Parken - Zahlung EUR 96 oder Besitzstörungsklage
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Parken - Zahlung EUR 96 oder Besitzstörungsklage
24.10.2015, 19:53:29
Hallo,

wir ärgern uns gerade ziemlich über die Vorgehensweise einer Firma bzw. eines Eigentümers eines Grundstücks.

Wir waren heute Nachmittag ca. 1,5 Stunden mit den Kindern im Motorikpark in Wien und standen, wie viele andere Autos auch, mit der einen Hälfte unseres Autos auf der Straße mit der anderen in der Wiese. Daneben war nur ein Feld. Die Straße ist sicher nen Kilometer lang. Irgendwelche Hinweisschilder, dass dies Privatgrund ist konnte ich nicht sehen.

Beim Auto angekommen hängt dieses Schreiben mit einem Zahlschein unter den Wischern:

"Sehr geehrter Fahrzeuglenker!

Ihr Fahrzeug wurde widerrechtlich auf einem Privatgrund abgestellt. Dadurch haben Sie den ruhigen Besitz des Liegenschaftseigentümers gestört. Wir geben Ihnen hiermit bekannt, dass wir Auftrags dieser Gesellschaft tätig sind. Die Besitzstörung wurde unter Anfertigung von Fotos dokumentiert.

Ihr rechtswidriges Verhalten greift in den ruhigen Besitz unseres Auftraggeberss ein und verschlechtert die dort ohnedies schwierige Parksituation.

Unser Auftraggeber ist bereit die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen, wenn unsere  am Zahlschein angeführten - Kosten innerhalb von 5 Tagen unter Angabe des KENNZEICHENS gutgeschrieben sind.

Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, wird unser Auftraggeber gegen Sie sowohl eine Besitzstörung als auch eine Schadenersatzklage einbringen, was mit erheblich höheren Kosten für Sie verbunden wäre.

Firmenname
E-Mail"


Schadenersatz? Für den Rasen? Kann mir ja niemand nachweisen. Da stehen dauernd Autos und werden abgestraft.

Kennt wer die rechtliche Situation? Kann man sich hier irgendwie wehren oder haben wir Pech gehabt. Ich empfinde es als reine Ver..sche, da weder ein Hinweis anzufinden war, dass man hier nicht parken darf bzw. dass es sich um Privatgrund handelt.

Rechtsschutz haben wir keinen.

Danke.

LG

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Re: Parken - Zahlung EUR 96 oder Besitzstörungsklage
25.10.2015, 00:36:31
Ich verstehe solche Leute voll und ganz. Das Ganze hat sicherlich auch eine Vorgeschichte. Ist supertoll wenn man zB. zum Mähen kommt und dann der ganze Rand verparkt ist, so dass man ein zweites und drittes mal kommen muss, da man dafür zu sorgen hat dass das erledigt wird. Oder mit dem Traktor dann schön rundum schwenken darf.

Nachdem ich mal um 8 vom Baumarkt (auf der deutschen Seite) zu meiner damaligen Baustelle gekommen bin, und mir Leute vom Eltensprechtag der Schule nebenan meine gesamte Privatzufahrt verparkt haben war ich auch etwas gereizt. Durfte dann die ganzen Einkäufe im Schneetreiben 40m tragen (also so 6-7 mal mit ordentlich schwerem Zeugs vom Auto zum Rohbau und zurück). Wortmeldung der Parker: Das ist ja eh eine Baustelle, da kann eh keiner wohnen... (Es waren ja auch nur 3 Schilder angebracht dass es Privatgrund und ein Privatweg ist)

Oder als der frisch angelegte Rasen auf der Nachbarparzelle von Wildparkern durchgepflügt wurde.

Irgendwann geht man dann einfach pauschal dagegen vor. Für dich warens vielleicht nur 1,5h. Für den Besitzer bist vielleicht der 287te heuer.

Es ist wirklich so einfach wie schon wer geschrieben hat: Gehörts nicht dir, gehörts wem anderen.

Und wie schon wer geschrieben hat: Mit 96€ bist noch SEHR günstig dran, eine Besitzstörungsklage wird sehr viel teurer.
______________________________________________________________________ Statistiken und Trends für World of Tanks: http://www.wotzilla.com
25.10.2015, 00:38 Uhr - Editiert von zeddicus, alte Version: hier
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