Re: Parkstrafe weil in Gegenrichtung geparkt ?
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Parkstrafe weil in Gegenrichtung geparkt ?
28.05.2014, 17:08:57
Was ich vor kurzem eher noch für einen schlechten Scherz eines Anwohners hielt wurde jetzt leider Realität!
Vor ein paar Tagen parkte ich auf dem Parkstreifen der anderen Richtungsfahrbahn weil auf meiner Seite keine Lücke frei war und eilte kurz zur Post.
Beim Aussteigen wies mich ein Anwohner darauf hin, dass ich aufpassen sollte keinen Strafzettel zu bekommen.
Ich bin dann verwundert weiter geeilt weil ich dachte in meiner Parkzone kann ich parken wie ich will.

Heute genau dort wieder so in einer Lücke zwischen den in die andere Richtung zeigenden Autos geparkt aber leider länger in der Post gebraucht.
Es war dann leider ein Strafzettel am Auto drauf: Tatbestand 118

Laut Erklärung Zettel-Rückseite, und in dem Link unter n) etwa gleich formuliert:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40128457

"das KFZ auf einer Straßenstelle gehalten, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbots erreicht werden konnte. § 24 (1) lit. n StVO"


Muss ich da eine kaum mehr sichtbare Sperrlinie zwischen den beiden Richtungsfahrbahnen übersehen haben?
Oder habe ich da sonst eine wichtige Bestimmung aus der Fahrschule vergessen, dass das geparkte Auto immer in die gleiche Richtung zeigen muss wie die anliegende Richtungsfahrbahn?!


Und könnte ich den Strafzettel beeinspruchen, wenn ich frech behaupte, dass ich vor dem Parken eh auf der richtigen Straßenseite unterwegs war und nur während dem Einparkvorgang das Auto um 180 Grad gedreht habe?
Oder könnte das Verfahren dann übel ausgehen, falls eine Politesse zufällig schon bei meinem Eintreffen Augenzeuge war, als ich von der anderen Richtungsfahrbahn kommend eingeparkt habe?



28.05.2014, 17:16 Uhr - Editiert von bernsd, alte Version: hier
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