Allgemeine Frage zu Bedienungsanleitungen bei Hardware
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Re(4): Allgemeine Frage zu Bedienungsanleitungen bei Hardware
27.02.2014, 12:55:50
der letzte satz unten bedeutet gedrucktes exemplar

bei pc komponenten müsste man aber meiner meinung niedervoltgeräte betrachten, da bin ich aber sicher der falsche ansprechpartner :)


Betriebsanleitung / (Bedienungsanleitung)

Die grundlegenden Vorgaben zur Betriebsanleitung, die für alle Maschinen gelten, finden sich im Wesentlichen in Anhang I Nr. 1.7.4 der Maschinenrichtlinie. Für bestimmte Maschinen müssen ggf. die speziellen Vorgaben aus den Abschnitten 2 bis 4 des Anhang I zusätzlich beachtet werden. Die Betriebsanleitung wird im "Volksmund" auch schon mal als Bedienungsanleitung bezeichnet. Die rechtlich korrekte Bezeichnung ist allerdings Betriebsanleitung.

Die Betriebsanleitung ist Bestandteil einer Maschine / Anlage. Das Fehlen einer Betriebsanleitung ist ein Mangel beim Inverkehrbringen. Die Form der Betriebsanleitung ist in der Maschinenrichtlinie nicht vorgeschrieben und bleibt damit dem Hersteller überlassen.

Zu beachten ist, dass die Sprachenfrage (Übersetzung in der / den Sprache(n) des Verwenderlandes nicht zwischen den Vertragspartnern privatrechtlich "verhandelbar" ist. Es gelten hierfür die rechtlichen Vorgaben der Maschinenrichtlinie.

Ein Exemplar der Betriebsanleitung ist Bestandteil der technischen Dokumentation.

aus
http://www.maschinenrichtlinie.de/mrl-98-37-eg/#c96



Gruß Sonic The Hedgehog

in der Zukunft angekommen :)
27.02.2014, 12:58 Uhr - Editiert von Sonic The Hedgehog, alte Version: hier
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Re: Allgemeine Frage zu Bedienungsanleitungen bei Hardware
27.02.2014, 10:28:39
wie da die rechtliche Situation seitens der Hersteller / Lieferanten aussieht
ob die ein gedrucktes Handbuch beilgen müssen bzw. wie Sie aus der Verpflichtung kommen.


WTF soll das heißen? Wenn der Hersteller den Artikel mit gedrucktem Handbuch bewirbt und dann ist kein gedrucktes dabei, könntest auf Vollständigkeit des Lieferumfangs bestehen und er soll ein gedrucktes Handbuch nachliefern.
Wenn aber schon in der Artikelbeschreibung steht, Lieferumfang: Handbuch auf CD, dann kannst dich brausen. Weil dann war dir schon bei der Bestellung klar, ein gedrucktes Handbuch ist nicht dabei.

Nur wenn ich die Hardware nicht zum Laufen bekomme (und keine anderen Geräte mit Internetzugang habe) komme ich ja nicht wirklich weiter.


Na wennst mir so kommst: geh in den nächsten Copyshop und lass dir das Handbuch schön drucken und binden. Wennst keine CD hast, der Copyshop lädt dir das sicher auch von der Herstellerhomepage runter und druckts, daran wirds nicht scheitern.

Wundere dich halt nicht, wenn dir so das Handbuch teurer kommt als der ganze z.B. WLAN-Stick. Nur ist eh klar - auf der Basis war er so schön billig. Weil der Hersteller die Kosten eines gedruckten Handbuchs gespart hat und die meisten Käufer auch tatsächlich sagen würden, wenn das Ding billiger sein kann wenn man das gedruckte Handbuch weglässt, dann bitte gerne, machts das! Weil für die 3, 4 mal was nachschauen brauche ich kein gedrucktes, das dann nur rumliegt.
--  
Du kannst ein Pferd zur Tränke führen,
aber du weißt es brunzt dir rein

27.02.2014, 10:29 Uhr - Editiert von Beel_Zebub, alte Version: hier
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