Mief raus aus dem Klo!
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Re: Mief raus aus dem Klo!
07.03.2016, 10:51:58
prinzipiell:
Ein WC ohne Fenster ist ohne Abluft-Kanal in´s Freie baupolizeilich NICHT zulässig !!! Widrigenfalls würde von der Baupolizei die Benutzung des WC´s untersagt werden (die WC-Muschel behördlich abgebaut werden) !!!

In diesem Fall kann man nur ein Abluft-Rohr - direkt unter der Decke hängend - durch Nebenräume des WC´s, in´s Freie führend - verlegen. Das Rohr könnte als "Hingucker" aus dem Material: NIRO hochglanzpoliert ausgeführt sein, oder als "Poterie" mit Gipskartonplatten verkleidet sein. Wenn diese Abluft-Verrohrung auch noch durch einen anderen Brandabschnitt verläuft, muss diese dort F-90 verkleidet sein.

Ich nehme an Dein WC-Problemraum betrifft einen Altbau.
Wenn ein nicht benutzter (Heizungs-)Kamin in der Nähe des WC´s vorbeiführt - wäre noch die Möglichkeit - diesen als Abluft-Kamin umzuwidmen und für die benötigte WC-Abluft zu nutzen. (Dein zuständiger Rauchfangkehrer ist nicht gerade die richtige Ansprechperson dafür ...
-> er verliert nach Rauchfangzug-Umwidmung "Kehrgeld" für diesen Kamin-Zug.)

Unterstützend - Infolge der WC-Benutzung durch mehrerer Personen, die am Morgen rasch zur Arbeit eilen müssen ... -  könnte man ein Abluftgebläse mit Schalt-Kopplung an die WC-Beleuchtung einbauen.

An einem Abluft-Rohr FÜHRT KEIN WEG VORBEI !!!
(Ein Neben-Raum ohne Fenster und ohne Anschluss an eine Abluft-Verrohrung müsste baupolizeilich mit Zu- und Abluft-Öffnungen (Größe: Abhängig von der Größe des Nebenraumes) an einen angrenzenden größeren Raum zur Frischluft-Versorgung angekoppelt werden. Dies reicht jedoch NICHT für ein Badezimmer oder WC !!!)

Liebe Grüße Atschy
(Architekt in Pension)

07.03.2016, 11:36 Uhr - Editiert von Atschy, alte Version: hier
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Re(3): Mief raus aus dem Klo!
12.04.2016, 11:37:10
Kurios ist es trotzdem, dass am (im Grundrissplan vorhandenen) Steigschacht
weder Luftöffnungen noch elektrischer Ventilator vorhanden sind.

Wenn dies so ist, dann stemme ein Loch mit Anschluss an diesen Abluftschacht. Daran sollte NUR ein Kasten mit Abluftgebläse + "RÜCKSCHLAG-KLAPPE" angebaut werden -  eine Klappe die verhindert, dass Abluft aus dem Schacht von einem Mieter im Geschoß darunter in Dein WC eingeblasen wird, wenn dort der Abluft-Lüfter in Betrieb ist. Üblicherweise sind diese Klappen selbst-steuernd, wenn in Deinem WC der Lüfter-Motor anläuft, wird die Klappe aufgedrückt.

Solche Abluft-Schächte in die Bad und WC von ALLEN Wohnungen EINFACH einmünden, waren in den 60-er Jahren üblich. Man konnte die Gespräche im Badezimmer oder WC der Nachbarwohnung mithören ...
Die Einmündungen der Badezimmer-Abluft lagen in selber Höhe direkt am Hauptschacht mitunter gegenüber !!! Wenn im Nachbar-Bad das Licht aufgedreht war, konnte man dies am durchfallenden Licht-Schimmer erkennen ...
Ich habe über 25 Jahre in so einem Eigentums-Mehrfamilienhaus im Dachgeschoß gewohnt.

Bei besserer Ausführung war es üblich zwei Schächte nebeneinander zu führen. Die Abluft von einem Bad oder WC wurde in dem einen Schacht ein Geschoß hoch geführt und mündete erst kurz unterhalb von der Abluft-Einmündung im Geschoß darüber in den daneben liegenden "Haupt"-Abluftschacht. Die Abluft wurde so in allen übereinanderliegenden Geschoßen auf diese Weise geführt. Durch die Verschwenkung und Einmündung in den Hauptschacht erst immer ein Geschoß höher wurde Lärm- und Duft-Übertragung von einer in die andere Wohnung verhindert.
-> Wenn Du so ähnlich erst einen halben Meter oberhalb Deines Abluftgebläse-Kastens in den Abluftschacht (knapp unter der Decke) einmündest, verhinderst Du hinreichend eine Lärmübertragung über den Luftschacht zur Wohnung darunter.

Ich empfehle Dir diesen Umbau (ist einfacher als ein Lüftungs-Rohr durch einen Aufenthaltsraum neben dem WC zu ziehen) wenn es Klagen vom jetzigen Mieter Deiner Wohnung geben sollte bezüglich fehlender Abluft vom WC, ansonsten mache dies später vor einem  Mieterwechsel.

14.04.2016, 11:55 Uhr - Editiert von Atschy, alte Version: hier
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