Elekrtroinsche Rechnung?
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Re(3): Elekrtroinsche Rechnung?
08.08.2013, 02:11:49
Die BP schaut bei elektronischer Rechnungslegung sehr genau hin. Die Themen, die für Fälle bis Ende 2012 regelmäßig überprüft wurden und werden:
  • Signatur gemäß Signaturgesetz vorhanden (entweder Rechnung oder Rechnungsmail signiert)?

  • Dokumentation der Überprüfung der einzelnen Signatur vorhanden?

  • Getroffene Vereinbarung zwischen Unternehmern betreffend elektronischer Rechnungslegung vorhanden und nachweislich dokumentiert?

  • Wurden Rechnungen mehrfach elektronisch übermittelt ohne Hinweis auf Kopie/Duplikat? Wenn ja, Entstehung der Umsatzsteuerpflicht kraft Rechnungslegung.

  • Hat der Aussteller der elektronischen Rechnung diese zum Zeitpunkt der Überprüfung elektronisch gespeichert? Papierausdruck ohne elektronische Speicherung wurde regelmäßig beanstandet.

  • Hat der Rechnungsempfänger die elektronische Rechnung zum Zeitpunkt der Überprüfung elektronisch gespeichert? Papierausdruck alleine (siehe oben). Die BP lässt sich dann e-mails zeigen.
Seit 2013 wurden diverse Bestimmungen zur Signatur gelockert/verändert. Im Gegenzug wird aber mehr Dokumentation gefordert. Der Prüfpfad muss belegbar dokumentiert sein.
  • Echtheit der Herkunft
  • Unversehrtheit des Inhalts
  • Lesbarkeit der Rechnung
siehe auch: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_II_516/BGBLA_2012_II_516.pdf

Wie der Prüfpfad aus Sicht der Finanzbehörde zu verstehen ist, steht hier:

https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%22BMF-010219%2F0288-VI%2F4%2F2012%22&gueltig=20121219&segid=%2219969.9.110+20.12.2012+07%3A30%3A16%3A05%22

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