Belohnungen für Sicherheitslücken usw. ...
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Re(3): Belohnungen für Sicherheitslücken usw. ...
18.12.2013, 11:13:57
ein paar 1000 Euro kommen da schon zusammen.

Aber ich nehme an in Summe, die Einzelbeträge sind kleiner. Aber selbst als Summe kein solcher Brocken, der in der GuV von GH zwingend ins Auge springt.

Ja, insbes. die Frage ob der Empfänger nicht zwangsläufig Unternehmer sein
muss bei den Beträgen ...

WENN der Unternehmer ist, dann hast natürlich die üblichen Vorschriften hinsichtlich Rechnungslegung, UIDs, usw. Dann verwendest deine UID und behandelst das wie eine normale Rechnung (aber auf dem Gebiet bin ich wirklich kein Experte, v.a. wenn dann Richtung ZM usw geht)
Wenns ein Privater ist, hast das ja nicht, da keine gewerblichen Meldevorschriften, keine Rechnungen, keine Ust. Du kannst (Extrembeispiel) den 14jährigen schlecht zwingen, ein EDV-Gewerbe anzumelden, nur weil er dir einen Bug reportet.

egal, wenn das Finanzamt das nicht als Aufwand anerkennen will,

davon gehe ich aber eigentlich aus.
solange es nicht daraus irgendwie ein Dienstverhältnis konstruiert oder so.

also das erscheint mir unmöglich. Es fehlen nun wirklich ALLE Merkmale eines Dienstverhältnisses. Das ist ja nicht einmal ein Werkvertrag, denn es fehlt ein konkreter Auftrag und du hast v.a. keinen konkreten Auftragnehmer. DU hast kein Gegenüber, dem du irgendwas anschaffen kannst.
Wenn, das ist das wirklich am ehesten eine Auslobung, wie eine eine Ergreiferprämie oder "Finderlohn".

mfg
AVS
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