Arbeitnehmerveranlagung - Thema Pcs
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Arbeitnehmerveranlagung - Thema Pcs / Rehab
13.10.2013, 00:12:18
Abend,

ich hab eine Frage zum Thema PC und Arbeitsnehmerveranlagung.

Ich habe im Moment einen PC im Einsatz den ich auf 3 Jahre abschreibe, Ende 2013 ist dieser PC dann komplett abgeschrieben. 60% berufliche Nutzung / 40% Privatnutzung wurde natürlich berücksichtigt und nachdem ich im letzten Jahr auch eine Überprüfung hatte wurde vom FA auch alles als "richtig gemacht" eingestuft.

Nun ist dieser PC 2013 das letzte Mal in der Arbeitnehmerveranlagung zu finden.

Jetzt werde ich mir ein Surface 2 Pro kaufen und würde das wieder gerne mit 60/40 bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen.


Meine Frage nun: kann ich nun zusätzlich zum aktuellen PC auch für den neuen "Laptop" bereits eine Abschreibung im Jahr 2013 aufnehmen oder muss ich warten und kann mir das Ding erst 2014 kaufen so ichs in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen will?

Nun steht in div Leitfäden nirgendwo das man nur einen PC in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen darf. Kann ich davon ausgehen das ichs also darf und im Falle einer Überprüfung einfach ein gutes Argument liefern muss damit das durchgeht? Dieses Argument zu liefern wär kein Problem...

Und ich frage das als Privatperson....


Dann noch eine Frage: ich war dieses Jahr auf Rehab, da sind die Rehab Kosten + eine vom Arzt empfohlene (aber von der GKK nicht bezahlte) Untersuchung + Parkgebühren angefallen, kann ich dies in der Arbeitnehmerveranlagung angeben oder eher nicht?

Wär nett wenn mir da jemand was dazu sagen könnte

lg




13.10.2013, 00:16 Uhr - Editiert von h-works, alte Version: hier
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