Rechtsvorrang ja oder nein?
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Re: Rechtsvorrang ja oder nein?
28.08.2016, 00:04:05
@schoefi

Grundsätzlich ist es ganz einfach:
Wenn nichts Gegenteiliges beschildert ist, gilt überall der stinknormale Rechtsvorrang.
Auch bei einer Sackgasse ändert sich daran nichts.
Weil dies offenbar für viele Autofahrer so "überraschend" ist, gibt es bei den berüchtigten "30er-Zonen" oft "no-na" Hinweistafeln mit "Achtung Rechtsvorrang", weil zur Durchsetzung des Limits alle Vorrang-/Nachrangtafeln entfernt werden, ausgenommen auf Straßenzügen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die i.d.R. bevorrangt bleiben.

Einzig bei Haus-/Hofausfahrten und Wohn-/Spielstraßen (mit den entsprechenden Verkehrzeichen beschildert)  gibt es keinen Vorrang  und auf (Supermarkt-)Parkplätzen gilt dieser nur sehr eingeschränkt.
Auf letzteren erkennen Gerichte fast immer auf 50:50 Verschuldensteilung, da dort alle Verkehrsteilnehmer sich so aufmerksam verhalten und fahren müssen, daß es eben zu keinem Unfall kommt.

Da zu viele die Vorrangregeln nicht kennen wollen (oder eben nach dem Motto: "10 Mal ist nichts gekommen, also wird es heute beim 11. Mal auch so sein." fahren), gibt es leider auch clevere Zeitgenossen bzw. Banden ("Autobumser") , welche sich damit ein nettes Körberlgeld verdienen, indem sie unbedarfte Fahrer an solchen Stellen gezielt "abschießen".
Fies kann aber mitunter sein, wenn seitens der Gemeinde an einzelnen Kreuzungen der Vorrang geändert wird, ohne dies - wie es eigentlich lt. Gesetz vorgeschrieben wäre - entsprechend zu beschildern und man so z.B. an einer Kreuzung, wo man jahr(zehnt)elang gegenüber dem Rechtskommenden Vorrang hatte, plötzlich dieser den Vorrang hat.


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