Re(4): Generalli Versicherung möchte höchstens 50 % für Wasserschaden zahlen
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Umfrage: Generalli Versicherung möchte höchstens 50 % für Wasserschaden zahlen
30.07.2013, 15:51:11
Ich habe seit Anfang Mai 2013 einen sehr großen Wasserschaden in der Wohnung. Herr H.r wurde als Sachverständiger von der Generalli Versicherung gesendet. Meine Tochter hatte bei der "Besichtigung" sehr große Angst - da Hr H.r mit Bomberjacke (Aussehen wie ...) zur Besichtigung kam.

Die Behebung der Schäden wären: ausmalen von zwei Zimmer je 25 m2 (Wohnutzfläche), 75 m2 Holzfußboden erneuern - da schleifen und lackieren laut Fachfirmen nicht möglich ist.

Hr. H.r ist der Meinung, dass der Schaden mit € 673,-- (das wäre für abdecken, spachteln, eventuell netzen auf Plafond, schleifen, das ausmalen und Endreinigung) der zwei Zimmer behoben werden kann - ich finde keine Malerfirma für die Arbeiten zu den angegebenen Preis von Hr. H.r. Der Schaden laut Kostenvoranschlag von einer Malerfirma beträgt über € 1.500,--. Die gleiche Vorgangsweise bei den Holzbodenarbeiten.

Hr. H.r hat den Wasserschaden auf  30 % bis höchstens 50 % des tatsächlichen Schaden "geschätzt".

"Sachverständiger" H.r sagte während der Besichtigung - wenn wir für die Mauertrocknung die Firma Meier oder Müller oder .. beauftragen  - dann bekommen wir € 500,--.
Für die Mauertrocknung wurde die (vermutlich befreundete) Firma von Hr. H.r beauftragt - dieses Mal zum tatsächlichen Preis von über € 1.400,--. Die Mauertrocknungslegungfirma hat mir eine Bestätigung für den Stromverbrauch von 1109 kWh für die vier Stromgeräte gesendet. Diese Geräte haben eine Wärme von 36 Grad bei einer Außentemparatur von 14 Grad in der Wohnung erzeugt. Die Generalli-Versicherung wollte mir ca. € 180,-- für den Stromverbrauch überweisen. Beim E-control - Tarifcalculator wurden die Kosten für den Stromkostenaufwand von über € 280,-- beziffert.

Ich habe ein Email an den Vorgesetzten laut Internet Generalli-Home-Page gesendet und die Antwort von Generalli-Sachbearbeiter erhalten

nach nochmaliger Prüfung, sowie Rücksprache mit dem Sachverständigen ergibt sich somit folgende Abrechnung:

EUR 2.200,00 - Erneuerung des Parkettbodens
EUR    673,00 - Malerarbeiten

Die bezifferten - markt- und ortsüblichen - Kosten können wir nach Vorlage der Rechnungen zur Anweisung bringen.

Weiters halten wir fest, dass der Kostenvoranschlag der Firma xxx (EUR 3.512,40 = Bodenlegerarbeiten) überhöht ist, weshalb wir lediglich die schadenskausalen Kosten berücksichtigen.

Der Kostenvoranschlag der Firma xxx (EUR 1.552,30 = Malerarbeiten) bezieht sich teilweise auf nicht betroffene Bereiche, welche nicht schadenskausal sind.

Abschließend halten wir fest, dass wir die Erneuerung des Parkettbodens - entgegenkommend - übernehmen, da hier eine Reparatur durchaus möglich ist.


Wer hat einen ähnlichen Fall bereits erlebt - bitte um Hilfe


Nachtrag: Ich habe jetzt im September 2013 einen Rechtsanwalt beauftragt. Ich hoffe, dass jetzt die kostenpflichtige Drittperson mit "Hilfe des Gerichtes" eine Firma mit den marktkonformen Preis für die Behebung des Wasserschaden findet.





05.09.2013, 14:55 Uhr - Editiert von gibmir5, alte Version: hier
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Re(4): Generalli Versicherung möchte höchstens 50 % für Wasserschaden zahlen
01.08.2013, 09:20:33
Die
Sachverständigen wissen normalerweise sehr genau von was sie reden und was
möglich ist. Andererseits haben SV auch eine gewisse Macht, deshalb sollte man
die tunlichst mit Samthandschuhen anfassen und versuchen einen Konsens zu
finden.Hast du bei der Versicherung nachgefragt, welche Firma sie empfehlen
würden?Manche Versicherer haben spezielle Verträge mit Sanierungsfirmen (die
mit den drei Buchstaben), welche dann etwas mehr Kompetenzen haben als jede
andere x-beliebige Firma, zB. kommt ein SV erst ab einer bestimmten, höheren
Schadenssumme.

Eine Gasetagenheizungsfirma machte eine Wartung. Kurze Zeit später war die Küche überschwemmt. Neuer Termin. Der "Fachmann" hatte den Zulauf nicht ordentlich abgedreht. Schaden an Küchenkästen und Holzfußboden. Von der zuständigen Haftpflichtversicherung Generalli wurde nach Einholung von Kostenvoranschläge ein Sachverständiger gesendet. Ergebnis: Kein kausaler Zusammenhang. Schaden wird NICHT bezahlt.
Rechstanwalt/Gerichtsverfahren/Zeitschaden/Kostenschaden/Zeugeneinvernahmen/neuer Sachverständiger von Gericht bestellt. Nach Rechecheren und gerichtlichen Einvernahmen wurde folgendes festgestellt: Der Sachverständige von der Generalli fand keine Schadensfotos von der Besichtigung auf seinen PC - leider nicht auffindbar. Die abgebildeten Fotos im Gutachten hatten das Ausmaß einer Briefmarke. Dieser Mann welcher die Schäden am Holzboden und Holzeinbaukästen besichtigt hatte war Maschinenbauing. Über den Sachverständigen vom Gericht habe ich erfahren, dass sein Sohn eine Installateurfirma (vom Papa) hat und ca. 100 Stück Thermen mit Preisnachlass von 40 % von der Gasetagenheizungsfirma pro Jahr erhält.  

Rate einmal was in diesen Gutachten stand?????

Dieser Sachverständige schrieb im Gutachten: Der Kunde hätte selbst den Überdruck in der Gastherme beheben können. Da ich noch die Beschreibung (mit Info: Kunde darf nicht.. sonst verlischt jedwede Gewährleistung) über die Gasetagenheizung hatte habe ich dies beim Gericht vorgelegt.
Die Richterin entschied das Gerichtsverfahren nach den Inhalt der Beschreibung von dieser Therme. Der Schaden an Kästen und Boden wurde nach mehrjährigen Gerichtsverfahren ersetzt.

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