Elektroshop Karl Köck: FINGER WEG!
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Elektroshop Karl Köck: FINGER WEG!
07.08.2013, 13:35:36
Verbeulte Ware und dann 4 Wochen Hinhaltetaktik

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4 Wochen lang versuchte ich, meine bestellte und am Bestelltag mit VISA sofort bezahlte Mikrowelle, Neuware, zu bekommen - ein Riesenärger und Hickhack.
2 mal einen ganzen Tag umsonst zuhause auf DHL gewartet. DHL kommt nicht vorbei. Fa. Köck liefert nur per DHL. DHL hält mich eine Woche lang im Ungewissen, wo sich das Paket befindet. Sie können lt. Hotline in Bonn nicht überprüfen, wo es gerade ist. Auch Fa. Köck findet es nicht heraus. Notwendigerweise mit Taxi das Paket bei Postfiliale (auf Verdacht) abgeholt, weil DHL ankündigte, dass die Lagerfrist endet. Ich habe kein Fahrzeug und niemanden zum Tragen, das Gewicht ist 30 kg. - Zuhause ausgepackt: Delle im Gerät, deutlich zu sehen. - Etliche Mails/Telefonate mit DHL und Fa. Köck. Beschädigte Ware fotografiert, dann Schadensmeldung an DHL. - Fa. Köck bietet mir Preisnachlass an, ich lehne ab. Ware wieder verpackt und zum Paketshop gebracht (abgeholt wird ja nicht). 30 kg geschleppt. € 13,90 vorausgelegt, da Fa. Köck nicht auf meine Bitte reagiert, mir einen Freiaufkleber zu übersenden. Unklar, ob Ausliefer-ungslager in Berlin oder Firmensitz in Österreich zuständig. - Seit der Rücksendung des Geräts (eingetroffen in Berlin am 18.07.) keine Reaktion mehr auf meine Mails nach Österreich. Berlin sagt: Gedulden. Keine Kostenerstattung, null Informationen. - Nach Bestellung (u. sofortiger Bezahlg.) am 03.07. dann eine neue, unverbeulte Mikrowelle am 05.08. (!) bekommen. Das Gerät war übrigens ursprünglich auf Lager.
Weiterhin keine Entschuldigung, keine Antworten auf meine Mails nach Österreich, keine Erstattung meiner Unkosten trotz Fristsetzung. Nie wieder!


[snip] Hinweis: Dieser Beitrag wurde von Geizhals aus rechtlichen Gründen editiert

07.08.2013, 14:29 Uhr - Editiert von sleepyhead, alte Version: hier
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Re(3): Elektroshop Karl Köck: FINGER WEG!
28.08.2013, 18:58:12
Habe eine neue Rechnung ausgestellt und weiters ist es gesetzlich so das für
den Garantienaspruch der Tag der Warenübernqahme und nicht das Rechnungsdatum
gilt.


Örks. Hr. Ludwig, können Sie mir bitte den Link zum Gesetzestext im ABGB senden, wo Sie diese seltsame Info her haben? Ich bin jetzt seit mehr als 20 Jahren im Vertrieb (seit mehr als 15 Jahren davon im IT-Bereich), aber das wäre mir neu. Ich fürchte Sie sind der erste GF seit längerem, der in einem Forum öffentlich bekundet, den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht zu kennen.

Gewährleistung - Textzitat von der WKO Seite

Gewährleistungsfristen laufen, soweit es sich um Sachmängel handelt (in der Praxis geht es fast immer nur um solche) immer ab Übergabe, was selbst bei den sogenannten verborgenen bzw geheimen Mängeln gilt. Mit anderen Worten, zeigt sich zB erst 1 ½ Jahre nach Übergabe einer beweglichen Sache der Mangel, so hat man nur noch sechs Monate Zeit im Rahmen der Gewährleistung vorzugehen.

Garantie - meine eigene Interpretation

Dies ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, er kann die Bedingungen frei bestimmen. Garantie gilt ab Produktionsdatum, Garantie beginnt ab Datum der Einkaufsrechnung von der Distribution, Garantiebeginn = Rechnungsdatum des Endkunden etc.

Beispiel

Philips - Garantie gilt ab Erstkaufdatum des Kunden
http://www.support.philips.com/pageitems/master/countries/DE/Warranty/WBO_DE_DEU.pdf

Moulinex - detto
http://www.sav.moulinex.at/Pages/guarantee.aspx

Samsung Österreich - detto
http://www.samsung.com/at/support/warranty/warrantyInformation.do

In meinem Fall, da ich ausschließlich mit Hewlett Packard zu tun habe - HP hat für Endkunden einen Onlinecheck für die Garantielaufzeit - dort erhält man die Laufzeit unter Angabe der Seriennummer. Dies ist in der Regel Produktionsdatum + 2 Monate + zugesagte Garantiedauer. Wenn der Transport-/Lagerzyklus länger als 2 Monate dauert, weil das Ding z.B. 3 Monate im Lager liegt, gilt als Nachweis das Rechnungsdatum des Endkunden. Von diesem Tag an läuft die zugsagt Herstellergarantie.

Sie können mich natürlich auch gerne vom Gegenteil überzeugen, auch ich bin nicht unfehlbar. Sollte ich mich irren, würde ich mich selbstverständlich in aller Form bei Ihnen öffentlich entschuldigen.

MfG
Manfred

Meinen vollen Namen und Mailadresse lasse ich Ihnen bei Bedarf gerne als PN oder per Mail zukommen.  






28.08.2013, 18:59 Uhr - Editiert von User188907, alte Version: hier
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