BMW E34 Scheinwerfer - LED
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Re(4): BMW E34 Scheinwerfer - LED
LCD
02.12.2014, 15:39:27
Auch das ist nicht erlaubt.

Falsch. Bei Fernlicht ist es nicht erklaubt, Nebelleuchten sind davon nicht betroffen und ich darf sie sogar bei guter Sicht als Tagfahrleuchte verwenden.

Dann wären sie auch zugelassen. Da sie es nicht sind, stimmt wohl etwas nicht.

Wieder falsch. Es bedeutet nur, dass der importeur kein Genehmigungsverfahen beantragt hat, nicht dass jenes abgelehnt wurde.

Eine Leuchtweitenregulierung ersetzt keine richtige Kalibrierung der
Reflektoren.

Dafür sind ja die Vorsatzlinsen gedacht, die das Licht brechen und zur Seite streuuen.

Und du kannst es drehen wie du willst, diese Lamperl sind nicht zugelassen in
deinem Scheinwerfer und blenden mit hoher Wahrscheinlichkeit den Gegenverkehr.


Falls es noch nicht ersichtlich ist: mir im Prinzip egal. Meine Frage lautete nämlich nicht ob es legal ist oder nicht, sondern wie.

"Die anderen blenden mich auch" ist eine Kindergartenargumentation. Und wenn
die anderen in den Brunnen springen, springst dann auch hinterher?

Du schreibst nur von "Wahrscheinlichkeiten", aber  ich kann schon den Unterschied merken zwischen Halogen und LED und es gegebenenfalls zurückbauen, wenn ich merke dass der Leuchtkegel anders ist, oder Blendung auftritt.
Ich weiß schon was ich tue. Bin über 18 und habe Eigenverantwortung keine Umbauten durchzuführen, die mich oder andere gefährden. Das mit der Blendung durch andere war nur ein Beispiel.


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Re(5): BMW E34 Scheinwerfer - LED
02.12.2014, 16:28:43
Falsch. Bei Fernlicht ist es nicht erklaubt, Nebelleuchten sind davon nicht
betroffen


Doch. Denn auch für die sind nur bestimmte Leuchtmittel zugelassen. kA wer dir das Gschichtl erzählt hat, aber ich würd ihm nix mehr glauben an deiner Stelle.

Wieder falsch. Es bedeutet nur, dass der importeur kein Genehmigungsverfahen beantragt hat, nicht dass jenes abgelehnt wurde.


Ist halt komisch, dass es dann nie jemand für jegliche Art von LED-Leuchtmittel beantragt hat. Zufall?

Dafür sind ja die Vorsatzlinsen gedacht, die das Licht brechen und zur Seite
streuuen.


Auch Linsen ersetzen keine Kalibrierung.

Falls es noch nicht ersichtlich ist: mir im Prinzip egal. Meine Frage lautete
nämlich nicht ob es legal ist oder nicht, sondern wie.


Da es nicht legal ist, steht es außer Diskussion. Punkt.

Du schreibst nur von "Wahrscheinlichkeiten", aber  ich kann schon den
Unterschied merken zwischen Halogen und LED und es gegebenenfalls zurückbauen,
wenn ich merke dass der Leuchtkegel anders ist, oder Blendung auftritt.


Ich bezweifle, dass du die technische Qualifikation dafür hast, nach dem Blödsinn, den du bis jetzt geschrieben hast.

Ich weiß schon was ich tue.


Leider nicht. Du glaubst, du weißt es. Das ist ein Unterschied.

Bin über 18 und habe Eigenverantwortung keine Umbauten durchzuführen, die mich oder andere gefährden.


Dann lass es einfach.

02.12.2014, 16:58 Uhr - Editiert von hellbringer, alte Version: hier
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Re(7): BMW E34 Scheinwerfer - LED
02.12.2014, 17:32:58
Er hat eine KFZ Werkstatt...


Dann würde ich ihm erst recht nicht mein Auto anvertrauen.

Zu kleiner Markt, bei 20x höheren Kosten als Halogen. Also kein Zufall sondern
Marktwirtschaft. So ein Genehmigungsverfahren kostet nicht gerade wenig.


Mach dir mal folgendes klar: Die maximal erlaubte Lichtleistung wird bereits mit Halogenlampen erreicht. Demnach darf also eine LED nicht stärker leuchten, also eine Halogenlampe, um (in einem Halogenscheinwerfer) zugelassen zu werden. Also entweder leuchtet die LED stärker als eine herkömmliche 55W Lampe, dann ist sie so oder so nicht in diesem Scheinwerfer erlaubt und wird auch nie erlaubt werden. Oder sie leuchtet genauso stark oder schwächer als eine herkömmliche Halogenlampe, dann gibst du aber viel Geld für praktisch nix aus.

Ha ha ha, der war echt gut. Sorry, aber es ist so. Diese brechlinsen SIND die
Kalibrierung.


Nein. Die Kalibrierung erfolgt in der Werkstatt mittels Einstellräder am Scheinwerfer und geeichtem Messgerät. Auch bei Xenon-Scheinwerfern.

Habe ich etwas anderes behauptet?


Ja. Obwohl dir bewusst ist, dass es illegal ist, willst du es trotzdem umsetzen.

Klar habe ich entsprechende Qualifikation, aber Du offensichtlich nicht.


Kindergartenargumentation.

Ich verstehe sehr wohl die Gesetze der Optik, die unterschiedlichen
Brechungsgrade in diversen transparenten Medien, Wellenlängen und Frequenzen.
Tunneleffekt von Licht und viel mehr. Da werde ich wohl noch einen Unterschied
im Lichtkegel erkennen.


Mit dem freien Auge oder hast du tatsächlich geeichte Messgeräte dafür?

Der Unterschied ist dass Du zu wissen glaubst was ich tue.


Nix gscheites jedenfalls.

Wenns Dir nicht passt, dann poste einfach nicht. Du hast bislang noch gar
nichts zu beantwortung der gestellten Frage beigetragen.


Komische Logik. Nur wenn ich nichts posten würde, heißt es nicht, dass es mir plötzlich passen würde. Oder darf ich nur posten, wenn ich der gleichen Meinung wie du bin?

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Re(8): BMW E34 Scheinwerfer - LED
LCD
02.12.2014, 18:13:54
Dann würde ich ihm erst recht nicht mein Auto anvertrauen.

Wer soll es sonst eintragen?
Mach dir mal folgendes klar: Die maximal erlaubte Lichtleistung wird bereits
mit Halogenlampen erreicht. Demnach darf also eine LED nicht stärker leuchten,
also eine Halogenlampe, um (in einem Halogenscheinwerfer) zugelassen zu
werden. Also entweder leuchtet die LED stärker als eine herkömmliche 55W
Lampe, dann ist sie so oder so nicht in diesem Scheinwerfer erlaubt und wird
auch nie erlaubt werden. Oder sie leuchtet genauso stark oder schwächer als
eine herkömmliche Halogenlampe, dann gibst du aber viel Geld für praktisch nix
aus.

Demnach wären alle diese Xenon ultra Brite Laser Lampen von ATU verboten, weil sie heller leuchten als 55 Watt?
Was heißt hier viel Geld? Mit Versand und Widerständen waren es nicht mal 100 Euro.
Nein. Die Kalibrierung erfolgt in der Werkstatt mittels Einstellräder am
Scheinwerfer und geeichtem Messgerät. Auch bei Xenon-Scheinwerfern.

Und wieso denkst Du dass ich keinen Zugang zu der Werkstattsausrüstung habe? Die Prismenvorsätze leuchten den rechten Fahrbahnrand stärker aus, und verhindern Blendung des Gegenverkehrs. Natürlich müssen dafür die Reflektoren mittels Einstellschrauben korrekt ausgerichtet sein.
Ja. Obwohl dir bewusst ist, dass es illegal ist, willst du es trotzdem
umsetzen.

Nein, nicht "obwohl", sondern "weil".
Kindergartenargumentation.

Genau!
Mit dem freien Auge oder hast du tatsächlich geeichte Messgeräte dafür?

Auf Der rbeit habe ich sogar Geräte für Lasermessungen. Aber geeichte und geeignete Geräte stehen alle in der Werkstatt eines Freundes.
Nix gscheites jedenfalls.

Dasselbe kann man über 90% der menscheit sagen.
Komische Logik. Nur wenn ich nichts posten würde, heißt es nicht, dass es mir
plötzlich passen würde. Oder darf ich nur posten, wenn ich der gleichen
Meinung wie du bin?

Na ja, ist jetzt eh egal, weil die Fräse fertig ist und die Leuchtmittel hindurch passen. Ich gehe jetzt in die Garage die Scheinwerfer einzubauen und auszuprobieren...



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Re(11): BMW E34 Scheinwerfer - LED
02.12.2014, 22:07:22
Ein Marketingschmäh? Wie funktioniert es?


Wie funktioniert was? Dass die Leute darauf herein fallen? Naja, das übliche. Eine auffällige Verpackung mit irgendwelchen Wunderzahlen und wilde Versprechungen.

So wie die LED, also kein Problem, wenn ich mit LED fahre.


Komische Logik. Also wenn das eine illegal ist, kann man ruhig was anderes illegal machen?

Ich weiß. Habe vorräte davon. 350 Betriebsstunden gegen 25000 bei LED!
LED gewinnt.


Dann kauf kein Klumpert oder lass deine Autoelektronik untersuchen.

Lichtleistung soll den Brechungsindex beeinflussen? Ernsthaft?


Nein, aber Abblendscheinwerfer blenden nicht zu 100% ab. Es entweicht auch Restlicht dorthin, wo es nicht soll. Sie sind halt so ausgelegt, dass es bei 55W Halogenlampen nichts ausmacht. Gibst du aber stärkere Lampen rein (egal ob Halogen, Xenon oder LED), betreibst du den Scheinwerfer in Bereichen, in denen er nie dafür vorgesehen war.

Außerdem haben zB. Xenonscheinwerfer eine andere Licht-Dunkel-Grenze als Halogenscheinwerfer, gerade weil Xenonlicht eben stärker ist. Du müsstest also deinen Scheinwerfer so verändern, dass er ebenfalls die selbe Grenze hat.

Zur Erklärung:

Halogenlinsenscheinwerfer
            /
          /
________/



Xenonlinsenscheinwerfer
          _______
________/


Und ja, der Brennpunkt paßt ideal. Ich mußte gar nichts nachjustieren und bin
gerade tanken gefahren. Fühlt sich wie Xenon im 7er an.


Schön für dich. Wenn du mir mal damit entgegen kommst, blend ich mit meinen Bi-Xenon voll auf, weil mich solche idiotischen Blender einfach nur nerven.

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Re(6): BMW E34 Scheinwerfer - LED
LCD
02.12.2014, 17:37:34
Ja echt blöd, jetzt hast für 80 € Lampen gekauft und das haut nicht hin. Da
muss halt auf biegen und brechen argumentiert werden das alles passt und im
Sinne der StVO auch ok ist.

Aha, und Du glaubst dass Geld dafür ursächlich ist?
Der Einbau scheitert schon aber mit der Optik und Einstellungen hast du dann
kein Problem.

Korrekt. Es ist einfach ein zu altes Auto. Ich muss offenbar Anpassungen durchführen.
Leg einfach mal eine normale H1 neben die LED "H1 und überleg dir wie das
Licht abgestrahlt wird.

Und stell Dir vor dass ich es tatsächlich bereits getan habe und den Unterschied kenne.
Dann kannst es ja noch an eine 12 V Batterie klemmen und schaun wie sich das Licht verteilt.

Auch das habe ich bereits getan. Es sind keine einfachen China-Lampen um 20 Euro aus dem Shop an der Grenze.
  Klar mit ein paar Linsen bekommt man das schon hin.

Ach wo denn, die Reflektorgeometrie übernimmt die Arbeit.
Da kommen auch noch andere Sachen dazu. LEDs dürfen nicht zu heiß werden.
Hinten sind zwar die kleinen Lüfter oben aber vertrauenswürdig schaut mir das
nicht aus. Hinten am Scheinwerfer noch eine Abdeckung (Luftstrom)?

Ja, hinten ist eine Abdeckung, aber so heiß werden die nicht. Der Lüfter läuft nur bei Bedarf an, und ich hatte sie jetzt eine Stunde an. Die Lüfter laufen nicht oft, ich werde trotzdem eine neue Abdeckung machen, mit Ventilationslöchern hinten und vorne.
Das witzige ist dass ich heute gemerkt habe dass die Werkstatt beim letzten Lampenwechsel die Kappe nicht richtig zugedreht hat. Sie hing runter.

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Re(3): BMW E34 Scheinwerfer - LED
02.12.2014, 21:25:16
Ich kann es aber typisieren lassen.

Das will ich sehen!

mWn müssen Leuchtmittel für den jeweiligen Scheinwerfer zugelassen werden sofern ihre Lichtemission nicht dem Standard entspricht. Soweit ich weiß gibt es dafür genau 1 Prüfinstitut in D und eine Prüfprozedur kostet locker mal 6-stellige Beträge. Soweit mein Kenntnisstand. Selbst wenn Du ein Leuchtmittel mit E Kennzeichnung in einem Scheinwerfer mit E-Kennzeichnung betreibst ist das nicht zwangsläufig zulässig wenn der Scheinwerfer nicht mit dem Leuchtmittel-Standard (H1, H4, H7,..) geprüft wurde.

In einem anderen Forum in dem ich regelmäßig unterwegs bin gab es von jemandem der bei einem Hersteller für Scheinwerfer als Ingenieur arbeitet eine Diskussion indem er versucht hatte in einen Klarglasscheinwerfer der E-Kennzeichnung hatte eine andere Leuchteinheit auch aus einem Klarglasscheinwerfer mit E-Kennzeichnung mit Leuchtmittel die für diese Leuchteinheit zugelassen sind einzubauen und musste als Brancheninsider von Pontius zu Pilatus pilgern um das ganze bewilligt zu kriegen. Deine LED-Teile kriegst niemals bewilligt für den Strassenverkehr. Weder für Abblendlicht, noch Fernlicht, noch Nebelleuchte, noch sonstwas.
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Münzen oder Briefmarken sind mir zu langweilig, rote Stricherln sind mein Elixir


02.12.2014, 21:37 Uhr - Editiert von Arnold, alte Version: hier
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