Re(4): Willhaben - Schriftliche Email-Zusage verbindlich?
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Re(4): Willhaben - Schriftliche Email-Zusage verbindlich?
16.11.2014, 13:52:50
Zum Rückgaberecht kommt es ja gar nicht, der Typ überweist nie und ich
versende nie.

Das war nur ein Einwurf auf den Kommentar von CWsoft, hatte jetzt nicht unmittelbar mit deinem Fall zu tun.

  Kann man sich auf eine Zusage per Email oder mit Telefonnummer eigentlich im
Fall des Falles darauf berufen? Das würde mich interessieren.

Jein, aber eher nicht, es gilt der Zeitpunkt der eindeutigen Willenserklärung...ob die mit der Anforderung der Kontodaten gegeben ist, ist fraglich, vor allem da dir als verkäufer ja kein nenneswerter Schaden entstanden ist.

edit:
Weil im realen Leben, wenn ich zu Dir komme, mit Handschlag unter Zeugen sage,
dass ich Dir das Auto für 10.000 Euro abkaufe, dann gilt das sogar ohne
Vertrag. Im digitalen Leben müsste die Frage nach den Kontodaten IMHO eine
Willenserklärung zum Kauf beinhalten (wozu sonst will jemand die Kontodaten?)


Der Handschlag ist eine formale und eindeutige Geste, diese ist für beide Seiten unmissverständlich. Nach dem selben Muster funktioniert das Heben der Hand bei einer Auktion, was bei Onlineauktionen ja auch schon recht schön "übersetzt" wurde. So ein "Handschlag" wäre auch beil Willhaben durchaus wünschenswert, das es technisch umsetzbar ist zeigen die Handelssysteme in MMOs.
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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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16.11.2014, 13:58 Uhr - Editiert von -lt-, alte Version: hier
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