Anleihekauf KESt-Frage
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Re(3): Es ist tatsächlich so...
03.10.2014, 00:04:20
ich hab die Antwort für dich, ob sie dir gefällt, ist ne andere Sache:

Es stimmt: du peckst die KEST OHNE Rückerstattung

Unsere liebe Schottermitzi beantwortet genau deine Frage:
http://www.meinparlament.at/show_ticket_list.php?tag=St%C3%BCckzinsen
Sehr geehrte Frau Fekter,
[...]
Bei Stückzinsen von Anleihen wurde früher immer die KESt sowohl bei Kauf als auch bei Verkauf abgezogen.
Dies ist nun nicht mehr der Fall, die Stückzinsen werden beim Kauf und Verkauf incl. KESt verrechnet. Der Unterschied zwischen den Stückzinsen bei Kauf und Verkauf einer Anleihe wird zu den realisierten Kursgewinnen addiert und mit 25% KESt versteuert.

Folgende zwei Fragen stellen sich hier für mich:
1. Wenn ich eine Anleihe am Sekundärmarkt kaufe, bei der Stückzinsen incl. KESt verrechnet werden, und ich die Anleihe bis zur Tilgung halte, erhalte ich dann die beim Kauf zu viel gezahlte KEst irgendwann zurück? (beispielsweise bei der nächsten Kuponzahlung oder bei Tilgung)
"Zuviel gezahlt", da vermutlich bei einer Kuponzahlung die KESt vom Kupon abgezogen wird und bei der ersten Kuponzahlung nach Kauf nicht direkt mit den verrechneten Stückzinsen entgegengerechnet wird. (Bitte um Hinweis, falls das Letztere doch der Fall ist.)
[...]
Antwort von Maria Fekter
[...]
Ich darf Ihnen[...] Folgendes mitteilen:
Werden Anleihen nach dem 31. März 2012 am Sekundärmarkt erworben, erhält der Erwerber – anders als nach der Rechtslage vor dem BBG 2011 – keine KESt-Gutschrift mehr für die miterworbenen Stückzinsen, sondern diese erhöhen seine Anschaffungskosten. Wird die Anleihe später veräußert, werden dem Veräußerungserlös (zu dem dann auch allfällige mitveräußerte Stückzinsen gehören) die solcherart erhöhten Anschaffungskosten gegenübergestellt. Vor Veräußerung/Einlösung der Anleihen werden die erhaltenen Stückzinsen aber nicht berücksichtigt. Dies hat zum Ergebnis, dass Anleihenkäufe kurz vor dem Kuponstichtag aus Liquiditätsgesichtspunkten steuerlich ungünstiger sind als Anleihenkäufe kurz danach; diese Unschärfe wurde aber – zur Abschaffung des veralteten und gestaltungsanfälligen KESt-Gutschriftensystems – bewusst in Kauf genommen.


Fatit: du bleibst indirekt auf der KEST sitzen. Aber nur indirekt, denn:

Wenn du die Anleihe wieder verkaufst und dabei Verlust machst, kannst den Verlust gegenrechnen. Detto bei der Tilgung, denn die wird AFAIK wie ein Rückkauf behandelt. Dazwischen bleibst auf der Stückzinsen-KEST aber einfach sitzen.

mfg
AVS

statt https://forum.geizhals.at/t809723,6942576.html#6942576

03.10.2014, 00:04 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
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