die gewöhnliche Abnutzung...
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Re(3): die gewöhnliche Abnutzung...
06.08.2014, 17:12:19
Ein übergabeprotokoll selbst anfertigen indem drinnen steht das die Wohnung
besenrein und frei von hausrat mit x schlüsseln übergeben wurde und jedes
andere Protokoll das einem vorgelegt wird nicht unterschreiben.


Ich weiß nicht wie ich das jetzt höflich formulieren soll: du bist ein Trottel.
Das Übergabeprotokoll beim Auszug dient bitte zu DEINEM Schutz als Mieter viel eher als dem Vermieter. Du unterschreibst seines nicht? OK, er deines auch nicht. Das macht garnichts, ein Übergabeprotokoll ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn halt der Vermieter nach deinem Auszug feststellt, na z.B. die Therme ist hin und er kann es beweisen in Form einer hinichen Therme, dann beweis du das Gegenteil OHNE Übernahmeprotokoll in dem er dir bestätigt hat, sie intakt übernommen zu haben, stattdessen
... Und wenn ausser der Person von der Hausverwaltung noch irgendein Sack
auftaucht ...
... hast du vor Zeugen verweigert, mit ihm die Wohnungsabnahme zu protokollieren. Für das Gericht - wennst glaubst, du lässt es drauf ankommen - gibt es eine logische und schlüssige Erklärung: du hast verweigert weil du gewusst hast, dass sie hin ist. Beweis das Gegenteil, viel Spaß dabei.

wenn der was findet wie einen fehlenden Wartungsnachweis für eine Therme


Thermenwartung ist Bestandteil der ordentlichen Benutzung des gemieteten Inventars. Jeden Winter sterben in Wien so 10 bis 15 Leute, die das für einen überflüssigen Blödsinn halten.
Aber soweit muss es gar nicht kommen, im Prinzip gilt dasselbe wie bei der Weigerung zum Übergabeprotokoll - lass keine Thermenwartungen machen und dann friss halt beim Auszug die Rechnung für die Thermenreparatur der Schäden die du verursacht hast durch unterlassene Wartungen. Vergammeln und versyphen lassen kannst deine eigene Therme, nicht eine fremde die du nur gemietet hast.
--  
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Re(4): die gewöhnliche Abnutzung...
06.08.2014, 17:34:29
Hast Du Dir so einen Wisch von der Hausverwaltung schon mal durchgelesen?
Wenn ja wüsstest Du, dass die sich das Recht vorbehalten "zu einem späteren Zeitpunkt entdeckte Mängel" nachzureichen. - Sprich der Wisch bringt dem Mieter NIX. Die Übergabe der Schlüssel ist nichteinmal drin. Und dass die Wohnung besenrein war werden sie später wohl kaum beanstanden, oder glaubst die karren extra Dreck hinein?

Der Zeuge ist der Zeuge der Hausverwaltung in einem Verfahren und nützt dem Mieter orginal garnix. - Der schadet nur und darf damit gleichmal draussen bleiben.

Ja, eine fehlende Thermenwartung darf gerne beanstandet werden aber nicht zum fünffachen des marktüblichen Preises nur weil der Installateur dafür andere Dinge mit der Hausverwaltung entsprechend kulant verrechnet. - Wer hier nicht den Zusammenhang erkennt ist eindeutig auf der Nudelsuppn dahergeschwommen.

Man muss schon sehr genau unterscheiden zwischen einem privaten Vermieter und einer Hausverwaltung. Erstere lebt von der Miete, zweitere davon das Recht zu beugen bis es knackt - weil sie damit oft genug durchkommen.

Ich wollte nur davor warnen einer Verwaltung auch nur einen Millimeter entgegen zu kommen in der Hoffnung diese wären dann bei anderen Dingen kulanter. - Sind sie nicht. Geschenke nehmen sie dankend an aber sie suchen weiter bis sie was finden um sich die Kaution zu krallen.
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Münzen oder Briefmarken sind mir zu langweilig, rote Stricherln sind mein Elixir


Ich behalte mir das Recht vor Spamer und Flamer

aus meinen Threads kommentarlos zu verbannen

...und immer eine Handbreit Interpretationsspielraum zum Plonk.

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Re(5): die gewöhnliche Abnutzung...
06.08.2014, 19:25:01
Hast Du Dir so einen Wisch von der Hausverwaltung schon mal durchgelesen?


Laufend und beruflich.

Der Zeuge ist der Zeuge der Hausverwaltung in einem Verfahren und nützt dem Mieter orginal garnix.


Les nochmal, was in meinem Posting der Zeuge bezeugt.

Ja, eine fehlende Thermenwartung darf gerne beanstandet werden aber nicht zum fünffachen des marktüblichen Preises


Nochmal: weil nach x Jahren ohne Wartung die Wartung keine Wartung mehr ist sondern eine waschechte Reparatur.

Bekannter von mir hat nach 10 Jahren ohne Service gedacht, jetzt lässt er vielleicht doch langsam mal eins machen - weil bei der Hauptkehrung der Rauchfangkehrer, der schon seit 3 Jahren jedesmal gemeint hat die Abgaswerte sind aber sehr schlecht, jetzt gemeint hat, so und heuer sind die Werte über dem zulässigen Grenzwert, er muss Meldung an die Hausverwaltung machen - na ruft er halt einen Installateur an, "einmal Service machen bitte". Die kommen zu zweit, schauen die Therme an und meinen "Naja ... 700,- und wir garantieren nicht, dass das was nutzt weil es können schon die Wärmetauscherrohre zerfressen sein, so wie die innen ausschaut". Hats dann schwarz um 450,- machen lassen, aber da haben dann wirklich 2 Leute 2 Stunden lang die Therme komplett zerlegen müssen. Also die haben nicht 2 Stunden lang eine Show abgezogen.

Aber was derzähl ich eine lange Gschicht - du selber hast es für eine gute Idee gehalten, das Thermenservice an die Hausverwaltung zu delegieren, statt dass du es selber machen lässt. Was das kostet, da hast du dann nichts mehr mitzureden und das war deine eigene Entscheidung. Ich meine, habens dich überfallen dass du in einer Woche ausziehen musst und deswegen hast keine Zeit mehr gehabt, selber einen Installateur zu rufen?

Ironischer Weise, WENN du selber einen gerufen hättest, dann hättest du wahrscheinlich wie mein Bekannter selber begriffen, das Service von der Hausverwaltung war nicht fünffach überteuert sondern nach x Jahren ohne Wartung ist nichts mehr mit einem 59,- Sonderangebotsflyer Thermenservice, wo einer die Thermenblende abnimmt, bissl mit dem Bartwisch rumwedelt und wieder zumacht.
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