Legal Rippen?
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Re(9): Legal Rippen?
30.11.2015, 13:38:07
Nö, Österreich. Die 2003er Novelle und deren Interpretation.

Zusammenfassung: Genau das, was er sucht, nämlich ein Kopierprogramm, das den Schutz aushebelt, darf er NICHT LEGAL verwenden. Auch nicht zur Erstellung einer privaten Kopie.



Zitat 1: Die zweite Einschränkung ergibt sich dadurch, dass auch zur Erstellung einer Kopie "zum privaten Gebrauch" die Umgehung eines Kopierschutzes unzulässig ist. Die Regelung dieses Verbotes von Kopierschutzumgehungen ist relativ kompliziert und streng (§ 90c neu). Neben dem Repertoire an zivilrechtlichen Ansprüchen ist auch eine strafrechtliche Sanktion vorgesehen (bis 360 Tagessätze, wobei sich die Höhe des Tagessatzes nach dem Einkommen richtet). Verboten ist insbesondere die Umgehungshandlung, also der Einsatz von "Crack-Programmen", nicht aber deren bloßer Besitz.

Zitat 2: Entgegen immer wieder geäußerter Meinung schließt das Verbot der Kopierschutzumgehung die Anfertigung einer Kopie aber nicht aus. Man kann nämlich jede Audio-CD ganz einfach analog kopieren, so wie dies früher geschehen ist, indem der Ausgang eines CD-Players mit dem Eingang eines Aufnahmegerätes (Tonband, Minidisc, aber auch PC) verbunden wird. Der Haken dabei ist, dass auf diese Weise, anders als beim Kopieren am PC, nur mit einfacher Geschwindigkeit kopiert werden kann, d.h. man benötigt für eine CD 50 Minuten anstelle von 5. Qualitativ muss die Kopie allerdings nicht schlechter sein, insbesondere wenn über die, bei neueren Geräten meist vorhandenen, digitalen Aus- und Eingänge (SPDIF) kopiert wird. Entgegen weit verbreiteter Meinung zählt beim digitalen Kopieren auch nicht so sehr das Qualitätsargument, sondern vielmehr der Geschwindigkeitsvorteil - und genau den will man den Raubkopierern wegnehmen. Das Kopierschutz-Umgehungsverbot erweist sich daher als bloße Erschwerung des Kopierens.
(Ergänzung vom 21.9.2003) Dass die Umgehung des Kopierschutzes mittels eines handelsüblichen - also nicht selbst umgebauten - CD-Players in Österreich nicht rechtswidrig ist, kann man aus § 90c Abs. 3 schließen, wo definiert ist, was ein Umgehungsmittel ist. Aus Ziffer 2 dieser Bestimmung ("die, abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen, nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben") schließe ich, dass die Verwendung etwa eines Plextor-CD-Laufwerkes, das primär zum Abspielen und legalen Brennen normaler CDs bestimmt ist und das nur nebenbei auch Kopierschutzmaßnahmen missachtet, nicht rechtswidrig ist.


mfg lukas

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