Bauwerk gem. Bauordnung
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Re(3): Bauwerk gem. Bauordnung
mko
03.03.2014, 15:46:38
Steiermärkisches Baugesetz - Stmk. BauG
I. Abschnitt - I. HAUPTSTÜCK Allgemeine Grundsätze und verfahrensrechtliche Vorschriften I. Teil Behörden, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 4 Begriffsbestimmungen
12. Bauliche Anlage (Bauwerk): jede Anlage,

zu deren Errichtung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind, die mit dem Boden in eine Verbindung gebracht wird und die wegen ihrer Beschaffenheit die öffentlichen Interessen zu berühren geeignet ist.

Eine Verbindung mit dem Boden besteht schon dann, wenn die Anlage

durch eigenes Gewicht auf dem Boden ruht oder

auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder

nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest

benutzt zu werden;

http://www.bauordnung.at/oesterreich/steiermark/steiermark_baugesetz_abschnitt_1.php


Ist laut dieser Definition eine Straße dann ein Bauwerk?

Eine Straße ist wahrscheinlich eine Straße und kein Bauwerk , siehe:
§ 3 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt insbesondere nicht für:
                                                
      1. bauliche Anlagen, die nach straßenrechtlichen Vorschriften als Straßen oder Bestandteile einer Straße gelten, sowie die dazugehörigen Lärmschutzanlagen;


Carport
Schwimmbad

Wahrscheinlich ist beides als Bauwerk zu betrachten. Aber ich habe mit Recht und Gesetzen nichts am Hut, also frag nicht mich ;).


03.03.2014, 15:47 Uhr - Editiert von mko, alte Version: hier
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