bevorstehende Sanierung der Wohnhausanlage - worauf achten?
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Re: bevorstehende Sanierung der Wohnhausanlage - worauf achten?
15.08.2014, 10:14:02
Unsere Wohnhausanlage

Wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen?

Grundsätzlich kann der Vermieter eine befristete Erhöhung der Hauptmietzinse begehren, über deren Angemessenheit und Höhe dann das Gericht entscheidet. http://www.jusline.at/18_Erh%C3%B6hung_der_Hauptmietzinse_MRG.html  (auch die nachfolgenden Paragrafen beachten).
Das dich interessierende Maximum kann also nicht vorab zahlenmäßig beantwortet werden.

Ich bin Genossenschaftsmieter und die Wohnhäuser wurden vor gut 10 Jahren generalsaniert (WDVS, Dachdeckung, Blitzschutz, Fenster, Türen, Stiegenhausmalerei). Da gab es zusätzlich zu den normalen Zahlungen bereits 3 Jahre vor den Maßnahmen einen zusätzlichen EVB, welcher für die Darlehenslaufzeit (15 Jahre) aufrechterhalten wird und dann wieder wegfällt. Bei mir sind das ca. 0,80 Euro/m² Nutzfläche.

schon vor ein paar Jahren wurde unsere Miete schlagartig um 100 Euro raufgesetzt, Begründung war damals die Änderung im Aufzuggesetz. Inzwischen wurde eine neue Kabine eingebaut, die erhöhte Summe zahlen wir auch weiterhin und ist auch nicht gesondert in der BK ausgewiesen etc.

Da vermischt du einiges. Ich weiß nicht, was sich in welchem Aufzuggesetz geändert hat. Wenn sich die Betriebsksoten erhöhen, dann ev. weil mehr Wartungen vorgeschrieben sind oder mehr Konktrollfahrtn durch einen Aufzugwärter. Der Einbau einer neuen Kabine sind Investitionskosten. Bei einer Genossenschaft bekommst du die über den EVB weiterverrechnet, bei "normaler" Vermietung hat diese Kosten der Vermieter zu tragen - in keinem Fall sind es aber Betriebskosten, welche du anführst.

Lass dir vom Vermieter die Langfassung der Jahresabrechnung 2013 mailen, da steht alles drin. Sonst wäre es jetzt Kaffeesudleserei.

WB.


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15.08.2014, 10:47 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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