Fragen zu Arbeitnehmerveranlagung
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Re(6): Fragen zu Arbeitnehmerveranlagung
19.04.2014, 13:46:48
ja, aber der letzt Absatz hier http://www.infomedia.co.at/inframing/moore/artikel_493.php?UID=493&TID=12704&newPage=   sagt es ja schon:

Übereinstimmung mit anderen Beweismitteln

Entwarnung für all jene, die ihr Fahrtenbuch bisher in Excel geführt haben: Die betreffende Entscheidung des UFS fiel dennoch zu Gunsten des Berufungswerbers aus, da nach Ansicht des UFS ein formell nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch noch nicht zu der Annahme berechtigt, dass die Aufzeichnungen auch inhaltlich unzureichend sind. Solange eine Übereinstimmung mit anderen Beweismitteln gegeben ist, ist demnach davon auszugehen, dass auch ein formell nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch der Richtigkeit entspricht. Eine Nachweisführung oder eine Glaubhaftmachung ist nur in jenen Fällen erforderlich, in denen die inhaltliche Richtigkeit der geführten Aufzeichnungen von der Abgabenbehörde in Zweifel gezogen wird.

Zeitnahe Aufzeichnungen sollten dennoch geführt werden, da im Prüfungsfall jede einzelne Fahrt hinsichtlich des (betrieblichen) Zwecks und der zurückgelegten Kilometer durch Beibringung geeigneter Beweismittel nachgewiesen werden muss.

Ich hatte auch mal eine Prüfung und ich hatte damals ein Excel "Fahrtenbuch" geführt und der Finanzamt-Fuzzie hat gemeint, das könne ich ja manipuliert haben, und auf meine Aussage hin, dass er ja auch nicht garantiere könne, dass ein händisch ausgefülltes Fahrtenbuch nicht zu manipuliere sei und dass man hier auch nicht nachweisen könne, das alle Einträge auch tatsächlich an den angegebenen Tagen eingetragen wäre, konnte er mir keine Antwort geben und er hat somit mein Excel Sheet akzeptiert (müssen).


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