Re: Streugut - Ab wann ist es eine Verunreinigung?
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Re: Streugut - Ab wann ist es eine Verunreinigung?
28.12.2013, 17:29:33
die beauftraget Schneeräumfirma hat alles mit kleinen Steinchein eingedeckt

Die machen das typischerweise nicht aus Lust und Laune, sondern weil es einmal eisig gewesen ist.

auch die nächsten Tage und Wochen so aussieht das kein Schnee kommt

Du scheinst hellseherische Fähigkeiten zu haben... Streumittel sind übrigens nicht gegen Schnee, sondern gegen Glätte.

Es geht um 1. Einen Gehsteig.
Und 2. Um einen befahrbaren Wohnweg auf dem die STVO gilt da für jedermann die
Einfahrt möglich ist.

Falls du aus Wien bist, hat frabos schon den perfekten Link zur Winterdienst-Verordnung 2003 gebracht. Dort steht drinnen, dass die Entfernung auf Gehsteigen "durch den angrenzenden Liegenschaftseigentümer" bzw. bei öffentlichen Verkehrsflächen "durch den Straßenerhalter" zu erfolgen hat.

Wo kann ich etwas finden mit dem ich die Firma festnageln kann die Steinderln
wieder einzusammeln????

Im Vertrag, den du (oder wer halt der Liegenschaftsverantwortliche ist) mit dem Winterdienstleister abgeschlossen hat. Wenn dort drinnensteht, "am Ende der Saison" (üblicherweise Ende März), dann darfst du (bzw. der Liegenschaftsverantwortliche) jetzt selber zu Besen und Schaufel greifen. Steht im Vertrag "gemäß Wiener Winterdienst-Verordnung 2003", dann kann direkt beim Dienstleister urgiert werden.

BTW erachte ich das Ganze als Luxusproblem.

WB.
--
Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
28.12.2013, 17:30 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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