Vorsorgekassen-Frage
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Re: Vorsorgekassen-Frage
13.12.2013, 18:40:57
hm..wenn ich also immer selber kündige bekomm ich das Geld nie oder erst wenn
ich in Pension gehe?

Wenn du in Pension gehst.

Aber gings bei "Abfertigung neu" nicht genau darum auch bei Selbstkündigung
das Geld zu bekommen?

Früher ist bei Selbstkündigung das gesamte Geld verfallen. Jetzt bekommst du es auch bei Selbstkündigung ausbezahlt, wenn du folgende Ansprüche erfüllst:

Ein Anspruch besteht, wenn Sie insgesamt 36 Beitragsmonate in der Abfertigung
Neu gearbeitet haben und beim letzten Dienstgeber gekündigt werden bzw. das
Arbeitsverhältnis einvernehmlich lösen!


Frage: bedeutet dies wenn 5 Jahre bei DIESER Vorsorgekasse nichts einbezahlt
wird oder wenn 5 Jahre bei keiner Vorsorgekasse was einbezahlt wird?

Zum scharf Nachdenken: Wenn du zB 5 Jahre arbeitslos bist oder dich selbstständig machst - werden dann für dich Einzahlen un Österreich geleistet?

Somit bedeutet es das, was du selber 1 Satz vorher geschrieben hattest:
Sie haben auch Anspruch, wenn insgesamt 5 Jahre in Österreich keine
Einzahlungen geleistet wurden.


Ach ja, immer bis zum Schluss lesen:
bei weiteren Fragen stehen wir gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Voíla!

BTW ist das hier der alleroberste Googletreffer, wenn man nach "Abfertigung neu" sucht:
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/abfertigung/Abfertigung_neu.html

HTH WB.
--
Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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