Polizist wird Amtsmißbrauch vorgeworfen
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Re(6): Polizist wird Amtsmißbrauch vorgeworfen
26.11.2013, 23:03:00
Es steht im Gesetz nämlich auch sicher nicht drin, dass es verboten ist, so
eine Anweisung zu geben.

Das ist auch nicht notwendig. Wenn es nicht erlaubt ist, ist es verboten.

Wenn jetzt zum Beispiel die Anweisung kommt, im folgenden Monat besonders die
Bahnhöfe zu kontrollieren, so steht das auch in keinem Gesetz extra drin.

Die Polizei hat bestimmte Aufgaben. Die Weisungen müssen sich in diesem Rahmen bewegen. Die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten ist beispielsweise so eine Aufgabe. Die Polizeipräsenz an Brennpunkten zu erhöhen passt da sehr gut dazu. Eine bestimmte Anzahl von Personen anzuhalten wäre hingegen vollkommen unverhältnismäßig!

Es ist genauso nicht die Aufgabe der Polizei eine bestimmte Anzahl von Strafzetteln zu verteilen. So eine Weisung verleitet die Polizisten dazu auch dann einen Strafzettel zu verteilen, wenn gar keine Verwaltungsübertretung vorliegt, aber die 7 Mandate noch nicht erreicht wurden.

um allzu untätige Polizisten zur Arbeit anzuhalten.

Gerade wenn es der Zweck dieser Weisung ist, faule Beamte zum arbeiten zu bewegen, ist das vollkommen unverhältnismäßig.

Den Eingriff in Rechte der Bürger kann man auf keinen Fall damit rechtfertigen, dass man Beamte erziehen will. Eigentlich traurig, dass ich dir das erklären muss. Sonst könnte man sie ja auch anweisen häufiger die Waffe zu verwenden, damit sie zielen lernen.

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