Re: Privatparkplatz-Besitzstörungsklage
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.  Re: Privatparkplatz-Besitzstörungsklage
 (arctic am 26.09.2014, 13:46:01)
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Re: Privatparkplatz-Besitzstörungsklage
26.09.2014, 13:48:51
Ich wollt nun mal fragen ob sowas schon mal jemand gemacht hat,

ich glaub so 1,2 mal ists vorgekommen B-)
welches finanzielle Restrisiko für mich besteht

daß der Beklagte die Verfahrenskosten nicht zahlen kann. Dann bleibst drauf sitzen. (kannst ihn 30J lang pfänden, aber viel Spaß)
wie lang sowas dauert-muss ich rechnen 20mal zum Anwalt laufen zu müssen?

wenns ein versierter Anwalt ist, rennst gar ned hin. Maximal 1x, wenn es wirklich zur Gerichtsverhandlung kommt, wirst als Zeuge einvernommen. Aber so weit sollte es im Normalfall ja gar ned kommen:
Haltungsbesitzer ausforschen (macht Anwalt)
Klage zustellen
kassieren (der Anwalt, ned du!), Klage einstellen - fertig.

Ist das immer der gleiche, der da parkt oder immer andere??

Ich hab da so einen schönen Zettel, den ich Parkern vor meiner Garage immer auf die Scheibe klebe (ja: KLEBE, mit festem Klebeband - nicht daß der Wind es wegweht und sie es vielleicht übersehen >:-D>:-D>:-D):

Sehr geehrte Fahrzeuglenkerin!
Sehr geehrter Fahrzeuglenker!

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihr KFZ vor einer behördlich genehmigten Garagenein/ausfahrt abgestellt haben.
Auch die Bodenmarkierungen, auf welchen Ihr KFZ steht, wurden behördlich genehmigt, um die reibungslose Zu- und Abfahrt zu ermöglichen. Ihr KFZ behindert diese problemlose Nutzung und beeinträchtigt damit die Benützer dieser Garage erheblich.

Ich weise Sie darauf hin, dass Ihr KFZ mit dem Kennzeichen …………………………

fotografiert wurde.

Dieser Hinweis ist kostenlos, für den Wiederholungsfall rechnen Sie jedoch mit Anzeige, Abschleppung und der Einleitung einer Besitzstörungsklage.

Ich ersuche Sie auch in Ihrem eigenen Interesse dringendst, Ihr KFZ in Zukunft an anderer, geeigneterer Stelle abzustellen.


Herzlichen Dank!



nur die allerallerdümmsten stellen sich dann wieder hin.

mfg
AVS

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