neues Notebook / Probleme beim Umtausch bei ACP?
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neues Notebook / Probleme beim Umtausch bei ACP?
31.03.2015, 17:03:46
Hallo zusammen.

Ich schreibe hier stellvertretend für eine gute Freundin die sich im Rahmen einer u:book Aktion ( Angebote für Studenten ) ein neues HP ProBook 420 G2 von ACP gekauft hat.

Das Gerät wurde Online bestellt, bezahlt und per Post geliefert.
Rechnungsdatum ist Do, der 26.3 - Gerät ausgepackt, lief einwandfrei, begonnen für die Uni paar Unterlagen zusammenzusuchen etc.

Am nächsten Tag Boot-Error, Windows scheint ein Problem zu haben, lässt sich nicht mehr hochfahren ( Windows 7 Professional war vorinstalliert, jedoch nur eine Windows 8.1 CD beiliegend gewesen, somit ein Recovery von CD nicht möglich! )

Da Windows 8.1 für Sie keine Option ist wurde zuerst der HP Support kontaktiert, da sich bereits private Dateien auf dem Gerät befanden kann das Gerät nicht als DOA ( Dead on Arrival ) deklariert werden somit verwies HP auf den Händler, ACP.

Da es bereits Samstag Abend war hat Sie bis Montag gewartet und die APC Hotline angerufen, hier hat man Sie zuerst versucht abzuwimmeln ( rufen Sie bei HP an ) bis man Ihr geraten hat das Gerät in den 12. Bezirk in die Stachegasse 18 zu bringen

Gesagt getan, vor Ort angekommen, Gerät abgeliefert, "Reparatur-Schein" ausgefüllt und unterzeichnet .. nun steht auf dem Ding sollte es sich hierbei um keinen Hardware-Defekt sondern um einen Software-Fehler handeln werden Ihr 50€ verrechnet, leider hat Sie diesen Schein auch noch unterschrieben.

So, nun kommt Ihr ins Spiel - Wie kann man nun ohne großes Theater die Sachlage "kulant" lösen ohne das Sie auch noch etwas zahlen muss?

rein theoretisch hätte Sie ja das Gerät per Fernabsatzgesetz ohne Angabe von Grund zurückschicken können und sich ein neues liefern lassen können.

Ebenso war eine "Selbstreparatur" nicht möglich, da keine passende Recovery CD beiliegend war.

Was würde Ihr tun?

Ich würde sagen Ich fahre morgen mit Ihr hin, hole das Ding ab und schicks denen (auf unsere Kosten ) zurück
Kommen wir hier drum herum die 50€ für die "Reparatur" zu berappen oder wird Sie es als "Lehrgeld" abstempeln müssen?

Vielen Dank für eure Antworten vorab

31.03.2015, 17:04 Uhr - Editiert von Thog, alte Version: hier
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