Lautstärke in der Gastronomie
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Re: Lautstärke in der Gastronomie
23.01.2015, 18:46:14
Erster Suchtreffer bei Google:

Für den Publikumsbereich gilt ein Grenzwert von 93 dB!

Ausnahmen

Würde die Einhaltung dieses Wertes zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung
der Darbietung oder zur gänzlichen Veränderung ihres Charakters führen
(dies ist nur bei Tanzveranstaltungen und in Diskotheken auf der Tanzfläche
sowie bei Pop- und Rockkonzerten anzunehmen), so

* sind an die BesucherInnen gratis Gehörschutzmittel mit einer Schalldämmung
(SNR) von mindestens 15 dB abzugeben, welche nach ÖNORM EN 24869-1
geprüft sind,
* ist das Publikum auf die mögliche Gesundheitsgefährdung des Gehörs aufmerksam
zu machen,
* dürfen die Immissionen in keinem Fall einen LA,eq von 100 dB übersteigen und
* ist die Einhaltung eines Immissionspegels von 100 dB über Begrenzungsoder
Überwachungseinrichtungen sicherzustellen.

Der Nahbereich von Lautsprechern, in dem der Grenzwert von 100 dB überschritten
wird, ist gegen Zutritt durch BesucherInnen zuverlässig abzuschranken.

Bei Tanzveranstaltungen und Diskotheken gilt zusätzlich zu den oben angeführten
Bedingungen ein Grenzwert von 95 dB, gemessen am Rande der Tanzfläche,
wobei in sonstigen Aufenthaltsbereichen der Grenzwert von 93 dB eingehalten
sein muss. Diese Bedingungen können entweder durch eine spezielle Beschallungstechnik
oder entsprechende Abstände erreicht werden.


http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/REP0310.pdf

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