Riesiges Wohnungsproblem - kennt sich jemand aus?
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Re(5): Riesiges Wohnungsproblem - kennt sich jemand aus?
24.07.2016, 00:09:34
na also wenn ich da "Regress" lese - den wird es bei der älteren Frau wohl nicht geben. Dafür hat Sie zu wenig Pension, sodass sich ein pfändbarer Teil ergeben könnte.

Auch die Verpflichtung den Vertrag weiterhin aufrecht zu erhalten ist, meines Erachtens, aufgrund der Ihr zur Verfügung stehenden Mittel wohl eher auch nicht möglich. Hier dann den Klagsweg zu beschreiten halte ich auch nicht sinnvoll, da hier nichts einzuklagen ist = sh. pfändbarer Geldbetrag.

Also wird die Hausverwaltung - die im Übrigen normalerweise ja für den Eigentümer handelt und nur den hintergrund abhandelt die Wohnung zu vermieten um dem Eigentümer die ERhaltungskosten herein zu holen ... na die wird eher Interesse haben, die Wohnung "wieder" zu vermieten. Auch ist hier ja die Miethöhe ein Punkt die sicherlich für den Nachmieter angepasst, sprich erhöht, werden wird.

Also im Prinzip wird die Hausverwaltung wohl Interesse haben an der Weiterfürhung bzw. Neuvermietung der Wohnung.

Alles raten hilft aber nicht - hier, wie Du schon richtig getan hast, sich mit der HV in Verbindung setzen. Diese wird sehr froh sein, wenn sich ein neuer Mieter vorstellt.

Auch die Laufzeit des Mietvertrages wird, in der Regel wenn befristet, auf 5 Jahre gestellt werden. Provisionsansprüche für die Vermittlung eines Mieter würde ich aber bestreiten, da hier für den Makler keinerlei Aufwendungen die "Vermittlungsprovision" rechtfertigen würden. Sprich, wenn dann hätte die ältere Frau ja die Ansprüche da sie ja einen Nachmieter benannt hat (wenn Ihr das nicht sowieso im Mietvertrag evtl. als Option zusteht)

Ich würde da evtl. persönlich vorstellig werden, sodass die Hausverwaltung auch ein Bild bekommt, wer da der Nachmieter ist. Aber grundsätzlich würde ich hier davon ausgehen, dass diese sehr interessiert sind an einer weiteren Vermietung, aber die Höhe der Miete sicherlich anpassen werden.

Evtl. übernehmen diese auch die Renovierung !! hier sind einige Dinge, die bei einer Mietwohnung seitens des Vermieters (also Eigentünmer oder in Vertretung die Hausverwaltung) tragen muss. Auch bitte kurz ansehen, ob die ältere Damen nicht noch eine Kaution (normalerweise üblich bei Mietwohnungen) hinterlegt hat, welche ihr bei Auflösung zuständen. Hier sind "normale Wohnabnutzen" NICHT von der Kaution in Abzug zu bringen!

Ich halte Dir die Daumen ;)
lG

24.07.2016, 00:10 Uhr - Editiert von NinjaKid, alte Version: hier
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