Re: Wohnungrückgabe - was noch beachten?
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Re: Wohnungrückgabe - was noch beachten?
10.08.2016, 13:01:21
Ich habe allerdings MOLTO Spachtelmasse verwendet, die leicht grau ist, wenn
sie getrocknet ist.
Was soll ich jetzt tun????

Weiß drübermalen. Das war jetzt aber nicht wirklich schwierig zu erraten, oder?

Zudem fehlt ein Schlüssel. Die Dame sagt, es waren nur 3, ich bin aber der
Meinung, dass es 4 waren. Die Hausverwaltung (teils auf Urlaub) antwortete bisher nicht. Es ist ein Sicherheitsschloss.

Dann glaub halt zuerst einmal deiner Mutter. Außerdem steht sowas im Übergabeprotokoll. Existiert dieses nicht mehr bei der Hausverwaltung, dann kann auch niemand mehr als 3 Schlüssel verlangen von euch.

Wie kann ich einen Schlüssel nachmachen lassen? Bei Mister Minit meinte man, dass es die Schlüsselkarte braucht. Wo kriege ich die???

Die Schlüsselkarte bekommst du bei der Hausverwaltung. Das würde ich aber lassen. Es geht nicht um die Anzahl der Schlüssel, sondern darum, dass der nächste Mieter einen Anspruch darauf hat, dass er der einzige ist, der Zutritt zu seiner Wohnung hat. Schlüsselsatz unvollständig (oder teilweise nachgemacht, ohne dass ein zerbrochener Schlüssel vorliegt) = HV kann Einbau eines neuen Schlosses verlangen.

Was könnte ich da machen? Ich habe keine Möglichkeit, da raufzukommen

Dann pfeif drauf. Was du als Foto hochgeladen hast, ist ein aktueller Standardzettel der jetzigen HV. Das hat nichts damit zu tun, was im Mietvertrag vereinbart ist.

WB.


-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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.  Re: Wohnungrückgabe - was noch beachten?  (M_o_D am 10.08.2016, 13:42:11)
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.  Re: Wohnungrückgabe - was noch beachten?  (Fly am 10.08.2016, 17:01:26)
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