Einkaufen in den USA via Ebay - Paypal und Steuern
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natürlich sind die Steuern rückholbar
04.02.2015, 19:59:08

Art. 238 der Verordnung (EWG)
Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der
Gemeinschaften (Zollkodex, ZK)

(1) Die Einfuhrabgaben werden insoweit erstattet oder erlassen, als nachgewiesen wird, dass der buchmäßig
erfasste Abgabenbetrag Waren betrifft, die zu dem betreffenden Zollverfahren angemeldet, aber vom
Einführer zurückgewiesen worden sind, weil sie in dem in Artikel 67 bezeichneten Zeitpunkt schadhaft waren
oder nicht den Bedingungen des Vertrags entsprachen, der Anlass zur Einfuhr dieser Waren war.
Schadhaften Waren im Sinne des Unterabsatzes 1 sind Waren gleichgestellt, die vor der Überlassung
beschädigt worden sind.
(2) Die Einfuhrabgaben werden unter der Voraussetzung erstattet oder erlassen, dass
a) die Waren nicht verwendet oder gebraucht worden sind, es sei denn, dass erst nach Beginn der
Verwendung oder des Gebrauchs festgestellt werden konnte, dass sie schadhaft sind oder den
Vertragsbedingungen nicht entsprechen;
b) die Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt werden.
Auf Antrag des Beteiligten lassen die Zollbehörden zu, dass die Waren anstelle der Ausfuhr vernichtet
oder zerstört oder im Hinblick auf ihre Wiederausfuhr in das externe Versandverfahren oder das
Zolllagerverfahren übergeführt oder in eine Freizone oder ein Freilager verbracht werden.
Für die Überführung in eine der zollrechtlichen Bestimmungen nach Unterabsatz 2 gelten die Waren als
Nichtgemeinschaftswaren. ..

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1&segmentId=dd3df731-88d8-4390-aa91-1804a83d92d1

die Firma hier macht sich halt nicht die Mühe, weil man dazu einen Antrag beim örtlich zuständigen FA stellen muß. Hier ist das Formular für Österreich: http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Zoll/pdfs/9999/Za255.pdf  

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