Gutgläuber Autokauf wer haftet?
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Re(6): Gutgläuber Autokauf wer haftet?
01.12.2014, 10:59:03
Kannst du bitte weniger faseln und u.U. ein glaubhaftes Dokument zu deiner
Theorie beisteuern?


Adhoc nein.

Ich kann nur drauf verweisen, der Fall ist kein so untypischer Rechtsstreit und die überwältigende Mehrheit der Verkäufer zieht vor Gericht den Kürzeren. Dabei ist nicht ungewöhnlich, dass die Verkäufer es nicht akzeptieren wollen, bis zur Höchstinstanz prozessieren und dort den Kürzeren ziehen.

Lass mich anders formulieren, was ich schon Eingangs geschrieben habe:

Bei dieser Sache mit dem Gewährleistungsausschluss bei Privatverkäufern hat der Gesetzgeber sich gedacht, er bürdet Privatverkäufern nicht dieselben Gewährleistungs Verpflichtungen auf wie gewerblichen Verkäufern, die bis zu 6 Monate nach dem Kauf eine Sache wieder zurücknehmen müssen, den Wertverfall und Gebrauchsabnutzung fressen müssen und - wichtiger Aspekt - wo das Gewährlstg.recht immer automatisch davon ausgeht, jeder aufgetretene Defekt ist ursächlich schon beim Verkaufszeitpunkt als verdeckter Mangel vorhanden gewesen. Zu Letzterem muss also der Käufer nicht beweisen, er hätts selber zamgehaut, sondern der Verkäufer muss ihm das beweisen.

Aber nochmal, dieser Ausschluss ist für den Verkäufer kein "hinter mir die Sintflut" Persilschein. Tritt unmittelbar nach Verkauf ein Defekt auf, sagen wir 1- 3 Tage danach, der nicht schlüssig vom Verkäufer selber verursacht ist - Auto gegen Baum gefahren etc. - dann ist ziemlich logisch, der war zum Kaufzeitpunkt schon vorhanden. Und da kommt mMn. der Hausverstand ins Spiel, denn wenn der Käufer nicht wissentlich ein Auto mit Motorschaden gekauft hat weil es so angeboten wurde, dann muss er nicht davon ausgehen, es ist sein Pech wenn er nicht vor Übergabe des Geldes selber draufkommt, es hat einen und er es daraufhin nicht kauft.
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