Biegbaren Flatscreen fürs Badezimmer
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Re(5): Biegbaren Flatscreen fürs Badezimmer
05.02.2016, 16:27:23
Also es darf schon etwas im Schutzbereich (seit 3 Jahren heisst´s genaugenommen Bereich 0,1 und 2 laut Önorm E8001-4-701), jedoch unter Beachtung etlicher Voraussetzungen und je nach Bereich (bitte das Folgende als GROBE! Anhaltspunkte zu sehen, genaues ist der Norm zu entnehmen!) unterschiedlich definiert.  Bereich 0 ist unmittelbar im Badewannen- bzw Dusch(wannen)bereich, 1 oberhalb derjenigen  und 2 60cm ausserhalb, 1 und 2 bis in die Höhe von 225cm. Bei fix montierten Auslässen (Brausekopf) ist alles im Bereich 1 innerhalb eines Radius von 120cm.
E-Installationen sind in diesem Bereich komplett zu vermeiden ausser direkt zu dem jeweiligen Verbraucher. Bis 60cm Höhe senkrecht von unten nach oben, ansonsten von oben herab. Es dürfen nur direkt angeschlossene Verbraucher verbaut werden (ohne Steckdosen) und in den Bereichen 1 und 2 müssen diese zumindest IPx4("sprühwasserfest") entsprechen, eventuell auch IPx5 ("strahlwasserfest")
Des weiteren als Zusatzschutz ein RCD mit 30mA, gegebenfalls Typ A oder B und es gibt noch so einiges weitere das zu beachten ist.
Ein geeigneter Heizstrahler darf gegebenenfalls bis auf 200cm herab montiert werden.

Punkto Renovierungen: Elektrotechnikgesetz 1992  §1 ( https://www.ris.bka.gv.at/geltendeFassung.wxe?Abfrage=bundesnormen&gesetzesnummer=10012241  ) beschreibt was wesentliche Änderungen bzw Erweiterungen sind, §6 wie entsprechend vorzugehen ist.



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