Eigentümerversammlung
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Re(7): Eigentümerversammlung
17.10.2015, 12:17:26
Die Konsequenz deines Denkens ist in Wien gut sichtbar.

Es gibt einen krassen Wohnungsmangel. Warum? Weil sich für Private Investoren Mietwohnungen im mittleren und unteren Qualitätsbereich nicht rechnen. Daher werden, wenn Private bauen, Luxuswohnungen oder Eigentumswohnungen errichtet. Diese können sich die Armen oder Nicht-Reichen aber nicht leisten.

Im Gegenzug werden aber tausende Büros gebaut, die keine Sau braucht.

Wie löst man daher das Wohnungsproblem?

Man baut Gemeindewohnungen. Nur ist man leider als Stadt pleite und kann sich das eigentlich nicht leisten.

Oder es werden durch parteinahe Genossenschaften Wohnungen errichtet. Das hilft den Parteien, die sich aus diesen Genossenschaften finanzieren und dort ihre Parteisoldaten unterbringen. Und die Genossenschaftswohnungen sind auch wieder für Arme unerreichbar, weil man 70.000€ oder mehr als Einstieg benötigt.

Und die nächsten Auswirkung dieser anscheinend von dir gewünschten Fehlregelung ist, dass es zu einer ständigen Völkerwanderung in Wien kommt, weil niemand mehr einen Dauermietvertrag bekommt und sich daher alle 4-8 Jahre schleichen muss.

Und die letzte Auswirkung ist, dass durch die zu geringe Investitionstätigkeit der Privaten die Konjunktur stottert. Es ist jedes andere Investment lukrativer als der Bau von Mietwohnungen. Daher entsteht kein Konjunkturimpuls im Baugewerbe, obwohl derzeit das Geld quasi verschenkt wird.

Mit freundlichen Grüßen Lukas

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Re: Eigentümerversammlung und noch zwei weitere Punkte
17.10.2015, 13:15:00
Punkt 1)

Ich hätte nur bitte gerne eine Antwort zu meiner Frage anfangs!

Ich bin Mieter, wie sieht es rechtlich aus mit Versammlungen, welcher Art auch immer? Sind welche zu machen? In welchen Zeitraum auch immer?


Punkt 2)

Weiters, ich habe vor einiger Zeit schon einmal hier im Forum gefragt, bei uns in der Tiefgarage ist das Rolltor defekt, es hieß von der Haussprecherin, per SMS, das die Gebäudeversicherung nicht zahlt, weil.... sie schwafelte irgendwas von Jugendlichen usw. man weiß nicht wer eingebrochen ist, natürlich absoluter Tohuwabohu!!!

Nun, ich hab jetzt eine Information mehr, wenn eingebrochen wurde, und Spuren sichtbar sind, ich werd dann mal runter schauen in die Tiefgarage, dann gehe ich davon aus, dass die Versicherung zahlen muss, aber, soviel ich jetzt weiß, hat jemand an der Elektrik herumgeschraubt, deshalb bewegt sich auch seit ca. 2 Wochen nichts und man will uns die Kosten fürs neue Rolltor auf die Betriebskosten raufschlagen, wo ich nicht mitspielen werde.

Habe ich als Mieter ein Recht auf Information, welche Versicherung für das  Gebäude zuständig ist, zahlen tu ich ja auch!

Punkt 3)

Ich habe leider so ein Helfersyndrom, hab gestern im Hausgang meine Nachbarin getroffen und sie gefragt, ob sie schon die Heizung eingeschalten hat, nun, sie sagte ja und bat mich in ihre Wohnung, jetzt, immer noch, nach über 4 Jahren, laufen bei ihr in der gesamten Wohnung die Fenster an, sie hat eine Raumtemperatur von 23,5 Grad. Man hält sie hin, nichts passiert, was kann sie machen, hab auch was Interessante im Netz gefunden.

Seiten 4 und 5, treffen absolut auf sie zu, nur sie will nichts machen und akzeptiert die Situation, meines Erachtens wird es immer schlimmer, mehr Schimmel usw. sie hat 3 Kinder.
Die werden natürlich mal krank. Wie kann ich der guten Dame helfen?

Hier der Link:
http://www.mieterschutzverband.at/images/content/mieterschtz0414.pdf

DANKE! An scheanen Nomittog!




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Re(2): Eigentümerversammlung und noch zwei weitere Punkte
17.10.2015, 13:24:26
Zu Pu kt 1) Ich hab dir 53 Minuten nach deiner Frage geantwortet, dem ist inahaltlich nichts mehr hinzuzufügen. Außer dass du vielleicht eine Mieterversammlung meinst: Sowas ist eine freiwillige Leistung des Vermieters bzw der HV, ab- oder mitbestimmen kannst du dort im üblichen Fall nichts. Bloß deine Meinung kundtun.

zu Punkt 2) Die Gebäudeversicherung zahlt keine kaputten oder durch Vandalismus beschädigten Garagentore, außer wenn es sich um einen Folgeschaden eines versicherten Risikos handelt. Umlegung der Reparatur auf BK ist Nonsens. Fordere im Nachhinein die Langfassung der BK-Abrechnung an und achte auf kreative Formulierungen in den Buchungszeile, zB getarnt als Wartung. Allfällige Mehrkosten kannst du beeinspruchen und rückfordern.
Gebäudeversicherungen sind Standardpakete, Umfang sollte im MV angeführt sein. Mehrleistungen wie Glasbruch nur wenn mehr als die Hälfte der Mieter explizit zustimmt (Theorie...!)

zu Punkt 3) Ohne den Fall näher zu kennen: Meiner Erfahrung nach liegt fast immer falsches Nutzungsverhalten vor, aber das wollen Mieter weder hören noch akzeptieren. Oder es ist eine neue Wohnung, da hast 2-3 Jahre erhöhte Belastung aus Resttrocknung von Putz und Mauerwerk.


WB.

-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
17.10.2015, 13:41 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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