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Versäumnisurteil vom 13.01.2015, da Geld für reklamierte und zurückgeholte Ware nie erstattet
TMH
16.02.2015, 18:58:50
Am 13.01.2015 erging durch das Amtsgericht Papenburg das inzwischen rechtskräftige Versäumnisurteil gegen die Firma ESM. Diese hatte über viele Wochen weder auf Emails noch auf Einschreiben mit Fristsetzung und Rückschein reagiert, so dass meine Rechtsanwältin am 11.12.2014 Klage einreichte. Der Geschäftsführer hat für die Firma ESM GmbH am 19.12.2012 beim Amtsgericht Cottbus die Vermögensauskunft geleistet (früher: eidesstattliche Versicherung). Aktenzeichen 58M22/13. Mein Ansprechpartner in der Firma ESM GmbH war der Sohn des Geschäftsführers, der ebenfalls die eidesstattliche Versicherung geleistet hat.

VORGESCHICHTE:

Ich habe im Mai 2013 zwei “Sonora” Wasserspiele von Ubbink Garten GmbH (heute: outsideliving) über die online-Firma ESM GmbH Cottbus gekauft. Im Okt. 2014 stellte ich fest, dass die Wasserspiele sehr unansehnlich wurden und sich zudem die schwarze Farbe der Oberfläche ablöste. Wenn man mit der Handfläche darüberfuhr, war diese anschließend schwarz. Ich kontaktierte die Firma ESM GmbH und schickte Fotos der Wasserspiele, ESM GmbH informierte den Hersteller Ubbink Garten GmbH in Bocholt u. dieser ließ sodann per Spedition die Wasserspiele zurückholen. Ubbink wollte mir weder garantieren, dass das gleiche mit zwei neuen Sonora-Wasserspielen nicht wieder passiert noch war man bereit, mir auf direktem Weg zwei neue Wasserspiele zu liefern. Stattdessen erteilte Ubbink der Firma ESM GmbH eine Gutschrift über den Einkaufspreis (ein entsprechendes Schreiben der Firma Ubbink vom 10.11.2014 liegt mir vor). Die Firma ESM GmbH lieferte mir jedoch weder Ersatz noch erstattete sie mir den Kaufpreis zurück.

Die Firma Ubbink gibt keine Garantie auf das Gehäuse des Wasserspieles. 2 Jahre Garantie - weil gesetzlich vorgeschrieben - gibt es lediglich auf die Pumpe und die Beleuchtung. In meinem Fall greift ergo nur die 2jährige Mängelgewährleistung, die den Verkäufer der Ware verpflichtet, jedoch nicht den Hersteller. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers kann ich mich also nicht ersatzweise an den Hersteller wenden.

Auf Grund meiner Erfahrungen kann ich weder diese Wasserspiele, noch die wenig kooperative Firma Ubbink und schon gar nicht den online-Händler ESM Elektro- Service, -Montage und Dienstleistungs GmbH (so der exakte Handelsregistereintrag) in Cottbus empfehlen.

20.02.2015, 22:53 Uhr - Editiert von TMH, alte Version: hier
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