Belegerteilungspflicht für Webshop
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Belegerteilungspflicht für Webshop
08.01.2016, 20:49:44
Webshops sind von der Registrierkassenpflicht (neu ab 1.1.2016) ausgenommen, nicht aber von der Belegerteilungspflicht.

Wenn man Kunden hat, die online etwas kaufen und dafür eine Gegenleistung erhalten (egal ob eine Ware verschickt wird oder der Kunde eine Dienstleistung erhält) ist man zur Belegaustellung verpflichtet.

So weit müsste das korrekt sein.

Hier gibt es ja bestimmt viele Händler, die einen Webshop betreiben. Welche Lösungen für die Online Belegausstellung gibt es und welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht?

Gibt es eine Möglichkeit, davon ausgenommen zu werden, trotz Überschreitung der Umsatzgrenzen?

Die Belegerteilungspflicht gilt doch auch, wenn ein Großteil der Kunden mit Kreditkarte online bezahlt (oder PayPal, Überweisung, Handyzahlung, Paysafecard usw).
Über die ausgelösten Kreditkartenzahlungen könnte doch lückenlos nachgewiesen werden, dass keine Umsätze "vergessen" wurden, so wie das auch bei Banküberweisungen nachweisbar ist. Daher gibt es für Webshop auch keine Registrierkassenpflicht.

Dennoch gilt für die Belegerteilungspflicht. Warum eigentlich? Der Kunde druckt den Beleg (bestimmt) nicht aus.

Habt ihr schon in diesem Jahr in einem Online-Shop eingekauft, in dem ihr einen Beleg ausgestellt bekommen habt? Welcher Shop war das? Oder setzt ihr es im in Eurem Shop?
Gilt die online ausgestellte Rechnung ebenfalls als ausgestellter Beleg? (Unterschied Rechnung/Beleg?)

Welche Möglichkeiten gibt es, die Belegerteilungspflicht korrekt umzusetzen, wenn man hauptsächlich Umsatz hat, die online bezahlt werden?


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Re: Belegerteilungspflicht für Webshop
09.01.2016, 12:30:27
Wenn man Kunden hat, die online etwas kaufen und dafür eine Gegenleistung
erhalten (egal ob eine Ware verschickt wird oder der Kunde eine Dienstleistung
erhält) ist man zur Belegaustellung verpflichtet.

War auch immer so!

Das einfachste ist wohl den Rechungsdruck auf ein PDF umleiten, wobei viele WWS Systeme hier auch schon direkt die PDF Option (uU. auch signiert). Natürlich kann man die Rechnung auch ganz oldschool mit der Post verschicken.


Dennoch gilt für die Belegerteilungspflicht. Warum eigentlich? Der Kunde
druckt den Beleg (bestimmt) nicht aus.

Zum Nachweis der korrekten Geschäftsabwicklung, der ggf. enthaltenen Steuern, der korrekten Buchführung...

Habt ihr schon in diesem Jahr in einem Online-Shop eingekauft, in dem ihr
einen Beleg ausgestellt bekommen habt? Welcher Shop war das? Oder setzt ihr es
im in Eurem Shop?Gilt die online ausgestellte Rechnung ebenfalls als
ausgestellter Beleg? (Unterschied Rechnung/Beleg?)

Die Rechnung IST ein Beleg und ja eine online ausgestellte Rechnung ist weitgehend gültig solange die Formvorschriften eingehalten werden....kann es sein das Rechungswesen nicht deine starke Seite ist |-D


Hier gibt es ja bestimmt viele Händler, die einen Webshop betreiben. Welche
Lösungen für die Online Belegausstellung gibt es und welche Erfahrungen habt
ihr damit gemacht?

Du wirst es vielleicht ahnen...dem Kunden eine ordentliche Rechnung schreiben ;-)




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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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09.01.2016, 12:31 Uhr - Editiert von -lt-, alte Version: hier
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