sonst verlischt jedwede Gewährleistung) über die Gasetagenheizung hatte habe ich dies beim Gericht vorgelegt.
Die Richterin entschied das Gerichtsverfahren nach den Inhalt der Beschreibung von dieser Therme. Der Schaden an Kästen und Boden wurde nach mehrjährigen Gerichtsverfahren ersetzt.

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